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RELIGIONSGEMEINSCHAFT DER ZEUGEN JEHOVAS IN DEUTSCHLAND, E. V
GRÜNAMR STRASSE. 104, 12557 BERLIN
WACHTTURM
BIBEL- UND TRAKTAT-GESELLSCHAFT DER ZEUGEN JEHOVAS, E.V
AM
STEINFELS 65618 SELTERS
9.
November 1999
AN
ALLE GETAUFTEN ZEUGEN JEHOVAS, DIE IN DEUTSCHLAND MIT EINER
Liebe
Brüder!
mit großer Freude möchten wir Euch über unsere
Bemühungen unterrichten, eine in unserem Land bestehende formalrechtliche
Trennung unseres gottesdienstlichen Werkes zu beenden Diese Bemühungen sind
nunmehr erfolgreich zum Abschluß gekommen. Damit geht sicherlich ein sehnlicher
Wunsch von uns allen in Erfüllung.
Die Trennung bestand bisher darin, daß für Jehovas
Zeugen in unserem Land in den alten Bundesländern in rechtlicher Hinsicht die
Wachtturm Bibel- und Traktat-Gesellschaft, Deutscher Zweig, e.V., zuständig
war, während unsere Brüder im Gebiet der damaligen DDR von der
Religionsgemeinschaft der Zeugen Jehovas in Deutschland betreut wurden.
Zu dieser Situation war es durch die geschichtlichen
Vorgänge in Deutschland gekommen. Kurz vor dem Ende des Bestehens der DDR waren
Jehovas Zeugen von der Regierung der DDR als Religionsgemeinschaft staatlich
anerkannt worden und waren in der DDR voll rechtlich handlungsfähig. Nach der
Wiedervereinigung der beiden deutschen Staaten beantragte die
Religionsgemeinschaft - auf Grund ihrer staatlichen Anerkennung als
rechtsfähige Religionsgemeinschaft in der DDR - die Anerkennung als
Körperschaft des öffentlichen Rechts im Land Berlin. Die endgültige
Entscheidung über diesen Antrag ist noch nicht erfolgt. Die
Religionsgemeinschaft setzte jedoch in der nur beschränkt rechtlich
handlungsfähigen Stellung ihre Tätigkeit in ihrem früheren Wirkungsbereich
fort. Die Wachtturm-Geselischaft nahm sich weiterhin des Werkes in den alten
Bundesländern an. Das führte zu einer nicht beabsichtigten formalrechtlichen
Trennung des Werkes in unserem Land.
Das Verfahren der Religionsgemeinschaft auf
Anerkennung als Körperschaft des öffentlichen Rechts läuft gegenwärtig mit
einer Verfassungsbeschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe.
Schon im Statut der Religionsgemeinschaft in der Fassung vom 20. September 1993
war für den Fall der Verleihung der Körperschaftsrechte bereits eine Erweiterung
des Tätigkeitsbereichs der Religionsgemeinschaft auf ganz Deutschland
vorgesehen. Jetzt haben wir uns aber dafür entschieden - und zwar ohne den
Ausgang dieses Verfahrens abzuwarten -, die formalrechtliche Trennung unseres
Werkes zu beenden. Mit der Zustimmung der leitenden Körperschaft wurde der
Antrag gestellt, die Religionsgemeinschaft mit Sitz in Berlin in einen
eingetragenen Verein umzuwandeln und ihren Wirkungsbereich auf die ganze
Bundesrepublik Deutschland zu erweitern
Wir können Euch die freudige Mitteilung machen, daß
diese Eintragung inzwischen erfolgt ist- Der nun eingetragene Verein ist
statutsgemäß eine Fortführung der Religionsgemeinschaft der Zeugen Jehovas in
Deutschland mit Sitz in Berlin. Sein Zuständigkeitsbereich umfaßt jetzt ganz
Deutschland. Durch die Merkmale der Taufe und der Verbundenheit mit einer
Versammlung gehören nun der Religionsgemeinschaft nicht mehr lediglich alle im
Gebiet der damaligen DDR wohnenden Zeugen Jehovas an, sondern - zufolge der
Erweiterung des Zuständigkeitsbereichs der Religionsgemeinschaft auf ganz
Deutschland .-- auch alle in den alten Bundesländern
AN
ALLE GETAU FTENZEUGEN JEHOVAS; DIE IN DEUTSCHLAND MIT EINER
VERSAMMLUNG
VERBUNDEN SIND ODER HIER IM REISEDIENST STEHEN
9:
November 1999
Seite
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wohnenden
Zeugen Jehovas. Daher werden künftig alle Versammlungen in Deutschland von der
Religionsgemeinschaft betreut werden. Sie werden zu gegebener Zeit über weitere
Einzelheiten unterrichtet. Die eingetragenen Vereine der einzelnen
deutschsprachigen Versammlungen in den alten Bundesländern bleiben weiterhin
bestehen.
Drei Exemplare des Statuts der Religionsgemeinschaft
werden allen Versammlungen übermittelt. Ein Exemplar ist für die Dauerablage
der Versammlung bestimmt. Die beiden anderen Exemplare stehen zur Verfügung,
wenn Verkündiger den Wunsch haben, das Statut einzusehen. Sollte Bedarf
bestehen, können für diesen Zweck weitere Exemplare angefordert werden.
Die Wachtturm-Gesellschaft wird mit Eurer
ganzherzigen Unterstützung auch in Zukunft für die Forderung des weltweiten
Predigtwerkes sorgen. Sie wird ebenfalls fortfahren, sich um die Aufgaben und
die Bedürfnisse der Sondervollzeitdiener - Bethelmitarbeiter, Sonderpioniere
und reisende Aufseher - zu kümmern. Sie wird auch ihre Tätigkeit fortsetzen,
Kongresse zu veranstalten sowie Bibeln und bibelerklärende Schriften
herzustellen und zu verbreiten. Um die Verbundenheit mit unserem
gottesdienstlichen Werk zu bekunden, ist der Name der Wachtturm Bibel- und
Traktat-Gesellschaft. Deutscher Zweig, e.V., geändert worden. Er lautet jetzt:
Wachtturm Bibel- und Traktat-Gesellschaft der Zeugen Jehovas, e.V.
Die Erweiterung des Wirkungsbereichs der
Religionsgemeinschaft ist für die weitere Entwicklung unseres Werkes von großem
Wert. Auch dient die Zugehörigkeit aller mit den Versammlungen in Deutschland
verbundenen oder hier im Reisedienst stehenden getauften Zeugen Jehovas zur
Religionsgemeinschaft als Grundlage dafür, daß sich die Religionsgemeinschaft
im ganzen Land aller Rechtsangelegenheiten, die Jehovas Zeugen betreffen,
annehmen kann. Die Ergebnisse dieser Maßnahmen werden uns alle erfreuen, weil
dadurch unsere Einheit gefördert und ein wesentlicher Beitrag zur gesetzlichen
Befestigung der guten Botschaft" geleistet wird (Philipper 1:7).
Wir sind davon überzeugt, daß Jehova auch künftig
alles nach seinem Willen lenken wird, und grüßen Euch herzlich.
Eure
Brüder
Religionsgemeinschaft
der Zeugen Jehovas
in Deutschland
e. V.
Wachtturm Bibel- und
Traktat-Gesellschaft
der Zeugen Jehovas
e.V.
Dieses
Dokument wurde von KIDS e.V. gescannt.