Nichtöffentliche Sitzung

des Amtsgerichts     Krefeld

-         Familiengericht –

-          

Geschäfts - Nr. :

                                                                                                                                                             Ort und Tag

66 F 115/04

                                                                                                          Krefeld, den 22.07.2004

Gegenwärtig:

 

                                                                                              In Sachen*)

Richter am Amtsgericht Nowacki

 

als Familienrichter

 

 

als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle

 

Von der Zuziehung eines Protokollführers             Rutz

 

wurde abgesehen. Das Protokoll wurde

 

vorläufig auf Tonträger aufgezeichnet.

 

Für die Richtigkeit der

Übertragung vom Tonträger

 

 

Volle, Justizobersekretärin

                                                                                                                      Gegen

 

                                                                                   Rutz

 

 

                                                           erschienen bei Aufruf:

 

                                                           der Antragsteller Herr Michael Rutz persönlich,

 

                                                           die Antragsgegnerin Frau XXXX Rutz persönlich.

 

Ebenfalls erschienen ist vom Jugendamt der Stadt Krefeld Frau Große-Westerloh

 

sowie die beiden Kinder der Parteien Jennifer Rutz, geb. am 22.07.1990 und die

 

XXXXXX  Rutz, geb. am 29.04.1989.

 

*) Wenn das Protokoll einen Vergleich

enthält, sind die Parteien. ihre

gesetzlichen Vertreter und die Prozess-

bevollmächtigten im Rubrum

nach Namen, Beruf und Wohnort

genau zu bezeichnen  

 

                                        

 

Die Sach- und Rechtslage wird erörtert auch anhand des Berichtes des Jugendamtes der Stadt Krefeld vom 04. Juni 2004.

Der Antragsteller erklärt:

Ich habe mich entschlossen, das alleinige Sorgerecht für meine Tochter Jennifer Rutz zu beantragen, nachdem diese in meinen Haushalt übergewechselt ist.

 

Das Gericht erörtert nunmehr mit beiden Parteien die Möglichkeit eines gemeinsamen Sorgerechts für beide Kinder.

Herr Rutz erklärt:

Es ist nach wie vor ein gewisses Problem, dass die Kinder mit in die Religionsgemeinschaft der Zeugen Jehovas integriert werden. Jennifer geht dort nicht mehr hin. Es wird nach wie vor auch bei einem gemeinsamen Sorgerecht dieses Problem der religiösen Überzeugungsbildung vorliegen.

Herr Rutz beantragt nunmehr das alleinige Sorgerecht für Jennifer Rutz.

Die Antragsgegnerin und Kindesmutter Frau XXXXXX Rutz erklärt:

Ich bin mit einer Übertragung des alleinigen Sorgerechts einverstanden.

 

Nunmehr wurde die im Gerichtssaal anwesende Jennifer Rutz angehört.

Jennifer Rutz erklärte:

Ich bin damit einverstanden, wenn das alleinige Sorgerecht für mich auf meinen Vater übertragen wird. Ich lebe bei meinem Vater seit Anfang April 2003.

 

Frau Große-Westerloh vom Jugendamt der Stadt Krefeld erklärt:

Die Regelung ist auch sinnvoll, zumal die Frage der religiösen Betätigung zwischen den Parteien nach-wie vor streitig ist.

 

                                                                 

b. u. v.

1. Der Streitwert wird auf 3.000,00 € festgesetzt.

2. Es ergeht der aus der Anlage ersichtliche Beschluss des Amtsgerichts

   Familiengericht - Krefeld.

Nowacki

Richter am Amtsgericht

 

Wurde von KIDS e.V. gescannt. Herr Rutz hat eine Freigabe gestattet.

Das Jugendamt hat sehr lange gebraucht, um endlich zu einer solchen Entscheidung zu kommen. Aber dennoch sollten wir dem Jugendamt und dem Richter dankbar sein, dass endlich mal zum Wohle des Kindes entschieden wurde. Hier haben Jugendämter und Richter noch viel nachzuholen.