Neue Presse

                                                 Erschienen am 13.08.2004

 

Medizin & Gesundheit

 

Baby schwer behindert - Millionenklage

Die Mutter lehnte Bluttransfusion ab

Kam ein Zwillingsmädchen schwerstbehindert zur Welt, weil die Mutter eine Zeugin Jehovas ist und Ärzte keinen Kaiserschnitt wagen wollten?

 

VON ANNETTE ROSE

 

HANNOVER. Olivia und Viktoria sind heute drei Jahre alt. Olivia ist gesund. Viktoria kam als erstes Baby zur Welt - geistig und körperlich schwerstbehindert. Durch eine Nabelschnurblutung während der Geburt im Krankenhaus Neustadt wurde ihr Gehirn irreparabel geschädigt. Ihre Eltern Anita (34) und Hyazinth (36) D. klagen vor dem Landgericht gegen die Region als Träger der Klinik. Wie bei allen Prozessen um schwerstbehinderte Kinder geht es um mehrere Millionen Euro Entschädigung: Schmerzensgeld bis 400 000 Euro, Schadenersatz für Behandlung, Versorgung und Verdienstausfall.

 

Richter werden die Frage klären müssen, wer das medizinische Risiko dafür trägt, dass Zeugen Jehovas Bluttransfusionen ablehnen (siehe unten). Helmut Peltzer, Anwalt der Eltern, wirft dem Krankenhaus vor, die Schwangere hätte in eine große Klinik verlegt werden müssen, die mehr Erfahrung in Frauenheilkunde und der Behandlung von Zeuginnen Jehovas hat.

 

Anita D. war am Morgen des 14. Mai 2001 ins Krankenhaus gekommen, wo die Geburt künstlich eingeleitet wurde. Die Babys wogen zusammen bereits fast 5000 Gramm. Die Schwangerschaft war nach Angaben des Vaters problemlos verlaufen. "Meine Frau hatte vor der Geburt um einen Kaiserschnitt gebeten", so Hyazinth D. Weil sie aber eine Bluttransfusion ablehnte, hätten die Ärzte ihr deswegen geraten, die Babys normal zu entbinden - zumal sie keine Komplikationen erwarteten.

 

Nach der Wehenspritze bekam Anita W eine halbstündige Dauerwehe, bei der der Muttermund platzte. Weil sie über starke Schmerzen klagte, wurde sie lokal betäubt. "Wir haben beide um einen Kaiserschnitt gebettelt", so der Vater. Doch das sei mit der  Bemerkung abgelehnt worden, es sei doch alles in Ordnung. Er sei mit seiner Frau lange Zeit im Kreißsaal allein gelassen worden.

 

"Die Ärzte sind auch der Ursache einer Blutung der Gebärenden nicht auf den Grund gegangen", sagt Anwalt Peltzer. Hätten sie es getan, wäre festgestellt worden, dass die Nabelschnur von Viktoria blutete.

 

Erst um 17.20 Uhr, als die Herztöne schwach wurden, hätten sich Mediziner für einen Notkaiserschnitt entschieden.

 

Ob Ärzte Fehler gemacht haben, soll nun einer der renommiertesten deutschen Frauenärzte feststellen.

Sehr hohes Sterberisiko

"Und enthaltet Euch von Hurerei, von Erwürgtem und von Blut." Apostelgeschichte 15, 29.

Für Jehovas Zeugen ist dies die wichtigste Bibelstelle, die ihnen den Gebrauch von Blut verbietet. Sie erläutern das auf ihrer Internetseite: "Wer das Leben als Gabe des Schöpfers respektiert, versucht nicht, es durch die Aufnahme von Blut zu erhalten." Sie lehnen auch die Transfusion von Eigenblut ab. Blut, das einmal den Körper verlassen hat, müsse vernichtet werden. Zeugen Jehovas akzeptieren jedoch blutlose Ersatzflüssigkeiten, manche auch Blutbestandteile wie Immunglobulin.

210 000 Zeugen Jehovas leben in Deutschland, weltweit bekennen sich 6,4 Millionen zu dieser Glaubensgemeinschaft. Für Ärzte, insbesondere Chirurgen, stellen sie eine besondere Herausforderung dar. In den USA, wo mehr als eine Million Zeugen Jehovas leben, haben Ärzte sich auf deren Behandlung spezialisiert. Dort wurde auch das Sterberisiko von Schwangeren ermittelt: Im Jahr 2001 lag die Entbindungssterblichkeit bei Zeuginnen Jehovas 44-mal höher als bei der Durchschnittsbevölkerung. aro

 

© Verlagsgesellschaft Madsack GmbH & Co. Hannover Sämtliche Auszüge/Artikel sind urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung, die nicht ausdrücklich vom Urheberrechtsgesetz zugelassen ist, bedarf der vorherigen Zustimmung des Verlages.


Hallo Frau Birlenberg,

Ich erlaube Ihnen den Abdruck meines Prozess-Berichts über die Zeugen Jehovas

Annette  Rose