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Was
dient dem Kindeswohl?
Soll ich mich
scheiden lassen oder nicht?“ Vor dieser schwierigen
Entscheidung stehen viele unglückliche Verheiratete.
Sich scheiden lassen war früher aus moralischen und
religiösen Gründen verpönt, wurde gar verurteilt.
Und auch wenn die Ehe nicht glücklich war, blieb man
doch der Kinder wegen gewöhnlich zusammen. In jüngster
Zeit aber haben sich die Maßstäbe in unserer Welt
drastisch gewandelt. Heute gilt es allgemein nicht
mehr als anstößig, sich scheiden zu lassen.
Dennoch äußern sich immer häufiger Eltern,
Familienrichter, Sozialwissenschaftler und andere
damit befaßte Personen besorgt über die negativen
Auswirkungen einer Scheidung auf Kinder. Die Stimmen,
die zur Vorsicht mahnen, nehmen zu. Es gibt wachsende
Anzeichen dafür, daß sich eine Scheidung auf Kinder
verheerend auswirken kann. Eltern wird dringend
geraten, die Folgen einer Scheidung für sich selbst
und für ihre Kinder in Betracht zu ziehen. Nach
Angaben von Sara McLanahan, Soziologin an der
Universität Princeton, wären “zwei Drittel bis
drei Viertel der Paare, die sich scheiden lassen
wollen, wahrscheinlich gut beraten, sich mehr Zeit zu
lassen und gründlicher darüber nachzudenken, ob das,
was sie tun, das richtige ist.“
Wie aus jüngeren Studien hervorgeht, tragen
Scheidungskinder ein größeres Risiko, als Teenager
schwanger zu werden, die Schule abzubrechen, Depressionen
zu bekommen, irgendwann selbst geschieden zu werden
und auf staatliche Fürsorge angewiesen zu sein. In
der westlichen Welt ist jedes sechste Kind von
Scheidung betroffen. Die Historikerin Mary Ann Mason
schreibt in einem Buch über Sorgerecht in den
Vereinigten Staaten; „Für ein 1990 geborenes Kind
liegt die Wahrscheinlichkeit, daß die Frage, wo und
bei wem es
leben soll, einmal von einem Gericht entschieden
werden muß, bei etwa 50 Prozent.“
Leider wird durch die Scheidung nicht immer den
Feindseligkeiten ein Ende gesetzt; womöglich kämpfen
die Eltern vor Gericht weiter um Sorge und
Umgangsrecht, wodurch sie ihre Kinder zusätzlich
belasten. Solche gefühlsbetonten Auseinandersetzungen
in der spannungsgeladenen Atmosphäre eines
Gerichtssaals stellen die Loyalität der Kinder gegenüber
ihrer Eltern auf die Probe und rufen in ihnen häufig
ein Gefühl der Ohnmacht und Furcht hervor.
Eine Familienberaterin bemerkte; „Eine
Scheidung ist für die Kinder kein Ausweg. Sie ist
manchmal ein Ausweg für die Erwachsenen.“ Tatsache
ist, daß Eltern eine Scheidung zwar als Ausweg aus
ihrer persönlichen Zwangslage dienen kann, sie
dadurch aber gleichzeitig ihren Kindern womöglich
einen Schlag versetzen und daß diese dann ihr ganzes
Leben lang damit zu kämpfen haben, den Schaden
wettzumachen.
Mögliche
Sorgerechtsregelungen
Die mit einer Scheidung einhergehenden
feindseligen Gefühle und die emotionelle Belastung
machen es äußerst schwer, auf ruhige und vernünftige
Weise über die zukünftige Gestaltung des Sorgerechts
für die Kinder zu verhandeln. Um Konfrontationen
zwischen Eltern möglichst abzuwenden und einen
Rechtsstreit zu vermeiden, wird in einigen Ländern
auch eine außergerichtliche Mediation (oder
Vermittlung) als Alternative zum Ausräumen von
Streitigkeiten angeboten
Bei geschickter Vermittlung wird es den Eltern
möglich sein, selbst eine Vereinbarung auszuarbeiten,
statt die Entscheidung, wer die Kinder bekommt, einem
Gericht zu überlassen. Ist keine Mediation möglich,
könnten die Eltern durch ihre Anwälte eine
Vereinbarung über Sorge- und Umgangsrecht ausarbeiten
lassen. Wenn die Eltern eine Einigung erzielt und dies
schriftlich fixiert haben, wird ein Gericht bei seiner
Entscheidung ihre Wünsche berücksichtigen.
Können sich die Eltern nicht auf eine
Sorgerechtsregelung einigen, wird in den meisten Ländern
durch das Rechtssystem sicherzustellen versucht, daß
das Kindeswohl geschützt wird. Das vorrangige
Interesse des Gerichts gilt nicht den Eltern, sondern
dem Wohl des Kindes. Das Gericht wird viele einschlägige
Faktoren berücksichtigen, etwa welches Verhältnis
das Kind zu jedem Elternteil hat, inwieweit jeder
Elternteil die tägliche Betreuung gewährleisten
kann, was das Kind selbst vorziehen würde sowie
etwaige Wünsche der Eltern. Dann bestimmt das
Gericht, wo und bei wem das Kind leben wird und wie
sich die Eltern bei wichtigen, der Zukunft des Kindes
betreffenden Entscheidungen abstimmen werden.
Erhält ein Elternteil das alleinige
Sorgerecht, ist es grundsätzlich befugt,
Entscheidungen unabhängig vom anderen Elternteil zu
treffen. Wird den Eltern das Sorgerecht gemeinsam übertragen,
müssen sie sich wichtigen Entscheidungen, zum
Beispiel in bezug auf die medizinische Versorgung oder
die Ausbildung des Kindes einigen.
Fragen,
die auftauchen können
Eltern, die Zeugen Jehovas sind und mit einem
Sorgerechtsverfahren konfrontiert werden, haben darüber
hinaus die Verantwortung, zu berücksichtigen, was für
das geistig-religiöse Wohl der Kinder am besten ist.
Wie steht es zum Beispiel, wenn der Elternteil, der
kein Zeuge Jehovas ist, jegliche auf die Bibel gegründete
Erziehung ablehnt? Oder was, wenn es sich bei dem
anderen Elternteil um jemand handelt, der aus der
Christenversammlung ausgeschlossen wurde?
Bei einer solchen Konstellation kann es für
christliche Eltern noch weitaus schwieriger werden,
Entscheidungen zu treffen. Sie möchten ausgeglichen
und vernünftig vorgehen, und sie möchten auch Jehova
gegenüber ein gutes Gewissen bewahren, während sie
reiflich erwägen, womit dem Wohl der Kinder am besten
gedient ist.
Dabei treten verschiedene Fragen auf: Welche
Rolle spielt nach dem Gesetz die Religion bei der
Frage, wie das Sorgerecht geregelt wird? Wie kann ich
die mit einem Sorgerechtsverfahren verbundenen
Herausforderungen bewältigen? Wie kann ich damit
umgehen, wenn mir das Sorgerecht für meine Kinder
abgesprochen wird? Wie ist eine Regelung zu bewerten,
die ein gemeinsames Sorgerecht mit einem aus der
Christenversammlung ausgeschlossenen Elternteil
vorsieht? Dies wollen wir in den folgenden Artikeln
untersuchen.
DAS
SORGERECHT
RELIGION
UND RECHT
WENN
es vor Gericht um Scheidung und Sorgerecht geht,
spielt die Religion möglicherweise eine wichtige und
zudem eine diffizile Rolle. Beispielsweise können
Fragen aufgeworfen werden wie die folgenden:
Sollte das Gericht Beweismaterial zulassen, dem
zufolge ein Elternteil allein deshalb angeblich
ungeeignet ist, das Sorgerecht auszuüben, weil er
einer bestimmten Religion angehört, insbesondere wenn
es sich um eine religiöse Minderheit handelt? Sollte
das Gericht Beweismaterial zulassen, das die
Glaubensinhalte und die Glaubenspraxis der Eltern im
allgemeinen zum Inhalt hat, damit es ermitteln kann,
welche Religion seiner Meinung nach für das Kind am
besten wäre? Sollte es dann anordnen, daß das Kind
in dieser Religion erzogen wird, und verbieten, daß
es dem Einfluß anderer Religionen ausgesetzt wird?
Immer mehr Menschen heiraten heutzutage einen
Partner, der einer anderen Religion oder Nationalität
angehört. Lassen sich solche Ehepaare scheiden, haben
die Kinder womöglich bereits in zweierlei religiösen
Gemeinden gewisse Wurzeln. Mitunter hat ein an einem
Scheidungsverfahren
Drei
wichtige Eigenschaften
Ein
Familienrichter nannte in einem Interview mit Erwachet!
die folgenden drei wichtigen Eigenschaften, nach denen
er unter anderem bei einem Elternteil Ausschau hält:
Vernünftigkeit
– die Bereitschaft, dem anderen Elternteil den größtmöglichen
Zugang zu dem Kind zu gewähren (vorausgesetzt, es
besteht keine physische oder sittliche Gefahr für das
Kind)
Einfühlungsvermögen
– das Bewußtsein um die emotionellen Bedürfnisse
des Kindes
Selbstbeherrschung
– ein ausgeglichenes Alltagsleben, das zu einer
ruhigen Atmosphäre beiträgt, in der das Kind
gedeihen kann
Beteiligter
Elternteil erst kürzlich eine bestimmte Religion
angenommen, der er zuvor nicht angehörte. Die
Religionsgemeinschaft, der dieser Elternteil nun angehört,
übt vielleicht einen stabilisierenden Einfluß auf
sein Leben und ist ihm daher sehr wichtig, den Kindern
jedoch fremd. Dadurch wird eine weitere Frage
aufgeworfen: Kann das Gericht des dem Elternteil
verbieten, die
Unnötigen
Streit vermeiden
Manche Richter haben in dem Bemühen, unnötige
Streitigkeiten über die religiösen Wertvorstellungen
eines Elternteils zu vermeiden, unter anderem folgende
Richtlinie aufgestellt:
1.
Zwischen dem Kind und beiden Elternteilen sollte ein
gutes Verhältnis angeregt werden. Wie John Sopinka,
Richter am Obersten Gerichtshof von Kanada, bemerkte,
sollte jedem Elternteil die Möglichkeit eingeräumt
werden, „die Tätigkeit zu verrichten, die
Bestandteil seiner Identität als Person sind
[einschließlich der Religionsausübung]. Vom
umgangsberechtigten Elternteil wird nicht erwartet, während
der Besuchszeiten etwas vorzugaukeln oder einen nicht
zutreffenden Lebensstil vorzutäuschen.“
2.
Dem umgangsberechtigten Elternteil zu untersagen,
seine religiösen Werte seinem Kind gegenüber in alltäglichen
Gesprächen zu erwähnen, kann eine Verletzung der
Religionsfreiheit dieses Elternteils darstellen, es
sei denn, dies würde nachweislich unmittelbar und
konkret dem Kindeswohl schaden.
Kinder
in die Gottesdienste dieser Religionsgemeinschaft
mitzunehmen, nur weil es sich um eine andere Religion
als um die von diesem Elternteil zuvor praktiziert
handelt?
Diese Fragen sind nicht leicht zu beantworten.
Dazu ist es erforderlich, daß ein Gericht nicht nur
die Bedürfnisse des Kindes, sondern auch die
Interessen und Rechte der Eltern in Betracht zieht.
Grundrechte
von Eltern und Kindern
Natürlich haben Richter wie jeder andere auch
eine persönliche Einstellung zu Religion. Doch in
vielen Ländern ist es wenig wahrscheinlich, daß
deshalb die religiösen Rechte von Kindern und Eltern
außer Acht gelassen werden. In solchen Ländern
verbietet es gewöhnlich die Verfassung einem Gericht,
aus diesem Grund in das Grundrecht der Eltern
einzugreifen, über die Erziehung ihres Kindes –
einschließlich der Ausbildung und Religionserziehung
– zu entscheiden.
Das Kind hat seinerseits ein Recht darauf, eine
solche Erziehung von seinen Eltern zu erhalten. Bevor
ein Gericht rechtmäßig in die Religionserziehung
eines Kindes eingreifen kann, müssen ihm nach der
geltenden Rechtsprechung überzeugende Beweise
vorliegen, daß bestimmte religiöse Praktiken eine unmittelbare
und konkrete
Gefährdung für das allgemeine Wohlergehen
des
Kindes darstellen.
Bloße
Meinungsverschiedenheiten in bezug auf Religion oder
sogar eine feindselige Haltung der Eltern
gegeneinander aus religiösen Gründen reicht nicht
aus, einen staatlichen Eingriff zu rechtfertigen.
Am Beispiel einer Mutter aus Nebraska (USA),
die Zeugin Jehovas ist und in einem Sorgerechtsstreit
eine vernünftige Haltung einnahm, läßt sich
veranschaulichen, wie diese rechtlichen Bestimmungen
sowohl Eltern als auch Kinder schützen. Der Vater –
kein Zeuge Jehovas – wollte nicht, daß die
gemeinsame Tochter die Gottes Dienste der Zeugen
Jehovas im Königreichssaal besucht. Ein
untergeordnetes Gericht gab ihm recht.
Dagegen legte die Mutter Beschwerde beim
Obersten Berufungsgericht von Nebraska ein. Die Mutter
wandte ein, es gebe keine Beweise für eine
unmittelbare oder konkrete Gefährdung des
Wohlergehens ihrer Tochter durch irgendeine Tätigkeit,
die Jehovas Zeugen ausüben. Die Mutter sagte aus,
„durch die Anwesenheit bei den jeweiligen religiösen
Aktivitäten beider Elternteile und die Teilnahme
daran“ erhalte die Tochter „eine Grundlage dafür,
wenn sie alt genug ist, selbst zu entscheiden, welche
Religion sie bevorzugt“.
Das höhere Gericht stieß das Urteil der
Vorinstanz um und vertrat die Ansicht, es habe sich um
einen Ermessensmißbrauch durch die
Vorinstanz
gehandelt, das Recht der sorgeberechtigten Mutter, über
die religiöse Erziehung ihres minderjährigen Kindes
zu bestimmen, mit Einschränkungen zu belegen. Es gab
keinerlei Beweise für eine Schädigung des Kindes
durch den Besuch der Gottesdienste im Königreichssaal
der Zeugen Jehovas.
Rechte
nichtsorgeberechtigter Elternteile
Manchmal versuchen geschiedene Eltern, einen
Streit über die religiöse Erziehung auszunutzen, um
die
Kontrolle über die Kinder zu erlangen. Im Fall Khalsa
gegen Khalsa beispielsweise, der im US-Bundesstaat
New Mexico verhandelt wurde, waren beide Eltern während
ihrer Ehe praktizierende Sikhs gewesen. Kurz nach der
Scheidung konvertierte die Mutter jedoch zum
Katholizismus und begann, die Kinder davon abzuhalten,
den Sikhismus zu praktizieren.
Der Vater war aufgebracht und wandte sich an
ein Gericht in dem Bemühen, größere Befugnis zu
erlangen, um die religiöse Erziehung der Kinder zu
dem von ihm praktizierten Sikhismus hin zu
beeinflussen. Wie reagierte das erstinstanzliche
Gericht auf den Antrag des Vaters? Es lehnte ihn ab.
Das erstinstanzliche Gericht ordnete an, die Kinder dürften,
wenn sie sich beim Vater aufhielten, „weder
freiwillig noch unfreiwillig an irgendwelchen Aktivitäten
des Sikhismus
teilnehmen, einschließlich aller kirchlichen Tätigkeiten
sowie der Anwesenheit in Ferienlagern oder
Kindertagesstätten der Sikhs.“
Gegen diese Entscheidung legte der Vater beim
Obersten Berufungsgericht von New Mexico Beschwerde
ein. Dieses höhere Gericht gab dem Vater recht und
stieß das Urteil der Vorinstanz um. Das
Berufungsgericht führte aus: „Gerichte sollten in
bezug auf Religionen eine unparteiische Haltung
einnehmen und in diesen empfindlichen und von der
Verfassung geschützten Bereich nur
dann eingreifen, wenn eine Schädigung der Kinder
eindeutig nachweisbar
ist. Einschränkungen auf diesem Gebiet bergen die
Gefahr, daß vom Gericht auferlegte Grenzen in
verfassungswidriger Weise die Religionsfreiheit eines
Elternteils verletzen oder als derartige Verletzung
empfunden werden.“
Diese Entscheidung entspricht der in vielen Ländern
geltenden Rechtsprechung. Vernünftige Eltern werden
Grundsätze dieser Art berücksichtigen. Überdies
wird ein Christ als Vater oder Mutter sorgfältig das
Grundbedürfnis des Kindes in Betracht ziehen, sich
mit beiden Eltern auszutauschen, sowie dessen
Verpflichtung, sowohl Mutter als auch Vater zu ehren
(Epheser 6:1-3).
Außergerichtliche
Mediation
Wenn auch eine außergerichtliche Mediation
vielleicht weniger formell abläuft als eine
Gerichtsverhandlung, sollte man sich als Vater oder
Mutter deshalb nicht weniger ernsthaft darauf
vorbereiten. Alle Vereinbarungen oder Bedingungen, die
bei einer Mediation in gegenseitigem Einverständnis
erzielt wurden, können durch spätere gerichtliche
Anordnungen rechtsverbindliche Geltung erlangen.
Deshalb wäre es sinnvoll, einen im Familienrecht
erfahrenen Rechtsanwalt zu Rate zu ziehen, um
sicherzustellen, daß alle mit der Sorgerechtsfrage
verbundenen Angelegenheiten richtig und fair
abgewickelt werden.
Beide Eltern sollten sich Zeit nehmen, sich auf
die Mediation vorzubereiten. Ihr Auftreten und
Verhalten während der Mediation kann sich nachhaltig
auf die Ergebnisse auswirken. Nur allzuoft sind
Eltern, die sich scheiden lassen, gefühlsmäßig
derart von der Scheidung in Mitleidenschaft gezogen,
daß sie die wichtigen Fragen: „Womit ist dem
Kindeswohl am besten gedient?“ uns „Was braucht
das Kind, damit es sich geistig, emotionell und körperlich
normal entwickeln kann?“ aus den Augen verlieren.
Dabei sollte man nicht vergessen, daß es aus
rechtlicher Sicht bei einer Mediation nicht etwa um
religiöse oder andere persönliche
Meinungsverschiedenheiten geht, sondern vorrangig
darum, den Eltern zu helfen, eine gemeinsame Grundlage
zu finden und eine einvernehmliche Lösung zum Wohl
des Kindes zu erarbeiten. Ein Elternteil wird möglicherweise
mit Vorurteilen religiöser oder sonstiger Art, mit
unerwarteten Fragen oder mit Winkelzügen
konfrontiert, die ihn erregen oder aus der Fassung
bringen sollen. Die Unzulänglichkeiten beider
Elternteile werden womöglich ausgebreitet oder sogar
übertrieben dargestellt. Bleiben jedoch alle
Beteiligten vernünftig, läßt sich eine Lösung zum
Wohl des Kindes finden.
Manchmal scheint sich eine Mediation lange
hinzuziehen und einen enttäuschenden Verlauf zu
nehmen. Die alternative dazu ist ein langwieriges
Gerichtsverfahren mit allem, was damit einhergehen
kann: das peinliche öffentliche Aufsehen, die
finanzielle Belastung und die schädlichen
Auswirkungen auf das Kind. Bestimmt ist das weniger wünschenswert.
Christliche Eltern werden wie bei allen ernsten
Problemen des Lebens unter Gebet an eine Mediation
herangehen, eingedenk der inspirierten Aufforderung:
"„Wälze deinen Weg auf Jehova, und verlaß
dich auf ihn, und er selbst wird handeln“ (Psalm
37:5).
Was aber, wenn keine Einigung erreicht werden
kann und das Gericht das Sorgerecht dem anderen
Elternteil zuspricht? Oder was, wenn eine der
Scheidungsparteien aus der Christenversammlung
ausgeschlossen wurde? Wie ist außerdem ein
gemeinsames Sorgerecht im Vergleich zum alleinigen
Sorgerecht zu bewerten? Diese Fragen und die damit
verbundenen biblischen Grundsätze wollen wir im
folgenden Artikel besprechen.
EINE
AUSGEGLICHENE ANSICHT
ÜBER
DAS
SORGERECHT
HÄUFIG
kommt die eigentliche Herausforderung erst nach der
Trennung oder Scheidung: der Kampf um die Zuneigung
der Kinder und die Kontrolle über sie. Der Spruch
„Zum Zank und Streit gehören immer zwei“ stimmt
nicht in jedem Fall. Manchmal reicht auch ein
dominanter Elternteil, der seinen Willen durchsetzen
will. Eine auf Familienrecht spezialisierte Anwältin
aus Toronto(Kanada) bemerkte: „Im Familienrecht geht
den Beteiligten alles sehr nahe, und die Emotionen
kochen hoch.“
Statt daran zu denken, was für das Wohl der
Kinder am besten ist, ziehen manche Eltern das
Verfahren in die Länge, indem sie Einwände zu Fragen
vorbringen, die nicht rechtserheblich sind. Einige
haben beispielsweise versucht, das Sorgerecht mit der
Begründung zu erhalten, der andere Elternteil sei ein
Zeuge Jehovas und werde dem Kind ein „normales
Leben“ vorenthalten.
Der Elternteil, der kein Zeuge Jehovas ist,
macht möglicherweise aus dem Feiern von Geburtstagen,
von Weihnachten oder sogar von Halloween eine
Streitfrage. Mancher beklagt vielleicht, ein Kind
werde in seinem Umgang und seiner gesellschaftlichen
Anpassung beeinträchtigt, wenn es sich weigere, die
Fahne zu grüßen, wie es in verschiedenen Ländern üblich
ist. Auch bringen einige womöglich vor, das Kind
erleide einen psychischen Schaden, wenn es den anderen
Elternteil begleite, während dieser mit Dritten über
die Bibel spreche. Manche Elternteile, die keine
Zeugen Jehovas sind, haben sogar behauptet, die
Gesundheit oder das Leben des Kindes sei gefährdet,
wenn der Zeuge medizinische Behandlungsmethoden ohne
die Verwendung von Blut für sein Kind wähle.
Wie kann ein Christ der Herausforderung durch
solch emotionsgeladene Argumente begegnen? Eine gefühlsbetonte
Reaktion – sozusagen Feuer mit Feuer zu bekämpfen
– wird nicht die gewünschten Ergebnisse bringen.
Wenn die Angelegenheit vor Gericht kommt, wird jeder
Elternteil Gelegenheit erhalten, sich zu äußern. Am
wichtigsten ist, den biblischen Rat im Sinn zu
behalten: „Wirf deine Bürde auf Jehova, und er
selbst wird dich stützen. Niemals wird er zulassen,
daß der Gerechte wankt“ (Psalm 55:22). Darüber
nachzusinnen und biblische Grundsätze anzuwenden wird
Eltern in die Lage versetzen, mit der Hilfe Jehovas
alles zu bewältigen, was in Verbindung mit dem
Sorgerecht geschehen mag (Sprüche 15:28).
Vernünftigkeit
Die Schlüsselfrage dreht sich darum, was dem
Wohl des Kindes am besten dient. Ist ein Elternteil
fanatisch oder tritt er zu fordernd auf, kann er das
Sorgerecht verlieren und muß womöglich sogar Einschränkungen
seines Umgangsrechts hinnehmen. Kluge Eltern verhalten
sich friedlich, eingedenk des biblischen Rates:
„Vergeltet niemandem Böses mit Bösem. ... Gebt dem
Zorn Raum. ... Laß dich nicht vom Bösen besiegen,
sondern besiege das Böse stets mit dem Guten“ (Römer
12:17-21). Eltern sollten – ob vor Gericht, vor
einem Rechtsanwalt oder vor einem Mitarbeiter des
Jugendamts – ihre „Vernünftigkeit allen Menschen
bekanntwerden“ lassen (Philipper 4:5).
Es kann vorkommen, daß der entfremdete frühere
Partner versucht, andere zu täuschen, indem er in
irreführender Weise hypothetische Probleme aufbringt.
Es ist ratsam, der menschlichen Neigung zur Überreaktion
auf solche verbalen Attacken zu widerstehen. Mit
Vorliebe werden die Themen Gesundheit, Religion und
Ausbildung von gekränkten Expartnern benutzt, um in
einem Sorgerechtsstreit Unheil zu schmieden (Sprüche
14:22).
Vernünftigkeit schließt ein, daß man fähig
ist, die Fakten abzuwägen und sich auf eine faire
Vereinbarung zu verständigen. Eltern sollten nie
vergessen, daß ein Kind auch nach einer Scheidung
immer noch beide
Eltern hat. Die Eltern haben sich voneinander scheiden
lassen, nicht aber von dem Kind. Deshalb sollte –
von extremen Umständen abgesehen – jeder Elternteil
die Freiheit haben, seine Elternrolle auszuüben, wenn
das Kind bei ihm ist. Jedem sollte es freistehen,
seine Gefühle und Wertvorstellungen zum Ausdruck zu
bringen und das Kind an dem teilnehmen zu lassen, was
er im Rahmen des rechtlich Erlaubten tut – die
Religionsausübung eingeschlossen.
Gehen wir etwas näher auf die möglichen
Entscheidungen nach einer gerichtlichen Anhörung ein:
1. Gemeinsames Sorgerecht, 2. Alleiniges Sorgerecht
und 3. Einschränkungen des Umgangsrechts. Wie sehen
die Unterschiede zwischen alleinigem und gemeinsamem
Sorgerecht aus? Wie kann man damit umgehen, wenn man
das Sorgerecht verliert? Wie sieht es aus, wenn ein
Elternteil aus der Christenversammlung ausgeschlossen
wurde?
Gemeinsames
Sorgerecht
Teilweise vertreten Gerichte den Standpunkt, daß
es wichtig ist, die Bindung zwischen einem Kind und
beiden Eltern aufrechtzuerhalten. Sie stützen sich
dabei auf die Ergebnisse von Studien, aus denen
hervorgeht, daß Kinder nach einer Scheidung möglicherweise
weniger unter Streß leiden und geringere emotionelle
Schäden davontragen, wenn die Eltern das Sorgerecht
gemeinsam ausüben können. So werde sich das Kind
nicht von einem Elternteil im Stich gelassen fühlen,
sondern erhalte das Gefühl, von beiden Eltern geliebt
zu werden und in beider Hausgemeinschaft integriert zu
sein. Ein Anwalt für Familienrecht sagte dazu:
„Gemeinsames Sorgerecht macht es möglich, beide
Eltern weiterhin am Geschehen zu beteiligen.“
Allerdings gibt Dr Judith Wallerstein, Leiterin
des Center for the Family in Transition (Corte Madera,
Kalifornien), zu bedenken, daß eine Regelung für ein
gemeinsames Sorgerecht nur dann funktionieren kann,
wenn sich die Eltern kooperativ verhalten und das Kind
flexibel ist und gut mit anderen auskommt. Diese
Eigenschaften sind deshalb unerläßlich, weil bei
einer solchen Regelung beide Eltern das gesetzliche
Recht behalten, über wichtige Fragen
mitzuentscheiden, die die Gesundheit, die Ausbildung,
die religiöse Erziehung und das gesellschaftliche
Leben des Kindes betreffen. Das funktioniert aber nur
unter der Voraussetzung, daß beide Eltern vernünftig
bleiben, wenn es zu beurteilen gilt, was dem Wohl
ihres Kindes am besten dient, statt ihre eigenen
Interessen zu verfolgen.
Alleiniges
Sorgerecht
Andererseits kann ein Gericht dem Elternteil,
der nach seiner Auffassung besser geeignet ist, für
die Bedürfnisse des Kindes zu sorgen, das alleinige
Sorgerecht übertragen. Der sorgeberechtigte
Elternteil entscheidet allein über wichtige Fragen in
bezug auf das Wohl des Kindes. Das Gericht trifft
seine Entscheidung nach Anhörung des Jugendamtes und
gelegentlich auch von psychologischen und
psychiatrischen Gutachtern.
Befürworter des alleinigen Sorgerechts
vertreten den Standpunkt, eine solche Regelung biete
dem Kind größere Stabilität. Viele Familienrichter
ziehen diese Sorgerechtsregelung vor wenn sie es mit
Eltern zu tun haben, die nicht vernünftig miteinander
reden können oder es vermutlich nicht tun werden. Natürlich
wird der nicht- sorgeberechtigte Elternteil nicht aus
dem Leben des Kindes verbannt. In aller Regel wird dem
nichtsorgeberechtigten Elternteil ein Umgangsrecht
eingeräumt, so daß beide Eltern dem Kind nach wie
vor die nötige Anleitung, Liebe und Zuneigung
zukommen lassen können.
Umgangsrecht
Es
wäre unrealistisch, zu denken, in der Frage des
Sorgerechts gebe es einen „Gewinner“ und einen
„Verlierer“. Eltern sind dann erfolgreich und
„gewinnen“, wenn sie ihre Kinder zu reifen, tüchtigen,
ehrbaren Menschen heranwachsen sehen. Erfolg in der
Kindererziehung ist nicht untrennbar mit dem
gesetzlichen Sorgerecht verbunden. Hält ein Christ
gerichtlich angeordnete Bedingungen in
Sorgerechtsangelegenheiten ein – selbst wenn sie
ungerecht zu sein scheinen - , zeigt er dadurch, daß
er „den obrigkeitlichen Gewalten untertan“ ist (Römer
13:1). Man sollte auch unbedingt im Sinn behalten, daß
es unangebracht ist, um die Zuneigung oder Loyalität
eines Kindes zu wetteifern, indem man den anderen
Elternteil schlechtmacht in dem Bemühen, das Verhältnis
des Kindes zu ihm zu zerstören.
Die Bibel enthält Beispiele gottesfürchtiger
Eltern, die aus unterschiedlichen Gründen von ihren
Kindern getrennt waren. Amram und Jochebed
beispielsweise, die Eltern von Moses, handelten zum
Wohl ihres Kindes, indem sie es in einem schwimmenden
Kästchen „in das Schilf am Ufer des Nil“ setzten.
Als der Säugling von der Tochter des Pharaos gefunden
wurde, setzten sie ihr Vertrauen auf Jehova. Diese
klugen und treuen Eltern wurden mit einem großzügigen
„Umgangsrecht“ belohnt, das sie wirkungsvoll
nutzten, um den Jungen im Weg Jehovas zu unterweisen.
Moses wuchs zu einem herausragenden Diener des wahren
Gottes heran (2. Mose 2:1-10; 6:20).
Was aber, wenn ein Elternteil aus der
Christenversammlung ausgeschlossen wurde?
Mißverständnisse
ausräumen
„Die Zunge
der Weisen tut Gutes mit Erkenntnis“, und
christlichen Vätern und Müttern bieten sich gute
Gelegenheiten, Mißverständnisse auszuräumen und
Halbwahrheiten zu berichtigen (Sprüche 15:2). Was zum
Beispiel die Gesundheitsfürsorge für ihre Kinder
angeht, „sind Jehovas Zeugen mit medizinischer und
chirurgischer Behandlung einverstanden“, doch wenn
einem Zeugen das Sorgerecht übertragen worden ist,
behält er sich das Recht auf hinreichende Aufklärung
vor Einwilligung in irgendeine Behandlungsmethode vor
(The
Journal of the American Medical Association). *
Jehovas Zeugen nehmen ihre Religion, die sich
auf Gottes Wort, der Bibel stützt, sehr ernst.
Dadurch werden sie zu besseren Vätern, Müttern,
Kindern, Freunden, Nachbarn und Bürgern. Christliche
Eltern erziehen ihre Kinder mit viel Liebe, wobei sie
ihnen Achtung vor Autorität vermitteln und sie mit
vernünftigen Wertvorstellungen für das Leben ausrüsten
(Sprüche 13:18). #
Bildung und Ausbildung eines Kindes sind ein
wichtiger Bestandteil seiner Erziehung, und Eltern,
die Zeugen Jehovas sind, wünschen für ihre Kinder
die beste, die verfügbar ist (Sprüche 13:20).^
*
Siehe die Broschüre – Wie kann Blut dein Leben
retten,? Herausgegeben von der Wachtturm-Gesellschaft.
#
Siehe Kapitel 5-7, 9 des Buches Das Geheimnis
des Familienglücks, herausgegeben von der
Wachtturm-Gesellschaft.
^
Siehe die Broschüre Jehovas Zeugen und Schulbildung,
herausgegeben von der Wachtturm-Gesellschaft.
Sollte
der christliche Elternteil das Kind zur Ausübung des
Umgangsrechts herausgeben? Ein Ausschluß aus der
Christenversammlung ändert einzig und allein die
geistige Verbindung zwischen dem Betreffenden und der
Versammlung. Die geistig-religiöse Bindung wird tatsächlich
aufgelöst. Das Eltern-Kind-Verhältis hingegen bleibt
intakt. Der sorgeberechtigte Elternteil muß das
Umgangsrecht des ausgeschlossenen Elternteils
respektieren. Wird allerdings das physische oder
emotionelle Wohl des Kindes durch den
nichtsorgeberechtigten Elternteil unmittelbar und
konkret gefährdet, kann das Gericht (nicht der
sorgeberechtigte Elternteil) dafür sorgen, daß das
Kind während der Ausübung des Umgangsrechts von
einer dritten Person beaufsichtigt wird.
Du
bist nie allein
Ein Scheidungsverfahren und ein daran anschließender
Streit um das Sorgerecht sind Erfahrungen, die die
Beteiligten gefühlsmäßig stark mit nehmen. Eine
Verbindung, die so verheißungsvoll begann, geht in
die Brüche, und damit zerschlagen sich die Träume,
Pläne und Erwartungen des Paares. Eheliche Untreue
oder extreme Mißhandlung beispielsweise kann eine
loyale Ehefrau dazu zwingen, für sich und ihr Kind
rechtlichen Schutz zu suchen. Dennoch wird sie darüber
nachgrübeln, was eigentlich falsch gelaufen ist oder
wie sie wirkungsvoller hätte vorgehen können, und
dabei womöglich Schuldgefühle verspüren und sich überfordert
fühlen. Viele Paare machen sich Sorgen, wie die
Kinder auf das Auseinanderbrechen der Familie
reagieren werden. Der Kampf vor Gericht um das
Sorgerecht kann zu einer regelrechten
Berg-und–Tal-Fahrt der Gefühle werden, durch die
nicht nur jemandes Integrität als fürsorglicher
Vater oder fürsorgliche Mutter auf die Probe gestellt
wird, sonder auch der Glaube des Betreffenden und sein
Vertrauen auf Jehova. (Vergleiche Psalm 34:15, 18, 19,
22).
Wer als unschuldiger Ehepartner Schritte
unternimmt, um sein Kind vor Mißhandlungen zu schützen
oder vor dem Risiko einer Gesundheitsgefährdung durch
sexuell übertragbare Krankheiten seitens eines
untreuen Partners, braucht sich nicht schuldig zu fühlen
(Psalm 37:28). Es ist der untreue oder mißhandelte
Ehepartner, der den heiligen Bund der Ehe verletzt und
gegen seinen Partner „treulos gehandelt“ hat
(M |