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Urteil
von Yeatts
1993 No F/93/0311
IM SUPREME COURT OF NEWFOUNDLAND
FAMILIENGERICHT
IN DER
SACHE
Jugendwohlfahrtsgesetz, R.S.N. 1990
c.C-12
und
IN DER
SACHE Adrian Yeatts, Kind von Pauline Yeatts und Julian
Yeatts
IST UNTER VORSITZ VON RICHTER ROBERT WELLS folgendes
Urteil ergangen
(Jugendwohlfahrtsgesetz, Abschnitt 14 (7))
TAG DER
BESCHLUSSFASSUNG: mündlich übermittelt am 19. Juli
1993.
ANHÖRUNGEN
AM: Sonntag, den 18. Juli 1993; Montag, den 19. Juli
1993.
RECHTSVERTRETER:
Frau Veva Moulton, Leiterin der Jugendhilfe;
David C.
Day, Q. C., für Adrian Yeatts (Pflichtverteidiger von
Richter Wells bestellt am 18. Juli 1993); und bei ihm
Anna English-Smith, Referendarin (bestellt von Richter
Wells am 18. Juli 1993);
Julian
Yeatts und Pauline Yeatts in Person.
I. DAS
WESEN DES VERFAHRENS:
Die Leiterin der Jugendhilfe (Neufundland) hat eine
Verfügung unter dem Jugendwohlfahrtsgesetz, R.S.N.,
1990, c.C-12, dahingehend beantragt, dass unter
Abschnitt 14(6) des Gesetzes erklärt wird, dass Adrian
Yeatts (geboren am 22. Juni 1978; Alter 15 Jahre) des
Schutzes bedarf, wie er durch Klausel 2(b) (ix) (B) des
Gesetzes definiert ist; dass Adrian Yeatts aus der Verfügungsgewalt
der Eltern, Julian Yeatts und Pauline Yeatts, die der
Aufsicht der Leiterin der Jugendhilfe unterliegen, nach
Abschnitt 19(1)(a) des Gesetzes in die Obhut und das
Sorgerecht der Leiterin der Jugendhilfe überstellt
werde, und dass eine medizinische Behandlung in Form
von Blut oder Blutbestandteilen angeordnet werde, die
Adrian Yeatts unter der Leitung eines entsprechend
qualifizierten Arztes am Dr. Charles A. Janeway
Kinderkrankenhaus oder nötigenfalls an anderen
medizinischen Einrichtungen in der Provinz Neufundland
verabreicht werden, bis zu Adrian Yeatts sechzehntem
Geburtstag.
II.
ZUSAMMENFASSUNG DER TATSACHEN:
Adrian Yeatts, Alter 15 Jahre, ist der Sohn von Julian
und Pauline Yeatts aus Paradise, Conception Bay South,
Neufundland, die Angehörige des Glaubens der Zeugen
Jehovas sind. Adrian wurde wegen einer lebensgefährlichen
Krankheit im Dr. Charles A. Janeway Kinderkrankenhaus
in St. John's, Neufundland, behandelt. Die Eltern, im
Janeway-Krankenhaus befragt, stimmten den
Untersuchungen und Behandlungen ihres Sohnes zu,
vorausgesetzt, es würden weder Blut noch Blutprodukte
bei seiner Behandlung gebraucht. Sie forderten, dass
Alternativen zu Blut und Blutprodukten verwendet würden,
wenn dies nötig würde. Ein Kinderarzt, der Adrian
behandelte, sah die Verwendung von Blut und
Blutprodukten im Falle eines Blutverlustes oder einer
Schädigung im Gefolge einer intensiven Chemotherapie
als die üblichste und meistakzeptierte Methode an,
Patienten nach einer intensiven Chemotherapie zu
behandeln. Obwohl der Junge noch kein Mitglied der
Zeugen Jehovas ist, glaubt er an ihre Lehren, darunter
auch die, die die Verwendung von Blut oder
Blutprodukten bei einer medizinischen Behandlung
verbietet. Diese Glaubensüberzeugungen sind die
Grundlage für seine ausdrückliche Anweisung an den
behandelnden Kinderarzt, bei seiner Behandlung kein
Blut oder Blutprodukte zu verwenden. Der behandelnde
Kinderarzt schätzte den Jungen als reif genug ein,
dass seine Wünsche respektiert würden, und
akzeptierte von dem Jungen eine schriftliche Zustimmung
zur Behandlung, vorausgesetzt, es würden weder Blut
noch Blutprodukte verwendet, wenn dies nötig werde.
Auf dieser Grundlage war er bereit, in Übereinstimmung
mit den Wünschen des Jungen fortzufahren.
Der Junge ist unverheiratet und jünger als 16 Jahre,
er ist daher unter den Bestimmungen des
Jugendwohlfahrtsgesetzes ein "Kind"; jemand,
der der Rechtsprechung der Leiterin der Jugendhilfe
unterliegt. Das Krankenhaus setzte die diensthabende
Leiterin über die Situation in Kenntnis. Die
diensthabende Leiterin reagierte, indem sie den
hospitalisierten Jungen in dem Glauben unter ihre Verfügungsgewalt
stellte, dass er schutzbedürftig sei, und stellte dann
nach dem Gesetz den Antrag auf mehrere Verfügungen,
darunter eine Anordnung, dass der Junge nach Abschnitt
2(b) (ix) (B) des Gesetzes schutzbedürftig sei, und
eine Anordnung, dass die Verwendung von Blut und
Blutprodukten bei seiner Behandlung gestattet sei.
Abschnitt 2(b) (ix) (B) des Gesetzes definiert ein
"schutzbedürftiges Kind" als ein Kind, das
in der Obhut und unter dem Sorgerecht einer Person
steht, die sich weigert,
[angemessene
medizinische oder andere anerkannte heilende]
Versorgung und Behandlung zuzulassen, die man dem Kind
gibt, wenn ein qualifizierter Arzt sie für
lebenswichtig erachtet, oder der dies nicht tut.
Abschnitt
15(4) des Gesetzes, "Behandlung", schließt
die "Versorgung mit Bluttransfusionen oder
Injektionen" mit ein.
III.
FÜR RECHT ERKANNT:
Aufgrund der angeführten Gründe wird der Antrag der
Leiterin der Jugendhilfe abgewiesen; das Gericht hält
das Kind nicht für schutzbedürftig; die Verwendung
von Blut oder von Blutprodukten zum Zwecke einer
Bluttransfusion oder einer Injektion hat sich als nicht
notwendig herausgestellt und könnte sich angesichts
der besonderen Umstände dieses Falles als schädlich
erweisen. Solange sich die Situation nicht verändert
und damit keine weitere gerichtliche Anordnung
erforderlich ist, ist eine Therapie, bei der Blut oder
Blutprodukte zum Einsatz kommen, untersagt; das Gericht
erklärt den Jungen zu einem reifen Minderjährigen,
dessen Wunsch nach einer Behandlung ohne Blut oder
Blutprodukte zu respektieren ist.
IV.
ENTSCHEIDUNGSGRÜNDE:
Ich habe an diesem Morgen durchblicken lassen, dass ich
heute ein Urteil ergehen lassen würde, weil die
Angelegenheit so sehr drängt, dass für den Fall, dass
ich die Sache vertagen und ein schriftliches Urteil
aufsetzen würde, die Verzögerung erheblichen
seelischen Stress und Härte bedeuten würde. Aus
diesem Grund gedenke ich, das Urteil mündlich zu
geben, weil Zeit hier sehr entscheidend ist. Zuerst
will ich auf die Rolle der Leiterin [der Jugendhilfe]
zu sprechen kommen. Das Gesetz, auch wenn es vielleicht
mit Unsicherheiten und Mehrdeutigkeiten wie bei jeder
Gesetzgebung behaftet ist, überträgt dem Leiter oder
dem diensthabenden Leiter eine schwere Verantwortung.
Ich glaube, dass Frau Elizabeth Crawford, die
diensthabende Leiterin, in Anbetracht der Situation,
vor der sie stand, die richtige Entscheidung traf,
indem sie den Beistand des Gerichts suchte. Einem
Gerichtsverfahren wohnt ein besonderer Wert inne; die
Betroffenen können sich vertreten lassen, sie können
ihre Sache in formaler Weise vorbringen. Das Gericht -
in diesem Falle mit unbeschränkter Jurisdiktion - kann
das Gesagte und die Argumente abwägen. Die Atmosphäre,
unter der eine solche Befragung stattfindet, wird in
unserer Gesellschaft als die wirkungsvollste Weise
empfunden, sich schwieriger Angelegenheiten anzunehmen.
Ich denke daher, dass Frau Crawford weise war und
richtig gehandelt hat, indem sie die Sache dem Gericht
zur Entscheidung vorgelegt hat, so dass Adrian selbst
den Nutzen hat, rechtlichen Rat zu erhalten und sich
vertreten zu lassen - so können alle Argumente
vorgebracht und zulässigerweise erörtert werden. Das
soll nicht heißen, dass sie nicht die Umsicht hatte,
ohne vor Gericht zu gehen, eine Entscheidung zu
treffen. Jeder Fall muss, wie der Rechtsanwalt sagte,
aus Sicht der Tatsachen und Umstände, die ihn umgeben,
betrachtet werden. Was ich finde, ist, dass es in
diesem Fall eine angemessene und weise Entscheidung
war.
Dieses Dilemma lässt sich unmöglich betrachten, ohne
zuerst und vor allem die medizinischen Beweise in
Rechnung zu stellen, die von einem sehr erfahrenen Arzt
aus dem Bereich Onkologie/Hämatologie vorgetragen
wurden, nämlich von Dr. Lawrence F. Jardine. Wie ich
diese Beweise verstehe, die ich hier nicht Wort für
Wort wiederzugeben versuchen will, ist Folgendes
wesentlich: dass Adrian sich vor etwa fünf oder sechs
Monaten, im März, eine Krebserkrankung zuzog; dass
diese Erkrankung konservativ behandelt wurde; dass die
Behandlung nicht völlig zureichend war, sondern nur
teilweise wirkte. Die Krankheit ließ nicht nach, aber
sie war zumindest bis zu einem gewissen Grade für eine
Zeitlang unter Kontrolle. Etwa vor zwei oder drei
Wochen fand man, dass sich sein Zustand verschlechtert
hatte und immer schlimmer wurde, bis, wie der Arzt
gestern sagte, dass Adrian ohne irgendeine Behandlung
nicht erwarten könne, noch eine weitere Woche oder
zwei zu leben. Er wurde gefragt, was die Auswirkung
seiner intensiven Chemotherapie wäre, und er sagte,
niemand könne sich dessen absolut gewiss sein, aber
unter den besten Bedingungen und unter den besten Umständen
könne man hoffen, dass Adrian eine Chance hätte, die
in Prozenten ausgedrückt irgendwo zwischen 10 oder 20
und 40 Prozent läge. Das bedeutet nicht eine 10-, 20-
oder 40-prozentige Chance auf Genesung und Heilung. Es
sei eine Chance, dass die Krankheit - oder das
Voranschreiten der Krankheit - bis zu einem gewissen
Grade aufgehalten werden könne. Als Ergebnis der
intensiven Chemotherapie besteht jedoch die Möglichkeit
von Nebenwirkungen, die extrem schwerwiegend sein können
und wahrscheinlich auch werden. Selbst wenn die
Krankheit zum Stillstand käme, wird dieser Stillstand
nach seiner Ansicht nicht zu einer normalen
Lebensspanne ohne Komplikationen führen. Er sagte, man
könne ein erneutes Auftreten und weitere Probleme
erwarten. Es tut mir äußerst leid zu sagen,
insbesondere in der Gegenwart seiner Familie, dass
Adrians Zustand äußerst ernst ist und dass die
Prognose nicht gut ist. Ich denke, dass die Familie
dies weiß und dass auch Adrian dies weiß. Ich denke,
das ist etwas, das als solches akzeptiert werden muss.
Der Arzt wurde dann gefragt: Was kann man jetzt tun?
Was sollte getan werden? Er sagte, das einzig Vernünftige,
was jetzt zu tun sei, ist, diese Methode der massiven
Chemotherapie in der Hoffnung einzugehen, dass die
Krankheit aufgehalten oder auf dem gegenwärtigen Stand
gehalten werden könne. Er sagte, eines der Ergebnisse
- eines der üblichen Ergebnisse - einer massiven
Chemotherapie dieser Art sei, dass die Blutplättchen -
ein Blutbestandteil - in schwerwiegender Weise davon
betroffen seien und ihre Anzahl abnehmen würde, so
dass die Wahrscheinlichkeit für den Patienten besteht,
dass er, falls die Blutplättchenrate unter ein
gewisses Niveau fielen, an inneren Blutungen an den
wichtigen Organen leidet, was, wenn es geschähe, zum
Tode führen würde. Er sagte, es gebe auch andere Möglichkeiten,
diesen Zustand zu behandeln, aber es seien keine
gesicherten, und die Erfolgschancen seien nicht
wirklich bekannt. Doch auch dann, wie ich seine Beweisführung
verstehe, wenn man Blutbestandteile anwendete, gäbe es
keine Erfolgsgarantie oder irgendein Maß an Erfolg. Es
ist einfach so, dass es unter den gegebenen Umständen
zur Zeit als die beste medizinische Vorgehensweise
erscheint. Ich verwende den Begriff "beste"
eingeengt, weil der Arzt eine meiner Meinung nach weise
Beobachtung machte, dass nämlich die Behandlung eines
Patienten immer mehr als nur die physische Behandlung,
mit Medikamenten oder durch Operationen, einschließt -
ich denke, seine Vorstellung ist eine
"holistische" -, und die Beweisführung des
Arztes zeigte mir an, dass er die Behandlung seines
Patienten, Adrian, aus holistischer Sichtweise
betrachtet. Das führt zu der Frage des seelischen
Zustandes von Adrian, und wie wichtig sein seelischer
Zustand für den gesamten Behandlungsprozess ist.
Zweifelsohne ist dieser Jugendliche' sehr mutig. Ich
denke, er genießt die liebevolle Unterstützung und
Zuwendung seiner Eltern, und er stellt sich seiner
Krankheit heldenhaft. Gemäß seiner religiösen Überzeugung
ist es unter anderem verkehrt, dem Körper Blutprodukte
zuzuführen, zu welchem Zweck auch immer, und sicher wäre
der einzige Zweck der Zuführung dieser Stoffe die
medizinische Behandlung. Offensichtlich werden seine
Glaubensansichten nicht von jedermann geteilt, aber ich
denke, das geht am entscheidenden Punkt vorbei. Der
Punkt ist, wenn Adrian diesen Glauben hat, und er
glaubt es mit Festigkeit und Überzeugung, dann geht es
am Thema vorbei, ob dieser Glaube in medizinischem oder
geistlichem Sinne richtig ist oder nicht. Es ist sein
Glaube, und das ist es, was uns interessiert. Ich
treffe diese Beobachtungen nur, um zu unterstreichen,
dass es beim holistischen Ansatz, den Dr. Jardine bei
der Behandlung von Krebs erwähnte, wichtig ist, dass
der Patient eine so gute, so starke, so positive
seelische Einstellung wie möglich hat, denn ohne eine
solche Einstellung sind die Erfolgschancen bei jeder
Form der Behandlung wesentlich reduziert. Ich denke,
das ist ein höchst signifikanter und wichtiger Punkt.
Gestern konnte ich eine von Adrian verfaßte eidliche
Erklärung lesen, ich konnte die Aussage seiner Mutter
hören, und ich konnte mit Adrian persönlich sprechen.
Wie ich mich überzeugen konnte, glaubt er fest daran,
dass die Verwendung von Blut verkehrt ist und dass
unter den hier erwähnten Umständen eine aufgezwungene
Bluttransfusion eine Verletzung seines Körpers, einen
Eingriff in seine Intimsphäre und einen Eingriff in
sein gesamtes Wesen darstellen würde, was seine Kraft
und Fähigkeit, mit der schrecklichen Tortur, die er
gegenwärtig durchmacht, fertig zu werden, in hohem Maße
beeinträchtigen würde, ganz gleich, welchen Ausgang
es nehmen mag. Ich stimme mit der absolut vernünftigen
Aussage des Arztes überein, dass nur dann echte
Heilungsaussichten bestehen, wenn der Patient - was die
Chemotherapie oder eine andere Krebstherapie angeht -
in einer kooperativen und positiven Gemütsverfassung
ist, und dass ein Patient, dem etwas aufgezwungen wird,
was seiner tiefen religiösen Überzeugung zuwiderläuft,
auf eine Behandlung wesentlich schlechter ansprechen
wird. Das ist das, was der Arzt mir sagen wollte. Dies
wird von anderen Beweisen gestützt, insbesondere durch
Adrians eidesstattliche Erklärung und durch mein Gespräch
heute mit ihm. Dies ist der Rahmen, in dem ich das mir
durch das Gesetz gegebene Unterscheidungsvermögen und
die verschiedenen anderen Gesetzestitel anwenden muss,
die ich an diesem Nachmittag erwähnt habe. Wenn ich
mich der Frage der medizinischen Behandlung zuwende,
"wenn es durch einen qualifizierten Arzt für
entscheidend erachtet wird" (nach Klausel 2(b) (ix)
(B) des Gesetzes), kann ich in der Beweisführung von
Dr. Jardine weder direkt noch indirekt eine Aussage
finden, dass die Verwendung von Blut entscheidend sei.
Die Chemotherapie ist entscheidend. Die Verwendung von
Blutbestandteilen für das Problem mit den Blutplättchen
ist in medizinischen Begriffen der beste Ansatz, den es
soweit gibt, aber es ist nicht der einzige Ansatz. In
der Beweisführung des Arztes gab es nichts, das
anzeigen würde, dass es entscheidend ist, diese
Behandlung in einer Weise einem unwilligen Patienten
aufzuzwingen, durch die er an seinem Glauben Schaden nähme,
der eines der wenigen Dinge, vielleicht das wichtigste,
ist, die ihm in seinem Leben geblieben sind. Anstatt
von entscheidender Bedeutung zu sein, scheint mir die
aufgezwungene Verwendung von Blutbestandteilen unter
den hier gegebenen Umständen eher schädlich als nützlich
zu sein. Ich bin von den medizinischen Belegen, die ich
gehört habe, nicht so überzeugt, dass in diesem
besonderen Fall - und jeder Fall ist auf seine Weise
besonders - die Verwendung von Blutbestandteilen als
Fortsetzung der Chemotherapie durch den qualifizierten
Arzt, den ich gehört habe und in den ich beträchtliches
Vertrauen setze, als entscheidend angesehen wird. Indem
er den holistischen Ansatz auf das Problem anwendet,
glaubt Dr. Jardine wohl eher, dass es besser sei, unter
den gegebenen Umständen den Weg einzuschlagen, mit dem
nicht nur Adrian, sondern auch der Arzt leben kann. Er
ist so sehr davon überzeugt, dass er sagte, wenn
angeordnet würde, dass man Adrian Blutprodukte zu
geben habe, würde er selbst es nicht tun, und wenn es
getan werden müsste, müsste es ein anderer tun. Wenn
ein qualifizierter und verantwortungsbewusster
Spezialist auf diesem Gebiet so etwas sagt, dann muss
ich daran Zweifel haben, dass er als qualifizierter
Arzt eine solche Behandlung als lebenswichtig ansieht.
Der Rechtsanwalt hat auf die verschiedenen Titel
hingewiesen, unter denen das Gericht zu seinem Urteil
kommen könnte, und ich lasse mich darüber auf keine
Diskussion ein. (Die Ausnahme vom Gesetz für einen
reifen Minderjährigen unter der kanadischen
Grundrechtscharta oder die Ausübung der elterlichen
Gewalt, um eine Lücke zu überbrücken, wenn es eine
solche gibt, stehen in diesem Gesetz.) Doch was das
Gericht wie bei allen Angelegenheiten, wo es um Kinder
oder um Jugendliche geht, die noch nicht das Alter
erreicht haben, wo ihnen das Gesetz zugesteht, unabhängig
von Behörden und Gerichten zu handeln, in Betracht
ziehen muss und wobei es sich leiten lassen muss, ist
in jeder Hinsicht das Wohlergehen des Kindes. Es ist
schwer, sich Adrian als Kind vorzustellen, und das
bringt mich dazu, zur Frage der Reife überzugehen.
Reife ist nicht in jedem Einzelfall dasselbe, man kann
durch die Umstände reifen. Ein glücklicher, gesunder,
angepasster Teenager von 15 Jahren befasst sich gewöhnlich
mit Schularbeiten, Freunden, Mitschülern, damit, wie
man sich seines Lebens erfreut, was völlig in Ordnung
ist, damit, in die Gesellschaft hineinzuwachsen, sich körperlich
durch Sport zu entwickeln, und auch, intellektuell
voranzukommen. Die meisten Erwachsenen würden Fünfzehnjährige
in den meisten Punkten als unreif ansehen, und
vielleicht sind sie es. Doch ich denke, durch seinen
jetzigen Zustand hat Adrian einen Reifegrad erlangt,
der für einen Fünfzehnjährigen, der nicht mit einer
Krankheit wie er leben und sich ihr nicht wie er
stellen muss, undenkbar wäre. Meiner Meinung nach
macht er so ziemlich das Schlimmste durch, was jemand
durchmachen kann, und vermutlich hält ihn und seine
Eltern unter anderem ihr Glaube aufrecht. Seine durch
das Erlebte erlangte Reife geht weit über die Reife
hinaus, die man im allgemeinen von einem Fünfzehnjährigen
erwartet. Der Junge, mit dem ich heute morgen
gesprochen habe, unterscheidet sich infolge seiner
tragischen Situation erheblich von einem normalen Fünfzehnjährigen.
Ich denke, er ist reif genug, seinen Standpunkt überzeugend
darzulegen, und das hat er mir gegenüber getan. Ich
bin davon überzeugt, dass er ein reifer, junger
Erwachsener ist. Außerdem bin ich davon überzeugt,
dass es nach diesem Gesetz und dem Recht ganz allgemein
passend ist, seine Wünsche in Betracht zu ziehen, und
das tue ich auch. Adrian lehnt Blutprodukte ab, und
sollte der Krankenhausdirektor durch eine gerichtliche
Verfügung diesen Wunsch auf irgendeine Weise unberücksichtigt
lassen, dann würde es sich meiner Überzeugung nach
ganz deutlich erkennbar negativ auf das Wohl des
Patienten auswirken, weil ich glaube, dass dann sein
Wille, sich der Krankheit entgegenzustellen und an der
Behandlung mitzuwirken, in schwerwiegender Weise
betroffen wäre. Sollte er seiner Krankheit tatsächlich
zum Opfer fallen - was durchaus möglich ist -, dann würde
er in Anbetracht seiner Glaubensansichten einen sehr
traurigen und sehr unglücklichen Tod sterben, was wir
ihm ganz und gar nicht wünschen. All diese Faktoren
ziehe ich in Betracht.
Ich
beziehe mich auf den Fall der Kinderhilfsgesellschaft
der Stadt Toronto gegen K. und K. [(1985), 48 R.F.L.
(2.) 164 (Provinzgericht Ontario [Familiengericht]),
Hauptprovinzger.], das mir gegenüber angeführt wurde.
Ich denke, die Worte in dem schriftlichen Urteil drücken
die Situation sehr gut aus. Der damalige Richter sagte
mit Bezug auf das junge Mädchen [Seite 171]: Sie ist
weise und reif über ihr Lebensalter hinaus, und ich
denke, man kann mit Gewissheit sagen, dass sie alle
positiven Eigenschaften hat, die sich Eltern von einem
Kind wünschen. Sie hat eine gut durchdachte, feste und
klare religiöse Überzeugung. Meiner Meinung nach würden
weder Rat aus welcher Quelle auch immer, Druck seitens
ihrer Eltern oder von jemand anderem, auch keine
Anordnung durch dieses Gericht, ihre religiösen Überzeugungen
erschüttern oder ändern.
Dasselbe
lässt sich von Adrians religiösen Überzeugungen
sagen.
Ich
glaube, man . . . sollte [ihr] die Gelegenheit geben,
die Krankheit mit Würde und Frieden im Sinne bekämpfen.
Das lässt sich nur dadurch erreichen, dass man den von
ihr und ihren Eltern vorgebrachten Plan akzeptiert.
Dasselbe
gilt für den vorliegenden Fall, und hier schließt der
Plan auch Dr. Jardine mit ein, der Adrians Arzt ist.
Die Zeit ist entscheidend, und die Gründe sind nicht
so erschöpfend, wie sie vielleicht hätten sein können,
hätte ich die Zeit dazu, ein schriftliches urteil
abzufassen. Dennoch habe ich die Faktoren
ausgesprochen, die meiner Meinung nach in diesem Fall
von größter Bedeutung sind.
Unter Würdigung
aller Umstände des Falles halte ich es für richtig,
den Antrag auf Verwendung von Blutprodukten bei der
Behandlung von Adrian abzulehnen. Ich bin bereit, den
Rechtsanwalt zu hören und die Frage zu erörtern, ob
eine Anordnung erlassen werden sollte, die Adrian in
die Obhut der Leiterin [der Jugendhilfe] gibt und dass
die Behandlung erfolgen sollte, die von Dr. Jardine in
Rücksprache mit Adrian erörtert und empfohlen wurde -
natürlich ohne die Verwendung von Blutprodukten. Ob
der Anwalt meint, dies sei ein gangbarer Weg, so dass,
wenn in einem künftigen Stadium der Behandlung die
Notwendigkeit entstehen sollte, die Angelegenheit in
einem bestimmten Punkt weiter zu behandeln sei -
niemand weiß ja, was geschehen kann -, dann bin ich
bereit, Vorschläge zu hören. Ich möchte wiederholen,
dass eine solche Verfügung in diesem Stadium, ob sie
Adrian nun in die Obhut der Leiterin der Jugendhilfe
gibt oder nicht, ein Verbot der Verwendung von
Blutprodukten einschließen würde, bis weitere und
andere medizinische Beweise oder Belege für eine
Sinnesänderung dem Gericht vorliegen. Wenn Sie daher
meinen, dass eine Verfügung unter den gerade
angesprochenen Bedingungen erlassen werden sollte,
werde ich Sie jetzt anhören. Ich nehme an, Mr. Day,
dass Sie darum bitten, dass keinerlei Verfügung
erlassen werde oder dass eine solche Verfügung nicht
notwendig ist.
Day, Q.C.:
Das ist unsere Position. Sie basiert in erster Linie
auf der Tatsache, dass der Antrag, aufgrund dessen
diese Anhörung, eigentlich eine Untersuchung, vor sich
ging, allein auf der Basis der Empfindung der
diensthabenden Leiterin [der Jugendhilfe] beruhte, dass
eine medizinische Behandlung -genauer gesagt: der
Aspekt medizinischer Behandlung, der die Leiterin
veranlasste, den Antrag zu stellen -, die die
Verwendung von Blut oder von Blutprodukten beinhaltet,
notwendig sei und verweigert worden war. Anders ausgedrückt:
Es gibt in diesem Antrag oder in den Beweisen nichts,
das es nahelegen würde, dass unabhängig von diesem
Teil der Gesundheitsvorsorge, die die Verwendung von
Blut oder die Verabreichung von Bluttransfusionen
beinhaltet, von der die Leiterin forderte, dass Sie sie
anordnen, was Sie abgelehnt haben - dass also unabhängig
davon entweder Adrian oder seine Eltern sich weigerten
oder es ablehnten, den medizinischen Rat anzunehmen,
der im Janeway-Krankenhaus angeboten worden war. Den stärksten
Beweis dafür hatten Sie heute aus erster Hand, als
Adrian im Krankenhaus erkennen ließ, dass mit der
Chemotherapie begonnen worden war. Per curiam: Meine
einzige Sorge ist, und sie mag zerstreut werden, dass
es nötig werden könnte, wenn er zu irgendeiner Zeit
nach Beratung mit den Ärzten seinen Sinn ändert,
einen Mechanismus zu aktivieren, der seine Sinnesänderung
in Kraft treten lässt.
Day, Q.C.:
Wenn der Junge seinen Sinn ändert und Blut akzeptiert
- ein Punkt, den Frau Moulton heute zu einem früheren
Zeitpunkt aufwarf -, dann, so hat der Arzt Ihnen
gesagt, würde er die sich ergebende Behandlung als
eine Form der Behandlung ansehen, von der er denkt,
dass sie wünschenswert ist. Wenn der Junge seinen Sinn
änderte und beschloss, die Verwendung von Blut zu
akzeptieren, dann würden ihn seine Eltern darin
unterstützen. Es weist nichts darauf hin, dass, wenn
sich die Umstände in dieser Hinsicht ändern sollten,
es etwas in diesen Umständen gäbe, das eine
gerichtliche Verfügung nötig machen würde, weil der
Junge sich dann der Form der Behandlung unterwerfen würde,
die von Dr. Jardine als höchst wünschenswert
angesehen wurde. Anders ausgedrückt: Der Junge wäre
nicht schutzbedürftig. Ich könnte nicht sehen, warum
es vor diesem Gericht um seine Schutzbedürftigkeit
gehen sollte, wenn dies geschähe. Wenn mir Adrian
beispielsweise heute Nachmittag bedeuten würde, dass
er nachgedacht habe und dabei zu dem Schluss gekommen
sei, Blut oder Blutprodukte zu akzeptieren, und Dr.
Jardine hat uns gesagt, er betrachte den Jungen als
einen reifen Minderjährigen, dann würde diese
Behandlung, wie ich annehme, seinen Gang nehmen. Das
ist keine Möglichkeit, die vorauszusehen ich in der
Lage bin. Das soll jedoch nicht heißen, dass es nicht
mehrere andere Szenarien gibt, die die Sorge der
Leiterin [der Jugendhilfe] oder des Gerichts erregen würden.
Dann, so scheint mir, hat die Leiterin die Wahl, einen
Antrag in derselben Eile einzubringen wie gestern um
Viertel vor zwei für eine Anhörung um halb drei.
Diese Möglichkeit besteht, wenn sich in der Zukunft
die Notwendigkeit ergeben sollte. Die einzige Möglichkeit,
die ich sehe, die Euer Ehren unter den gegebenen Umständen
hat, wäre eine Verfügung, die den Jungen der Aufsicht
der Leiterin unterwerfen würde, aber dann entsteht die
Frage: Welche Beweise gibt es, die es rechtfertigen,
dass die Leiterin als Aufsicht zwischen den Jungen und
seine Eltern gestellt wird? Das ist das, was ich zu dem
Punkt sagen kann, Euer Ehren, den Sie aufgeworfen
haben. Per curiam: Das einzige, was ich mir vorstellen
kann, ist, ob Adrian eine Handlungsweise wünschte, in
die einzuwilligen seine Eltern nicht bereit wären,
obwohl Frau Yeatts mir heute morgen sagte, sie würde
ihm nicht im Wege stehen, wie auch immer er sich
entscheide. Das ist der einzige Umstand, der mir in den
Sinn kommt, der die Intervention der Leiterin [der
Jugendhilfe] und des Gerichts möglich machen würde
oder könnte.
Day, Q.C.:
Unter einem solchen Umstand ist meine Haltung im
Interesse des Jungen - ich kann nicht für die Eltern
sprechen -, dass er unabhängig von seinen Eltern eine
Abmachung mit dem Arzt hat. Sollte er seinen Sinn ändern
und wenn es Anzeichen gäbe, dass seine Eltern
versuchten, bei dieser Entscheidung ihre eigenen
Ansichten geltend zu machen - mit anderen Worten:
"Du kannst ja Blut haben wollen, aber wir sind
dagegen" -, wer steht dann zwischen diesem jungen
Mann und ihnen? Ich. Ich stehe bereit, im selben
Augenblick einen Antrag zu stellen, hoffentlich so
wirkungsvoll wie die Leiterin, der sich mit jeder Möglichkeit
des Eingreifens seitens der Eltern befasst. Sollte das
geschehen - niemand unterstellt, dass das geschehen würde
-, dann habe ich eine Verpflichtung, die noch über die
Verpflichtung gegenüber Adrian hinausgeht. Ich habe
bereits darauf hingewiesen, dass das meine Pflicht
gegenüber dem Gericht ist; eine Pflicht, die ich als
eine sehr bedeutsame ansehe. Ob die Eltern in dieser
Hinsicht für sich selbst sprechen wollen, ist eine
Sache, die sie selbst entscheiden müssen. Per curiam:
Frau Moulton, möchten Sie etwas sagen, nachdem Sie die
Haltung von Herrn Day vernommen haben? Frau Moulton:
Euer Ehren, die Leiterin wäre zufrieden mit einer Erklärung,
dass Adrian ein reifer Minderjähriger ist. Per curiam:
Ich sehe. Ich habe gewiss erkannt, dass das so ist, und
ich bin bereit zu erklären, dass er ein reifer Minderjähriger
ist. Vielleicht löst das dann alle diese Probleme, und
beschließt, denke ich, die Sache. Ich möchte den Anwälten
für ihren Beistand, der von unschätzbarem Wert war,
und für die Umsicht und für das Feingefühl danken,
mit der sie die Sache behandelt haben. Ich möchte
meinem Wunsch Ausdruck verleihen, besonders gegenüber
den Eltern, dass sich die Sache als so gut wie möglich
erweisen möge.
Day, Q.C.:
Ich denke, ich wäre nachlässig, wenn ich Ihnen nicht
im Namen meines Klienten, mit dem ich kurz gesprochen
habe, nachdem Sie das Krankenhaus heute verlassen
haben, aus dem Grunde seines Herzens dafür danken würde,
und es ist ein großes Herz, dass Sie die Angelegenheit
schnell und mit Feingefühl und großer Fairness
behandelt haben. Er ist Ihnen, Euer Ehren, so sehr
dankbar, und ich wünsche, dass die Mitschrift dies
zeigt. Danke. Per curiam: Danke.
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