Nichtöffentliche Sitzung
des Amtsgerichts Krefeld
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Familiengericht –
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Geschäfts - Nr. :
Ort
und Tag
66 F 115/04
Krefeld,
den 22.07.2004
Gegenwärtig:
In
Sachen*)
Richter am Amtsgericht Nowacki
als Familienrichter
als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle
Von der Zuziehung eines Protokollführers Rutz
wurde abgesehen. Das Protokoll wurde
vorläufig auf Tonträger aufgezeichnet.
Für die Richtigkeit der
Übertragung vom Tonträger
Volle, Justizobersekretärin
Gegen
Rutz
erschienen
bei Aufruf:
der
Antragsteller Herr Michael Rutz persönlich,
die
Antragsgegnerin Frau XXXX Rutz persönlich.
Ebenfalls
erschienen ist vom Jugendamt der Stadt Krefeld Frau Große-Westerloh
sowie
die beiden Kinder der Parteien Jennifer Rutz, geb. am 22.07.1990 und die
XXXXXX
Rutz, geb. am 29.04.1989.
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*) Wenn
das Protokoll einen Vergleich enthält, sind die Parteien. ihre gesetzlichen Vertreter und die Prozess- bevollmächtigten im Rubrum nach Namen, Beruf und Wohnort genau zu bezeichnen |
Die Sach- und
Rechtslage wird erörtert auch anhand des Berichtes des Jugendamtes der Stadt
Krefeld vom 04. Juni 2004.
Der Antragsteller erklärt:
Ich habe mich entschlossen, das alleinige Sorgerecht für
meine Tochter Jennifer Rutz zu beantragen, nachdem diese in meinen Haushalt
übergewechselt ist.
Das Gericht erörtert
nunmehr mit beiden Parteien die Möglichkeit eines gemeinsamen Sorgerechts für
beide Kinder.
Herr Rutz erklärt:
Es ist nach wie vor ein gewisses
Problem, dass die Kinder mit in die Religionsgemeinschaft der Zeugen Jehovas
integriert werden. Jennifer geht dort nicht mehr hin. Es wird nach wie vor auch
bei einem gemeinsamen Sorgerecht dieses Problem der religiösen
Überzeugungsbildung vorliegen.
Herr Rutz beantragt nunmehr das
alleinige Sorgerecht für Jennifer Rutz.
Die Antragsgegnerin und Kindesmutter Frau XXXXXX Rutz
erklärt:
Ich bin mit einer Übertragung des alleinigen Sorgerechts
einverstanden.
Nunmehr wurde die im Gerichtssaal
anwesende Jennifer Rutz angehört.
Jennifer Rutz erklärte:
Ich bin damit einverstanden, wenn das alleinige Sorgerecht
für mich auf meinen Vater übertragen wird. Ich lebe bei meinem Vater seit
Anfang April 2003.
Frau Große-Westerloh vom Jugendamt der Stadt Krefeld
erklärt:
Die
Regelung ist auch sinnvoll, zumal die Frage der religiösen Betätigung zwischen
den Parteien nach-wie vor streitig ist.
b. u. v.
1. Der Streitwert wird auf
3.000,00 € festgesetzt.
2. Es ergeht der aus der Anlage
ersichtliche Beschluss des Amtsgerichts
Familiengericht - Krefeld.
Nowacki
Richter
am Amtsgericht
Wurde von KIDS
e.V. gescannt. Herr Rutz hat eine Freigabe gestattet.
Das Jugendamt hat sehr lange gebraucht, um endlich zu einer solchen
Entscheidung zu kommen. Aber dennoch sollten wir dem Jugendamt und dem Richter dankbar
sein, dass endlich mal zum Wohle des Kindes entschieden wurde. Hier haben
Jugendämter und Richter noch viel nachzuholen.