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Brief der Ältestenschaften gegen Kindesmissbrauch

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Brief vom 20.09.1995

Liebe Brüder!

Wir freuen uns, nachstehend einige Richtlinien darzulegen, die Euch, wie wir hoffen, eine Hilfe sein werden, Opfer von Kindesmißbrauch zu schützen und Euch mit einer Person aus der Versammlung - einem Bruder oder einer Schwester die sich des Kindesmißbrauchs schuldig gemacht hat, zu befassen.

Wenn ein Glied der Versammlung des Kindesmißbrauchs beschuldigt wird, sollten sich die Ältesten unverzüglich an die Religionsgemeinschaft wenden. Wenn einwandfrei nachgewiesen wird, daß ein Glied der Versammlung des Kindesmißbrauchs schuldig ist, sollten entsprechende Schritte gemäß früheren Mitteilungen der Organisation unternommen werden.

Außerdem sollte etwas unternommen werden, um das Kind oder andere Kinder vor weiterem sexuellen Mißbrauch zu schützen. Eltern werden natürlich sehr an geeigneten Vorsichts-maßnahmen interessiert sein. Nützlicher Aufschluß darüber ist in den Erwachet-Ausgaben vom 8 August 1985 .und vom 8. Oktober 1993 zu finden. Auch liebevolle Älteste werden den Wunsch haben, durch entsprechende Maßnahmen Ihre schützende Fürsorge zum Ausdruck zubringen, da das Wort "Aufseher" jemand bezeichnet, der über etwas wacht, einen Hüter, einen Hirten der Herde. Seite 90 und 93.) Sie werden also Vorkehrungen treffen wollen, um das Opfer des Kindesmißbrauchs zu schützen, wenn ein . Rechtskomitee feststellt, daß der Täter bereut und ein Glied der Christenversammlung bleibt. Mit derselben Umsicht würde man vorgehen, wenn ein Pädophiler ausgeschlossen wird und später sein Leben in Ordnung bringt und wiederauf-genommen wird.

Es ist angebracht, mit jemand, der in der Vergangenheit Kindesmißbrauch begangen hat, ganz offen zu reden und ihn ernstlich davor zu warnen, daß es für ihn gefährlich wäre, Kinder zu umarmen oder auf den Schoß zu nehmen, und daß er sich nicht in der Nähe eines Kindes aufhalten sollte, es sei denn, ein anderer Erwachsener ist dabei. So kann der Betreffende es vermeiden, sich einer Versuchung oder unbegründeten Beschuldigungen auszusetzen. Es ist gut, an das zu denken, worauf die Bibel in Matthäus 12:31 und in 1. Korinther 6:9-11 hinweist, nämlich, daß es möglich ist, einen verkehrten Lauf aufzugeben, zu bereuen und dann in Einklang mit Gottes gerechten Maßstäben zu leben. Und das trifft auf jeden zu, der schweres Unrecht - zum Beispiel Kindesmißbrauch - begangen hat.

Es wäre unbiblisch, würde man sagen, daß jemand, der sich des Kindesmißbrauchs schuldig gemacht hat, in der Versammlung niemals Dienstvorrechte genießen kann, die Vorbildlichkeit voraussetzen. Allerdings werden die Ältesten Vorsicht walten lassen, vor allem wenn das Vergehen mehrmals verübt: oder der Täter ausgeschlossen wurde. Ihm dürfen erst dann - und nur dann - Vorrechte übertragen werden, wenn er sich ein vortreffliches Zeugnis von Personen innerhalb und außerhalb der Versammlung erworben hat, das heißt, wenn die durch seinen Fehltritt verursachte Schmach wegen seines tadellosen Lebenswandels in Vergessenheit geraten ist. Sich einen solchen guten Ruf zu erwerben erfordert in der Regel etliche Jahre; dabei spielt es eine Rolle, wie bekannt der Fehltritt geworden ist. Die Ältesten entscheiden somit darüber, ob dem Betreffenden Vorrechte anvertraut werden, wobei sie alle Faktoren des jeweiligen Falles in Betracht ziehen (1. Tim. 3:7). Eine solche Entscheidung sollte auf keinen Fall überstürzt werden. Bis jemand, der Kindesmißbrauch begangen hat, Vorrechte erhält wenn überhaupt -, sollte immer viel Zeit verstrichen sein.

Worauf wäre zu achten, wenn der Betreffende umzieht und die Versammlung wechselt? Der neuen Versammlung sollte(n) seine Verkündigerberichtskarte(n) zusammen mit einem Begleitschreiben zugesandt werden. Falls ein Rechtskomitee in seiner bisherigen Versammlung ihm Einschränkungen auferlegt hat, sollte es die Altesten der neuen Versammlung klar, aber ohne ins Detail zu gehen, über das Problem informieren und kurz darlegen, welcher Rat gegeben wurde, welche Einschränkungen festgesetzt wurden und was getan wurde, um den Betreffenden im Auge zu behalten und ihm beizustehen. Selbst wenn bereits Jahre vergangen sind und die Einschränkungen aufgehoben wurden, aber immer noch gewisse Bedenken bestehen (wie im vorhergehenden Absatz beschrieben), sollten die Ältesten in der neuen Versammlung davon unterrichtet werden.

Wir hoffen, daß diese Anleitungen Euch helfen werden, in der Versammlung dafür zu sorgen, daß Opfer und mögliche Opfer von Kindesmißbrauch geschützt werden und dabei gerecht und zugleich barmherzig verfahren wird. Mit diesem Brief senden wir Euch unsere herzlichen Grüße christlicher Verbundenheit.

Eure Brüder

 

Update: 

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