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Urteil von Yeatts

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1993 No F/93/0311
IM SUPREME COURT OF NEWFOUNDLAND
FAMILIENGERICHT

IN DER SACHE
Jugendwohlfahrtsgesetz, R.S.N. 1990
c.C-12

und

IN DER SACHE Adrian Yeatts, Kind von Pauline Yeatts und Julian Yeatts
IST UNTER VORSITZ VON RICHTER ROBERT WELLS folgendes Urteil ergangen
(Jugendwohlfahrtsgesetz, Abschnitt 14 (7))

TAG DER BESCHLUSSFASSUNG: mündlich übermittelt am 19. Juli 1993.

ANHÖRUNGEN AM: Sonntag, den 18. Juli 1993; Montag, den 19. Juli 1993.

RECHTSVERTRETER: Frau Veva Moulton, Leiterin der Jugendhilfe;

David C. Day, Q. C., für Adrian Yeatts (Pflichtverteidiger von Richter Wells bestellt am 18. Juli 1993); und bei ihm Anna English-Smith, Referendarin (bestellt von Richter Wells am 18. Juli 1993);

Julian Yeatts und Pauline Yeatts in Person.

I. DAS WESEN DES VERFAHRENS:
Die Leiterin der Jugendhilfe (Neufundland) hat eine Verfügung unter dem Jugendwohlfahrtsgesetz, R.S.N., 1990, c.C-12, dahingehend beantragt, dass unter Abschnitt 14(6) des Gesetzes erklärt wird, dass Adrian Yeatts (geboren am 22. Juni 1978; Alter 15 Jahre) des Schutzes bedarf, wie er durch Klausel 2(b) (ix) (B) des Gesetzes definiert ist; dass Adrian Yeatts aus der Verfügungsgewalt der Eltern, Julian Yeatts und Pauline Yeatts, die der Aufsicht der Leiterin der Jugendhilfe unterliegen, nach Abschnitt 19(1)(a) des Gesetzes in die Obhut und das Sorgerecht der Leiterin der Jugendhilfe überstellt werde, und dass eine medizinische Behandlung in Form von Blut oder Blutbestandteilen angeordnet werde, die Adrian Yeatts unter der Leitung eines entsprechend qualifizierten Arztes am Dr. Charles A. Janeway Kinderkrankenhaus oder nötigenfalls an anderen medizinischen Einrichtungen in der Provinz Neufundland verabreicht werden, bis zu Adrian Yeatts sechzehntem Geburtstag.

II. ZUSAMMENFASSUNG DER TATSACHEN:
Adrian Yeatts, Alter 15 Jahre, ist der Sohn von Julian und Pauline Yeatts aus Paradise, Conception Bay South, Neufundland, die Angehörige des Glaubens der Zeugen Jehovas sind. Adrian wurde wegen einer lebensgefährlichen Krankheit im Dr. Charles A. Janeway Kinderkrankenhaus in St. John's, Neufundland, behandelt. Die Eltern, im Janeway-Krankenhaus befragt, stimmten den Untersuchungen und Behandlungen ihres Sohnes zu, vorausgesetzt, es würden weder Blut noch Blutprodukte bei seiner Behandlung gebraucht. Sie forderten, dass Alternativen zu Blut und Blutprodukten verwendet würden, wenn dies nötig würde. Ein Kinderarzt, der Adrian behandelte, sah die Verwendung von Blut und Blutprodukten im Falle eines Blutverlustes oder einer Schädigung im Gefolge einer intensiven Chemotherapie als die üblichste und meistakzeptierte Methode an, Patienten nach einer intensiven Chemotherapie zu behandeln. Obwohl der Junge noch kein Mitglied der Zeugen Jehovas ist, glaubt er an ihre Lehren, darunter auch die, die die Verwendung von Blut oder Blutprodukten bei einer medizinischen Behandlung verbietet. Diese Glaubensüberzeugungen sind die Grundlage für seine ausdrückliche Anweisung an den behandelnden Kinderarzt, bei seiner Behandlung kein Blut oder Blutprodukte zu verwenden. Der behandelnde Kinderarzt schätzte den Jungen als reif genug ein, dass seine Wünsche respektiert würden, und akzeptierte von dem Jungen eine schriftliche Zustimmung zur Behandlung, vorausgesetzt, es würden weder Blut noch Blutprodukte verwendet, wenn dies nötig werde. Auf dieser Grundlage war er bereit, in Übereinstimmung mit den Wünschen des Jungen fortzufahren.
Der Junge ist unverheiratet und jünger als 16 Jahre, er ist daher unter den Bestimmungen des Jugendwohlfahrtsgesetzes ein "Kind"; jemand, der der Rechtsprechung der Leiterin der Jugendhilfe unterliegt. Das Krankenhaus setzte die diensthabende Leiterin über die Situation in Kenntnis. Die diensthabende Leiterin reagierte, indem sie den hospitalisierten Jungen in dem Glauben unter ihre Verfügungsgewalt stellte, dass er schutzbedürftig sei, und stellte dann nach dem Gesetz den Antrag auf mehrere Verfügungen, darunter eine Anordnung, dass der Junge nach Abschnitt 2(b) (ix) (B) des Gesetzes schutzbedürftig sei, und eine Anordnung, dass die Verwendung von Blut und Blutprodukten bei seiner Behandlung gestattet sei. Abschnitt 2(b) (ix) (B) des Gesetzes definiert ein "schutzbedürftiges Kind" als ein Kind, das in der Obhut und unter dem Sorgerecht einer Person steht, die sich weigert,

[angemessene medizinische oder andere anerkannte heilende] Versorgung und Behandlung zuzulassen, die man dem Kind gibt, wenn ein qualifizierter Arzt sie für lebenswichtig erachtet, oder der dies nicht tut.

Abschnitt 15(4) des Gesetzes, "Behandlung", schließt die "Versorgung mit Bluttransfusionen oder Injektionen" mit ein.

 III. FÜR RECHT ERKANNT:
Aufgrund der angeführten Gründe wird der Antrag der Leiterin der Jugendhilfe abgewiesen; das Gericht hält das Kind nicht für schutzbedürftig; die Verwendung von Blut oder von Blutprodukten zum Zwecke einer Bluttransfusion oder einer Injektion hat sich als nicht notwendig herausgestellt und könnte sich angesichts der besonderen Umstände dieses Falles als schädlich erweisen. Solange sich die Situation nicht verändert und damit keine weitere gerichtliche Anordnung erforderlich ist, ist eine Therapie, bei der Blut oder Blutprodukte zum Einsatz kommen, untersagt; das Gericht erklärt den Jungen zu einem reifen Minderjährigen, dessen Wunsch nach einer Behandlung ohne Blut oder Blutprodukte zu respektieren ist.

IV. ENTSCHEIDUNGSGRÜNDE:
Ich habe an diesem Morgen durchblicken lassen, dass ich heute ein Urteil ergehen lassen würde, weil die Angelegenheit so sehr drängt, dass für den Fall, dass ich die Sache vertagen und ein schriftliches Urteil aufsetzen würde, die Verzögerung erheblichen seelischen Stress und Härte bedeuten würde. Aus diesem Grund gedenke ich, das Urteil mündlich zu geben, weil Zeit hier sehr entscheidend ist. Zuerst will ich auf die Rolle der Leiterin [der Jugendhilfe] zu sprechen kommen. Das Gesetz, auch wenn es vielleicht mit Unsicherheiten und Mehrdeutigkeiten wie bei jeder Gesetzgebung behaftet ist, überträgt dem Leiter oder dem diensthabenden Leiter eine schwere Verantwortung. Ich glaube, dass Frau Elizabeth Crawford, die diensthabende Leiterin, in Anbetracht der Situation, vor der sie stand, die richtige Entscheidung traf, indem sie den Beistand des Gerichts suchte. Einem Gerichtsverfahren wohnt ein besonderer Wert inne; die Betroffenen können sich vertreten lassen, sie können ihre Sache in formaler Weise vorbringen. Das Gericht - in diesem Falle mit unbeschränkter Jurisdiktion - kann das Gesagte und die Argumente abwägen. Die Atmosphäre, unter der eine solche Befragung stattfindet, wird in unserer Gesellschaft als die wirkungsvollste Weise empfunden, sich schwieriger Angelegenheiten anzunehmen. Ich denke daher, dass Frau Crawford weise war und richtig gehandelt hat, indem sie die Sache dem Gericht zur Entscheidung vorgelegt hat, so dass Adrian selbst den Nutzen hat, rechtlichen Rat zu erhalten und sich vertreten zu lassen - so können alle Argumente vorgebracht und zulässigerweise erörtert werden. Das soll nicht heißen, dass sie nicht die Umsicht hatte, ohne vor Gericht zu gehen, eine Entscheidung zu treffen. Jeder Fall muss, wie der Rechtsanwalt sagte, aus Sicht der Tatsachen und Umstände, die ihn umgeben, betrachtet werden. Was ich finde, ist, dass es in diesem Fall eine angemessene und weise Entscheidung war.
Dieses Dilemma lässt sich unmöglich betrachten, ohne zuerst und vor allem die medizinischen Beweise in Rechnung zu stellen, die von einem sehr erfahrenen Arzt aus dem Bereich Onkologie/Hämatologie vorgetragen wurden, nämlich von Dr. Lawrence F. Jardine. Wie ich diese Beweise verstehe, die ich hier nicht Wort für Wort wiederzugeben versuchen will, ist Folgendes wesentlich: dass Adrian sich vor etwa fünf oder sechs Monaten, im März, eine Krebserkrankung zuzog; dass diese Erkrankung konservativ behandelt wurde; dass die Behandlung nicht völlig zureichend war, sondern nur teilweise wirkte. Die Krankheit ließ nicht nach, aber sie war zumindest bis zu einem gewissen Grade für eine Zeitlang unter Kontrolle. Etwa vor zwei oder drei Wochen fand man, dass sich sein Zustand verschlechtert hatte und immer schlimmer wurde, bis, wie der Arzt gestern sagte, dass Adrian ohne irgendeine Behandlung nicht erwarten könne, noch eine weitere Woche oder zwei zu leben. Er wurde gefragt, was die Auswirkung seiner intensiven Chemotherapie wäre, und er sagte, niemand könne sich dessen absolut gewiss sein, aber unter den besten Bedingungen und unter den besten Umständen könne man hoffen, dass Adrian eine Chance hätte, die in Prozenten ausgedrückt irgendwo zwischen 10 oder 20 und 40 Prozent läge. Das bedeutet nicht eine 10-, 20- oder 40-prozentige Chance auf Genesung und Heilung. Es sei eine Chance, dass die Krankheit - oder das Voranschreiten der Krankheit - bis zu einem gewissen Grade aufgehalten werden könne. Als Ergebnis der intensiven Chemotherapie besteht jedoch die Möglichkeit von Nebenwirkungen, die extrem schwerwiegend sein können und wahrscheinlich auch werden. Selbst wenn die Krankheit zum Stillstand käme, wird dieser Stillstand nach seiner Ansicht nicht zu einer normalen Lebensspanne ohne Komplikationen führen. Er sagte, man könne ein erneutes Auftreten und weitere Probleme erwarten. Es tut mir äußerst leid zu sagen, insbesondere in der Gegenwart seiner Familie, dass Adrians Zustand äußerst ernst ist und dass die Prognose nicht gut ist. Ich denke, dass die Familie dies weiß und dass auch Adrian dies weiß. Ich denke, das ist etwas, das als solches akzeptiert werden muss. Der Arzt wurde dann gefragt: Was kann man jetzt tun? Was sollte getan werden? Er sagte, das einzig Vernünftige, was jetzt zu tun sei, ist, diese Methode der massiven Chemotherapie in der Hoffnung einzugehen, dass die Krankheit aufgehalten oder auf dem gegenwärtigen Stand gehalten werden könne. Er sagte, eines der Ergebnisse - eines der üblichen Ergebnisse - einer massiven Chemotherapie dieser Art sei, dass die Blutplättchen - ein Blutbestandteil - in schwerwiegender Weise davon betroffen seien und ihre Anzahl abnehmen würde, so dass die Wahrscheinlichkeit für den Patienten besteht, dass er, falls die Blutplättchenrate unter ein gewisses Niveau fielen, an inneren Blutungen an den wichtigen Organen leidet, was, wenn es geschähe, zum Tode führen würde. Er sagte, es gebe auch andere Möglichkeiten, diesen Zustand zu behandeln, aber es seien keine gesicherten, und die Erfolgschancen seien nicht wirklich bekannt. Doch auch dann, wie ich seine Beweisführung verstehe, wenn man Blutbestandteile anwendete, gäbe es keine Erfolgsgarantie oder irgendein Maß an Erfolg. Es ist einfach so, dass es unter den gegebenen Umständen zur Zeit als die beste medizinische Vorgehensweise erscheint. Ich verwende den Begriff "beste" eingeengt, weil der Arzt eine meiner Meinung nach weise Beobachtung machte, dass nämlich die Behandlung eines Patienten immer mehr als nur die physische Behandlung, mit Medikamenten oder durch Operationen, einschließt - ich denke, seine Vorstellung ist eine "holistische" -, und die Beweisführung des Arztes zeigte mir an, dass er die Behandlung seines Patienten, Adrian, aus holistischer Sichtweise betrachtet. Das führt zu der Frage des seelischen Zustandes von Adrian, und wie wichtig sein seelischer Zustand für den gesamten Behandlungsprozess ist. Zweifelsohne ist dieser Jugendliche' sehr mutig. Ich denke, er genießt die liebevolle Unterstützung und Zuwendung seiner Eltern, und er stellt sich seiner Krankheit heldenhaft. Gemäß seiner religiösen Überzeugung ist es unter anderem verkehrt, dem Körper Blutprodukte zuzuführen, zu welchem Zweck auch immer, und sicher wäre der einzige Zweck der Zuführung dieser Stoffe die medizinische Behandlung. Offensichtlich werden seine Glaubensansichten nicht von jedermann geteilt, aber ich denke, das geht am entscheidenden Punkt vorbei. Der Punkt ist, wenn Adrian diesen Glauben hat, und er glaubt es mit Festigkeit und Überzeugung, dann geht es am Thema vorbei, ob dieser Glaube in medizinischem oder geistlichem Sinne richtig ist oder nicht. Es ist sein Glaube, und das ist es, was uns interessiert. Ich treffe diese Beobachtungen nur, um zu unterstreichen, dass es beim holistischen Ansatz, den Dr. Jardine bei der Behandlung von Krebs erwähnte, wichtig ist, dass der Patient eine so gute, so starke, so positive seelische Einstellung wie möglich hat, denn ohne eine solche Einstellung sind die Erfolgschancen bei jeder Form der Behandlung wesentlich reduziert. Ich denke, das ist ein höchst signifikanter und wichtiger Punkt. Gestern konnte ich eine von Adrian verfaßte eidliche Erklärung lesen, ich konnte die Aussage seiner Mutter hören, und ich konnte mit Adrian persönlich sprechen. Wie ich mich überzeugen konnte, glaubt er fest daran, dass die Verwendung von Blut verkehrt ist und dass unter den hier erwähnten Umständen eine aufgezwungene Bluttransfusion eine Verletzung seines Körpers, einen Eingriff in seine Intimsphäre und einen Eingriff in sein gesamtes Wesen darstellen würde, was seine Kraft und Fähigkeit, mit der schrecklichen Tortur, die er gegenwärtig durchmacht, fertig zu werden, in hohem Maße beeinträchtigen würde, ganz gleich, welchen Ausgang es nehmen mag. Ich stimme mit der absolut vernünftigen Aussage des Arztes überein, dass nur dann echte Heilungsaussichten bestehen, wenn der Patient - was die Chemotherapie oder eine andere Krebstherapie angeht - in einer kooperativen und positiven Gemütsverfassung ist, und dass ein Patient, dem etwas aufgezwungen wird, was seiner tiefen religiösen Überzeugung zuwiderläuft, auf eine Behandlung wesentlich schlechter ansprechen wird. Das ist das, was der Arzt mir sagen wollte. Dies wird von anderen Beweisen gestützt, insbesondere durch Adrians eidesstattliche Erklärung und durch mein Gespräch heute mit ihm. Dies ist der Rahmen, in dem ich das mir durch das Gesetz gegebene Unterscheidungsvermögen und die verschiedenen anderen Gesetzestitel anwenden muss, die ich an diesem Nachmittag erwähnt habe. Wenn ich mich der Frage der medizinischen Behandlung zuwende, "wenn es durch einen qualifizierten Arzt für entscheidend erachtet wird" (nach Klausel 2(b) (ix) (B) des Gesetzes), kann ich in der Beweisführung von Dr. Jardine weder direkt noch indirekt eine Aussage finden, dass die Verwendung von Blut entscheidend sei. Die Chemotherapie ist entscheidend. Die Verwendung von Blutbestandteilen für das Problem mit den Blutplättchen ist in medizinischen Begriffen der beste Ansatz, den es soweit gibt, aber es ist nicht der einzige Ansatz. In der Beweisführung des Arztes gab es nichts, das anzeigen würde, dass es entscheidend ist, diese Behandlung in einer Weise einem unwilligen Patienten aufzuzwingen, durch die er an seinem Glauben Schaden nähme, der eines der wenigen Dinge, vielleicht das wichtigste, ist, die ihm in seinem Leben geblieben sind. Anstatt von entscheidender Bedeutung zu sein, scheint mir die aufgezwungene Verwendung von Blutbestandteilen unter den hier gegebenen Umständen eher schädlich als nützlich zu sein. Ich bin von den medizinischen Belegen, die ich gehört habe, nicht so überzeugt, dass in diesem besonderen Fall - und jeder Fall ist auf seine Weise besonders - die Verwendung von Blutbestandteilen als Fortsetzung der Chemotherapie durch den qualifizierten Arzt, den ich gehört habe und in den ich beträchtliches Vertrauen setze, als entscheidend angesehen wird. Indem er den holistischen Ansatz auf das Problem anwendet, glaubt Dr. Jardine wohl eher, dass es besser sei, unter den gegebenen Umständen den Weg einzuschlagen, mit dem nicht nur Adrian, sondern auch der Arzt leben kann. Er ist so sehr davon überzeugt, dass er sagte, wenn angeordnet würde, dass man Adrian Blutprodukte zu geben habe, würde er selbst es nicht tun, und wenn es getan werden müsste, müsste es ein anderer tun. Wenn ein qualifizierter und verantwortungsbewusster Spezialist auf diesem Gebiet so etwas sagt, dann muss ich daran Zweifel haben, dass er als qualifizierter Arzt eine solche Behandlung als lebenswichtig ansieht. Der Rechtsanwalt hat auf die verschiedenen Titel hingewiesen, unter denen das Gericht zu seinem Urteil kommen könnte, und ich lasse mich darüber auf keine Diskussion ein. (Die Ausnahme vom Gesetz für einen reifen Minderjährigen unter der kanadischen Grundrechtscharta oder die Ausübung der elterlichen Gewalt, um eine Lücke zu überbrücken, wenn es eine solche gibt, stehen in diesem Gesetz.) Doch was das Gericht wie bei allen Angelegenheiten, wo es um Kinder oder um Jugendliche geht, die noch nicht das Alter erreicht haben, wo ihnen das Gesetz zugesteht, unabhängig von Behörden und Gerichten zu handeln, in Betracht ziehen muss und wobei es sich leiten lassen muss, ist in jeder Hinsicht das Wohlergehen des Kindes. Es ist schwer, sich Adrian als Kind vorzustellen, und das bringt mich dazu, zur Frage der Reife überzugehen. Reife ist nicht in jedem Einzelfall dasselbe, man kann durch die Umstände reifen. Ein glücklicher, gesunder, angepasster Teenager von 15 Jahren befasst sich gewöhnlich mit Schularbeiten, Freunden, Mitschülern, damit, wie man sich seines Lebens erfreut, was völlig in Ordnung ist, damit, in die Gesellschaft hineinzuwachsen, sich körperlich durch Sport zu entwickeln, und auch, intellektuell voranzukommen. Die meisten Erwachsenen würden Fünfzehnjährige in den meisten Punkten als unreif ansehen, und vielleicht sind sie es. Doch ich denke, durch seinen jetzigen Zustand hat Adrian einen Reifegrad erlangt, der für einen Fünfzehnjährigen, der nicht mit einer Krankheit wie er leben und sich ihr nicht wie er stellen muss, undenkbar wäre. Meiner Meinung nach macht er so ziemlich das Schlimmste durch, was jemand durchmachen kann, und vermutlich hält ihn und seine Eltern unter anderem ihr Glaube aufrecht. Seine durch das Erlebte erlangte Reife geht weit über die Reife hinaus, die man im allgemeinen von einem Fünfzehnjährigen erwartet. Der Junge, mit dem ich heute morgen gesprochen habe, unterscheidet sich infolge seiner tragischen Situation erheblich von einem normalen Fünfzehnjährigen. Ich denke, er ist reif genug, seinen Standpunkt überzeugend darzulegen, und das hat er mir gegenüber getan. Ich bin davon überzeugt, dass er ein reifer, junger Erwachsener ist. Außerdem bin ich davon überzeugt, dass es nach diesem Gesetz und dem Recht ganz allgemein passend ist, seine Wünsche in Betracht zu ziehen, und das tue ich auch. Adrian lehnt Blutprodukte ab, und sollte der Krankenhausdirektor durch eine gerichtliche Verfügung diesen Wunsch auf irgendeine Weise unberücksichtigt lassen, dann würde es sich meiner Überzeugung nach ganz deutlich erkennbar negativ auf das Wohl des Patienten auswirken, weil ich glaube, dass dann sein Wille, sich der Krankheit entgegenzustellen und an der Behandlung mitzuwirken, in schwerwiegender Weise betroffen wäre. Sollte er seiner Krankheit tatsächlich zum Opfer fallen - was durchaus möglich ist -, dann würde er in Anbetracht seiner Glaubensansichten einen sehr traurigen und sehr unglücklichen Tod sterben, was wir ihm ganz und gar nicht wünschen. All diese Faktoren ziehe ich in Betracht.

Ich beziehe mich auf den Fall der Kinderhilfsgesellschaft der Stadt Toronto gegen K. und K. [(1985), 48 R.F.L. (2.) 164 (Provinzgericht Ontario [Familiengericht]), Hauptprovinzger.], das mir gegenüber angeführt wurde. Ich denke, die Worte in dem schriftlichen Urteil drücken die Situation sehr gut aus. Der damalige Richter sagte mit Bezug auf das junge Mädchen [Seite 171]: Sie ist weise und reif über ihr Lebensalter hinaus, und ich denke, man kann mit Gewissheit sagen, dass sie alle positiven Eigenschaften hat, die sich Eltern von einem Kind wünschen. Sie hat eine gut durchdachte, feste und klare religiöse Überzeugung. Meiner Meinung nach würden weder Rat aus welcher Quelle auch immer, Druck seitens ihrer Eltern oder von jemand anderem, auch keine Anordnung durch dieses Gericht, ihre religiösen Überzeugungen erschüttern oder ändern.

Dasselbe lässt sich von Adrians religiösen Überzeugungen sagen.

Ich glaube, man . . . sollte [ihr] die Gelegenheit geben, die Krankheit mit Würde und Frieden im Sinne bekämpfen. Das lässt sich nur dadurch erreichen, dass man den von ihr und ihren Eltern vorgebrachten Plan akzeptiert.

Dasselbe gilt für den vorliegenden Fall, und hier schließt der Plan auch Dr. Jardine mit ein, der Adrians Arzt ist. Die Zeit ist entscheidend, und die Gründe sind nicht so erschöpfend, wie sie vielleicht hätten sein können, hätte ich die Zeit dazu, ein schriftliches urteil abzufassen. Dennoch habe ich die Faktoren ausgesprochen, die meiner Meinung nach in diesem Fall von größter Bedeutung sind.

Unter Würdigung aller Umstände des Falles halte ich es für richtig, den Antrag auf Verwendung von Blutprodukten bei der Behandlung von Adrian abzulehnen. Ich bin bereit, den Rechtsanwalt zu hören und die Frage zu erörtern, ob eine Anordnung erlassen werden sollte, die Adrian in die Obhut der Leiterin [der Jugendhilfe] gibt und dass die Behandlung erfolgen sollte, die von Dr. Jardine in Rücksprache mit Adrian erörtert und empfohlen wurde - natürlich ohne die Verwendung von Blutprodukten. Ob der Anwalt meint, dies sei ein gangbarer Weg, so dass, wenn in einem künftigen Stadium der Behandlung die Notwendigkeit entstehen sollte, die Angelegenheit in einem bestimmten Punkt weiter zu behandeln sei - niemand weiß ja, was geschehen kann -, dann bin ich bereit, Vorschläge zu hören. Ich möchte wiederholen, dass eine solche Verfügung in diesem Stadium, ob sie Adrian nun in die Obhut der Leiterin der Jugendhilfe gibt oder nicht, ein Verbot der Verwendung von Blutprodukten einschließen würde, bis weitere und andere medizinische Beweise oder Belege für eine Sinnesänderung dem Gericht vorliegen. Wenn Sie daher meinen, dass eine Verfügung unter den gerade angesprochenen Bedingungen erlassen werden sollte, werde ich Sie jetzt anhören. Ich nehme an, Mr. Day, dass Sie darum bitten, dass keinerlei Verfügung erlassen werde oder dass eine solche Verfügung nicht notwendig ist.

Day, Q.C.: Das ist unsere Position. Sie basiert in erster Linie auf der Tatsache, dass der Antrag, aufgrund dessen diese Anhörung, eigentlich eine Untersuchung, vor sich ging, allein auf der Basis der Empfindung der diensthabenden Leiterin [der Jugendhilfe] beruhte, dass eine medizinische Behandlung -genauer gesagt: der Aspekt medizinischer Behandlung, der die Leiterin veranlasste, den Antrag zu stellen -, die die Verwendung von Blut oder von Blutprodukten beinhaltet, notwendig sei und verweigert worden war. Anders ausgedrückt: Es gibt in diesem Antrag oder in den Beweisen nichts, das es nahelegen würde, dass unabhängig von diesem Teil der Gesundheitsvorsorge, die die Verwendung von Blut oder die Verabreichung von Bluttransfusionen beinhaltet, von der die Leiterin forderte, dass Sie sie anordnen, was Sie abgelehnt haben - dass also unabhängig davon entweder Adrian oder seine Eltern sich weigerten oder es ablehnten, den medizinischen Rat anzunehmen, der im Janeway-Krankenhaus angeboten worden war. Den stärksten Beweis dafür hatten Sie heute aus erster Hand, als Adrian im Krankenhaus erkennen ließ, dass mit der Chemotherapie begonnen worden war. Per curiam: Meine einzige Sorge ist, und sie mag zerstreut werden, dass es nötig werden könnte, wenn er zu irgendeiner Zeit nach Beratung mit den Ärzten seinen Sinn ändert, einen Mechanismus zu aktivieren, der seine Sinnesänderung in Kraft treten lässt.

Day, Q.C.: Wenn der Junge seinen Sinn ändert und Blut akzeptiert - ein Punkt, den Frau Moulton heute zu einem früheren Zeitpunkt aufwarf -, dann, so hat der Arzt Ihnen gesagt, würde er die sich ergebende Behandlung als eine Form der Behandlung ansehen, von der er denkt, dass sie wünschenswert ist. Wenn der Junge seinen Sinn änderte und beschloss, die Verwendung von Blut zu akzeptieren, dann würden ihn seine Eltern darin unterstützen. Es weist nichts darauf hin, dass, wenn sich die Umstände in dieser Hinsicht ändern sollten, es etwas in diesen Umständen gäbe, das eine gerichtliche Verfügung nötig machen würde, weil der Junge sich dann der Form der Behandlung unterwerfen würde, die von Dr. Jardine als höchst wünschenswert angesehen wurde. Anders ausgedrückt: Der Junge wäre nicht schutzbedürftig. Ich könnte nicht sehen, warum es vor diesem Gericht um seine Schutzbedürftigkeit gehen sollte, wenn dies geschähe. Wenn mir Adrian beispielsweise heute Nachmittag bedeuten würde, dass er nachgedacht habe und dabei zu dem Schluss gekommen sei, Blut oder Blutprodukte zu akzeptieren, und Dr. Jardine hat uns gesagt, er betrachte den Jungen als einen reifen Minderjährigen, dann würde diese Behandlung, wie ich annehme, seinen Gang nehmen. Das ist keine Möglichkeit, die vorauszusehen ich in der Lage bin. Das soll jedoch nicht heißen, dass es nicht mehrere andere Szenarien gibt, die die Sorge der Leiterin [der Jugendhilfe] oder des Gerichts erregen würden. Dann, so scheint mir, hat die Leiterin die Wahl, einen Antrag in derselben Eile einzubringen wie gestern um Viertel vor zwei für eine Anhörung um halb drei. Diese Möglichkeit besteht, wenn sich in der Zukunft die Notwendigkeit ergeben sollte. Die einzige Möglichkeit, die ich sehe, die Euer Ehren unter den gegebenen Umständen hat, wäre eine Verfügung, die den Jungen der Aufsicht der Leiterin unterwerfen würde, aber dann entsteht die Frage: Welche Beweise gibt es, die es rechtfertigen, dass die Leiterin als Aufsicht zwischen den Jungen und seine Eltern gestellt wird? Das ist das, was ich zu dem Punkt sagen kann, Euer Ehren, den Sie aufgeworfen haben. Per curiam: Das einzige, was ich mir vorstellen kann, ist, ob Adrian eine Handlungsweise wünschte, in die einzuwilligen seine Eltern nicht bereit wären, obwohl Frau Yeatts mir heute morgen sagte, sie würde ihm nicht im Wege stehen, wie auch immer er sich entscheide. Das ist der einzige Umstand, der mir in den Sinn kommt, der die Intervention der Leiterin [der Jugendhilfe] und des Gerichts möglich machen würde oder könnte.

Day, Q.C.: Unter einem solchen Umstand ist meine Haltung im Interesse des Jungen - ich kann nicht für die Eltern sprechen -, dass er unabhängig von seinen Eltern eine Abmachung mit dem Arzt hat. Sollte er seinen Sinn ändern und wenn es Anzeichen gäbe, dass seine Eltern versuchten, bei dieser Entscheidung ihre eigenen Ansichten geltend zu machen - mit anderen Worten: "Du kannst ja Blut haben wollen, aber wir sind dagegen" -, wer steht dann zwischen diesem jungen Mann und ihnen? Ich. Ich stehe bereit, im selben Augenblick einen Antrag zu stellen, hoffentlich so wirkungsvoll wie die Leiterin, der sich mit jeder Möglichkeit des Eingreifens seitens der Eltern befasst. Sollte das geschehen - niemand unterstellt, dass das geschehen würde -, dann habe ich eine Verpflichtung, die noch über die Verpflichtung gegenüber Adrian hinausgeht. Ich habe bereits darauf hingewiesen, dass das meine Pflicht gegenüber dem Gericht ist; eine Pflicht, die ich als eine sehr bedeutsame ansehe. Ob die Eltern in dieser Hinsicht für sich selbst sprechen wollen, ist eine Sache, die sie selbst entscheiden müssen. Per curiam: Frau Moulton, möchten Sie etwas sagen, nachdem Sie die Haltung von Herrn Day vernommen haben? Frau Moulton: Euer Ehren, die Leiterin wäre zufrieden mit einer Erklärung, dass Adrian ein reifer Minderjähriger ist. Per curiam: Ich sehe. Ich habe gewiss erkannt, dass das so ist, und ich bin bereit zu erklären, dass er ein reifer Minderjähriger ist. Vielleicht löst das dann alle diese Probleme, und beschließt, denke ich, die Sache. Ich möchte den Anwälten für ihren Beistand, der von unschätzbarem Wert war, und für die Umsicht und für das Feingefühl danken, mit der sie die Sache behandelt haben. Ich möchte meinem Wunsch Ausdruck verleihen, besonders gegenüber den Eltern, dass sich die Sache als so gut wie möglich erweisen möge.

Day, Q.C.: Ich denke, ich wäre nachlässig, wenn ich Ihnen nicht im Namen meines Klienten, mit dem ich kurz gesprochen habe, nachdem Sie das Krankenhaus heute verlassen haben, aus dem Grunde seines Herzens dafür danken würde, und es ist ein großes Herz, dass Sie die Angelegenheit schnell und mit Feingefühl und großer Fairness behandelt haben. Er ist Ihnen, Euer Ehren, so sehr dankbar, und ich wünsche, dass die Mitschrift dies zeigt. Danke. Per curiam: Danke.

 

Update: 

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