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Erschienen am 13.08.2004
Medizin & Gesundheit
Baby schwer behindert - Millionenklage
Die Mutter lehnte Bluttransfusion ab
Kam ein Zwillingsmädchen schwerstbehindert zur Welt, weil
die Mutter eine Zeugin Jehovas ist und Ärzte keinen Kaiserschnitt wagen
wollten?
VON ANNETTE ROSE
HANNOVER. Olivia und Viktoria sind heute drei Jahre alt.
Olivia ist gesund. Viktoria kam als erstes Baby zur Welt - geistig und
körperlich schwerstbehindert. Durch eine Nabelschnurblutung während der Geburt im
Krankenhaus Neustadt wurde ihr Gehirn irreparabel geschädigt. Ihre Eltern Anita
(34) und Hyazinth (36) D. klagen vor dem Landgericht gegen die Region als
Träger der Klinik. Wie bei allen Prozessen um schwerstbehinderte Kinder geht es
um mehrere Millionen Euro Entschädigung: Schmerzensgeld bis 400 000 Euro,
Schadenersatz für Behandlung, Versorgung und Verdienstausfall.
Richter werden die Frage klären müssen, wer das medizinische
Risiko dafür trägt, dass Zeugen Jehovas Bluttransfusionen ablehnen (siehe unten).
Helmut Peltzer, Anwalt der Eltern, wirft dem Krankenhaus vor, die Schwangere
hätte in eine große Klinik verlegt werden müssen, die mehr Erfahrung in
Frauenheilkunde und der Behandlung von Zeuginnen Jehovas hat.
Anita D. war am Morgen des 14. Mai 2001 ins Krankenhaus
gekommen, wo die Geburt künstlich eingeleitet wurde. Die Babys wogen zusammen
bereits fast 5000 Gramm. Die Schwangerschaft war nach Angaben des Vaters
problemlos verlaufen. "Meine Frau hatte vor der Geburt um einen
Kaiserschnitt gebeten", so Hyazinth D. Weil sie aber eine Bluttransfusion
ablehnte, hätten die Ärzte ihr deswegen geraten, die Babys normal zu entbinden
- zumal sie keine Komplikationen erwarteten.
Nach der Wehenspritze bekam Anita W eine halbstündige
Dauerwehe, bei der der Muttermund platzte. Weil sie über starke Schmerzen
klagte, wurde sie lokal betäubt. "Wir haben beide um einen Kaiserschnitt
gebettelt", so der Vater. Doch das sei mit der Bemerkung abgelehnt worden, es sei doch alles
in Ordnung. Er sei mit seiner Frau lange Zeit im Kreißsaal allein gelassen
worden.
"Die Ärzte sind auch der Ursache einer Blutung der
Gebärenden nicht auf den Grund gegangen", sagt Anwalt Peltzer. Hätten sie
es getan, wäre festgestellt worden, dass die Nabelschnur von Viktoria blutete.
Erst um 17.20 Uhr, als die Herztöne schwach wurden, hätten
sich Mediziner für einen Notkaiserschnitt entschieden.
Ob Ärzte Fehler gemacht haben, soll nun einer der
renommiertesten deutschen Frauenärzte feststellen.
Sehr hohes Sterberisiko
"Und enthaltet Euch von Hurerei, von Erwürgtem und von
Blut." Apostelgeschichte 15, 29.
Für Jehovas Zeugen ist dies die wichtigste Bibelstelle, die
ihnen den Gebrauch von Blut verbietet. Sie erläutern das auf ihrer
Internetseite: "Wer das Leben als Gabe des Schöpfers respektiert, versucht
nicht, es durch die Aufnahme von Blut zu erhalten." Sie lehnen auch die
Transfusion von Eigenblut ab. Blut, das einmal den Körper verlassen hat, müsse
vernichtet werden. Zeugen Jehovas akzeptieren jedoch blutlose
Ersatzflüssigkeiten, manche auch Blutbestandteile wie Immunglobulin.
210 000 Zeugen Jehovas leben in Deutschland, weltweit
bekennen sich 6,4 Millionen zu dieser Glaubensgemeinschaft. Für Ärzte,
insbesondere Chirurgen, stellen sie eine besondere Herausforderung dar. In den
USA, wo mehr als eine Million Zeugen Jehovas leben, haben Ärzte sich auf deren
Behandlung spezialisiert. Dort wurde auch das Sterberisiko von Schwangeren
ermittelt: Im Jahr 2001 lag die Entbindungssterblichkeit bei Zeuginnen Jehovas
44-mal höher als bei der Durchschnittsbevölkerung. aro
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Hallo Frau Birlenberg,
Ich erlaube Ihnen den Abdruck meines Prozess-Berichts über die Zeugen Jehovas
Annette Rose