Verleumdungskampagne der Zeugen Jehovas gegen Pape
Ihnen geht es nicht um Wahrheit
Die Verleumdungskampagne von Zeugen Jehovas und Sympathisanten gegen
Günther und Klaus-Dieter Pape geht ins 10. Jahr
„Wie ein Täter seine Stasi-Akte sperren lässt“ lautet die Überschrift eines Artikel in der
Tageszeitung „DIE WELT“ vom 4. Juli 2002. Verfasser des Artikels ist Professor Dr. Dr.
Gerhard Besier.
Schon im ersten Satz der Einleitung wiederholt Besier eine Behauptung, die er selbst
1999 ohne Beweiskraft in der gleichen Zeitung aufgestellt hatte: „Anfang 1999 wurde
bekannt, dass Günther Pape, einer der prominentesten Gegner der Zeugen Jehovas in der
Bundesrepublik ... in (seinem) Kampf gegen die Glaubensgemeinschaft auch vom
Ministerium für Staatssicherheit (MfS) unterstützt worden waren.“ Erneut ignoriert der
Wissenschaftler nicht nur sachliche und belegbare Argumente der Kritiker, sondern schmückt
seine Ausführungen mit unsachlicher Polemik und Falschdarstellungen aus.
Offensichtlich ist dies sein übliches Vorgehen, denn Prof. Besier ist mit seinen
„Forschungsmethoden“ selbst unter seinen Kollegen mehr als umstritten. Dies macht u. a. ein
„Offener Brief“ in „Das Sonntagsblatt“, Nr.15, vom 12. April 1996 unter der Überschrift:
„Mein Fazit ist: Sie lügen!“, deutlich. Hierin setzt sich der angesehene anglikanische
Theologe und Politologe Paul Oestreicher mit den Publikationen Besiers über die DDR und
die Stasi auseinander und beschuldigt Besier der Verleumdung ostdeutscher Christen.
Oestreicher schreibt: „Fünf dicke Bände liegen vor mir. Mein Fazit dieser (aber nicht
nur dieser) Lektüre ist schlicht: Sie lügen. Was Sie dazu verleitet, weiß ich nicht. Doch
werden es nicht nur Ihre ideologischen Scheuklappen sein. Dazu sind Sie zu klug. Oder doch
nicht? ... In der einseitigen Selektion liegt der Grund, der das Ganze zur Lüge macht. Mit der
gleichen Methode wäre es leicht, in fünf Bänden eine nicht weniger verlogene -
Heldengeschichte zu schreiben.... Gäbe es einen systematischen Anti-Besier, könnte man fast
Seite für Seite Anti-Zitate aus den Akten graben. Der Wahrheitsfindung würde das aber auch
nicht dienen.“
Die Erfahrung, die Oestreicher bei der Besier-Lektüre machte, deckt sich mit der
Erfahrung beim Lesen von Besiers „Welt-Artikel“, auch hier sind Verdrehung von Tatsachen
und Verleumdungen zu finden. Hinzu kommt noch eine bewusste Falschdarstellung, indem
er die Verurteilung der Wachtturmgesellschaft vor dem Limburger Landgericht vom 22. März
1996 (s.u.) verschwieg und den Eindruck erweckte, dass das Gericht den Verdacht bestätigt
hätte, dass Günther Pape mit der Stasi zusammengearbeitet habe, was erwiesenermaßen
eindeutig falsch ist. Denn in dem Urteil heißt es: „Die Beklagten (die Wachtturmgesellschaft
und die Religionsgemeinschaft der Zeugen Jehovas, d. Verf.) werden verurteilt, es bei
Meidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 50
000,-- DM, ersatzweise Ordnungshaft bis zu zwei Monaten, zu unterlassen, über den Kläger
(d.h. Günther Pape, d. Verf.) zu behaupten, dieser habe mit dem Staatssicherheitsdienst der
ehemaligen DDR zusammengearbeitet.“
Die Beklagten hatten umfangreiche Kopien aus den Stasi-Aktenbeständen vorgelegt,
mit denen sie die Stasi-Mitarbeit Günther Papes beweisen wollten. Keine Akte bewies oder
ließ den Schluss zu, dass er mit der Stasi zusammengearbeitet hatte. Nach diesem Urteil
konnten die Beklagten ihre diffamierenden Behauptungen nicht mehr straflos wiederholen
oder verbreiten.
Der Artikel wirkte jedoch weiter. Nur allzu bereitwillig nehmen Zeugen Jehovas, wie
z. B. Waldemar Hirch in seiner Dissertation von (2003, S.18, 230). Hans-Hermann Dirksen
(1999, S. 33) u.a. Besiers „Kreuzzugs-Artikel“ von 1999 als Tatsachenquelle und Beleg für
ihre Behauptungen der angeblichen Stasi-Mitarbeit von Günther Pape.
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Und Besier legt nach. Anlässlich der „Heidelberger Kooperationstagung des Hannah Arendt-
Institutes, und der Arbeitsstelle Kirchliche Zeitgeschichte der Theol. Fakultät der Uni
Heidelberg“ vom 3. 5. 11. 2000, stellte Besier laut Vorwort in der nachfolgenden
Publikation „Repression und Selbstbehauptung“ die falsche Behauptung auf, dass die
„Zeitschrift Christliche Verantwortung“ (Gera DDR) bis 1996 existiert hätte. Er unterstellte
damit, dass die Schrift „Aus christlicher Verantwortung“ (Tübingen) 1993 bis 1996, ebenfalls
ein Stasiorgan gewesen sei. In der letzten Nr. 254, I/93,S. 1, „CV CHRISTLICHE
VERANTWORTUNG“ aus Gera, ehem. DDR, wird den Lesern mitgeteilt: „ Die Herausgabe
von CV wird mit dieser Ausgabe beendet.“ (Unterstreichung im Original).
Nach einem „Tagungsbericht“ von Hesse und Roser (verbreitet im Internet), behauptet
Besier: „Unter der Aegide der Familie Pape erwuchs die ‚Christliche Verantwortung’ zu
einem zentralen Instrument der Stasi gegen die ZJ.“
Auch diese öffentlichen Aussagen von Besier sind bewusste Falschdarstellungen, die
einzig zur Verleumdung dienen, aber nicht zur Wahrheitsfindung. Als Wissenschaftler
diskreditiert er sich zum wiederholten Male. Die ungeheuerliche Lobrede auf Scientology
vom September 2003 anlässlich der Einweihung des Scientology-Büros in Brüssel, die große
Wellen in der Öffentlichkeit schlug, steht hier in logischer Folge. Fakt ist: weder Günther
noch Klaus-Dieter Pape haben mit der durch die Stasi geförderte, in der DDR
herausgegebenen Schrift „Christliche Verantwortung“ etwas zu tun gehabt. Günther Pape
bekam sie, wie andere Institute weltweit unregelmäßig zugesandt, hat aber in seiner Arbeit
davon keinen Gebrauch gemacht. Die Behauptung Besiers, dass diese CV-Schrift die
„Grosskirchen“ im Westen wesentlich gegen die ZJ beeinflusst hat, ist mindestens für die
Katholische Kirche, kompletter Unsinn.
Wie lange verleumderische Artikel von Besier noch bis heute nachwirken, zeigt sich
daran, dass Ende März 2004 bislang unbekannte Täter in Heilbronn anonyme
Verleumdungsschreiben verbreiteten, in denen versucht wurde eine Stasiverbindung von
Klaus-Dieter Pape herzustellen. U. a. wurde der WELT-Artikel von 1999 verwendet, wenn
auch von den Tätern am Computer nachbearbeitet. Klaus-Dieter Pape hat gegen diese
Verleumdungsaktion am 29. März 2004 bei der Polizei Strafanzeige gestellt. Die
Staatsanwaltschaft Heilbronn ermittelt derzeit noch.
WIE ALLES BEGANN...
1993: Günther Pape geht altersbedingt in den Ruhestand und daraus folgt die Auflösung des
Kath. Infobüros über Jehovas Zeugen. Um Betroffenen weiterhin Hilfe zu leisten, planten
der Diplomtheologe Klaus-Dieter Pape und Günther Pape einen Verein „Christliche Dienste“
zu gründen und die Schriftenreihe „Aus christlicher Verantwortung“ herauszugeben.
Da der im Frühjahr 1993 in der ehem. DDR gegründete Verein „Christliche Verantwortung“,
mit dem weder Günther noch Klaus-Dieter Pape etwas zu tun hatten, seine Tätigkeit einstellte,
trat der Bruder von Günther Pape, Dieter Pape, dem Verein „Christliche Dienste“ bei.
1994: Einladung der „Konrad-Adenauer-Stiftung“ zu einer Tagung über die Zeugen Jehovas
für „Pädagogen, Mitarbeiter in der Jugendarbeit, Kommunalpolitiker und andere Interessierte“
am 16. 04. 1994 in Rostock. Referenten: Günther Pape, Michael Sobania und Klaus-Dieter
Pape.
Am 11.04.1994 fordert per Fax der Rechtsanwalt und Zeuge Jehovas, Armin Pikl, im Namen
der „Religionsgemeinschaft der Zeugen Jehovas“ Berlin und der „Wachtturm-Gesellschaft“
Selters, die Adenauer Stiftung auf, die Tagung nicht durchzuführen und „bis spätestens 14.
04. 1994 dies in einer Erklärung“ mitzuteilen.
Kopien dieses Schreibens wurden an Bundespräsident Dr. Richard von Weizsäcker und
Bundeskanzler Dr. Helmut Kohl als die Schirmherren der Stiftung versandt.
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Zur Begründung der Forderung führte der Anwalt u.a. an: dass die „eingeladenen Referenten
zum Teil schon eng mit dem Staatssicherheitsdienst der DDR gegen die Zeugen Jehovas
zusammengearbeitet hätten und sie sich bereits wiederholt äußerst aggressiv gegen die
Zeugen Jehovas geäußert haben und von denen bekannt ist, daß sie diese
Glaubensgemeinschaft zum wiederholten Male verunglimpft haben und dabei auch vor
Falschdarstellungen, die keinerlei Wahrheitsgehalt haben, nicht zurückschrecken.“
Der Anwalt moniert, dass die Stiftung die Tagung nicht in Abstimmung und unter
Beteiligung der Zeugen durchgeführt wird und schließt daraus, „daß sie dazu dienen soll, eine
religiöse Minderheit in unserem Lande zu diffamieren“ und betont, daß „die Zeugen Jehovas
als die am meisten verfolgte religiöse Gemeinschaft“ auch vor Diktatoren nicht kapituliert
haben.
Mit dem Verlangen, die Tagung abzusetzen, wird gleichzeitig gedroht, der Stiftung
mit rechtlichen Mitteln weitere Förderungsgelder untersagen zu lassen, wenn sie sich nicht
religiös neutral verhalte. Trotz der weiteren Drohung, dass die Stiftung „ihren Ruf gefährden“
würde, wurde die Veranstaltung durchgeführt. Auf Wunsch von Günther Pape wurden
Vertreter der Zeugen mit dem Hinweis eingeladen, dass hinreichend Gelegenheit bestehe,
Unwahrheiten klarzustellen und Diffamierungen zurückzuweisen.
Da die Behauptung, „eng mit der Staatssicherheit zusammengearbeitet“ offensichtlich
nur auf Günther Pape gezielt war, erhob er Klage gegen die Religionsgemeinschaft und die
Wachtturm-Gesellschaft auf Unterlassung dieser Unwahrheit. Am 22. März 1996 wurde, wie
schon eingangs erwähnt, dieser Klage entsprochen.
Am 26. Januar 1999 erschien in der Zeitung „DIE WELT“ von Gerhard Besier eine
angebliche Rezension des 1998 erschienenen Buches von Klaus-Dieter Pape, „Die
Angstmacher Wer (ver)führt die Zeugen Jehovas?“ Der aufreißerische Titel lautete:
„Kreuzzug als Familienunternehmen. Bekehrung in der DDR: Wie die Papes über die Zeugen
Jehovas aufklären.“ Dieser Artikel war, wie eingangs schon angedeutet, alles andere als eine
Buchbesprechung. An keiner einzigen Stelle wurde inhaltlich auf das Buch eingegangen, das
besprochen werden sollte. Nur ganz zum Schluss wurde von Besier gemutmaßt, dass
Argumente aus dem Buch die Verleihung der Körperschaftsrechte für die Zeugen Jehovas vor
dem Bundesverfassungsgericht 1997 verhindert haben könnten. Da Besier sich immer wieder
öffentlich massiv, so auch gutachterlich, für die Zeugen Jehovas einsetzt, sind vermutlich in
solchen Niederlagen seine Motive zu suchen, die ihn zu seinen verleumderischen Ausfällen
treiben.
Nach Erscheinen eines neuen Buches von Günther Pape, „Ich klage an“, begann im
Herbst 1999 mit Kopien des „Besier-Welt-Artikel“ vom 26. Januar 1999 eine Kampagne, die
aus allen Gegenden Deutschlands den Weltbild-Verlag und zum Teil den St. Benno-Verlag
mit Briefen und Artikelbeilagen überschwemmten.
Der Tenor war einheitlich. Kunden oder angebliche Besteller von Artikeln aus dem
Weltbild-Verlagskatalog kündigten dem Verlag an, nichts mehr von ihm zu beziehen, weil er
das Buch „Ich klage an“ im Vertrieb hat. Ähnliches geschah im Benno-Verlag wegen der
„Angstmacher“. Einige der Schreiber ließen ihre „Empörung“ erkennen, dass sie, die Zeugen
Jehovas, verleumdet und falsch dargestellt würden. Andere, wie z.B. ein Absender unter
seiner Anschrift, Selters am Steinfels, tat so, als sei er, die Zeugen gut kennend, äußerst
empört über eine angebliche „üble Verleumdung dieser ehrlichen Christen“ und den Verlag,
weil dieser ein solch diffamierendes Machwerk publiziere. Die Absenderadresse war die der
Wachtturm-Zentrale, der Schreiber also ein mitarbeitender aktiver Zeuge Jehovas.
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DER VERSUCH ETWAS LICHT INS DUNKEL BRINGEN
Im Jahre 1994 stellte Günther Pape einen Antrag auf Akteneinsicht bei der damaligen
„Gauck-Behörde“. Fünf Jahre später erhielt er 1999 die Mitteilung der Behörde, dass er am
23. Juni 1999 die ihn betreffenden Stasiakten als Betroffener in Berlin einsehen. könne. Bei
der Akteneinsicht bestätigte sich, dass in den Akten des „IM Wilhelm“, d.h. seines Bruders
Dieter Pape in Berlin, über ihn Aufzeichnungen zu finden waren. Dieter Pape hatte sich Ende
1996 gegenüber seinen Verwandten über seine Stasimitarbeit geoffenbart. Gleichzeitig stellte
Günther Pape fest, dass über ihn selbst am 26. 11. 1959 ein eigener Akt „Marion“ angelegt
worden war, der im April 1961 geschlossen bzw. abgelegt wurde. In diesem Akt ging es um
Gespräche eines von den Brüdern Dieter und Günther Pape gemeinsam geplanten
Buchprojektes mit Vertretern des Staatssekretariates für Kirchenfragen. Dieses Projekt
konnte aber wegen grundsätzlich unterschiedlichen Auffassungen nie verwirklicht werden.
Die Akten zeigten nun, dass der damalige „angebliche“ Vertreter des Staatssekretariats für
Kirchenfragen ebenfalls ein Stasioffizier war. Aus diesen Akten wurden Günther Pape als
Betroffenen wunschgemäss 110 Kopien gezogen.
Unter dem Datum 25. September 2001 erhielt Günther Pape von der
Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehem. DDR (BStU)
die Mitteilung, dass nach nochmaliger Überprüfung seiner Unterlagen eine Umstufung vom
Betroffenen zum Mitarbeiter vorgenommen werden müsse.
Offensichtlich hatte Besier einige Wochen zuvor am 28. August 2001 bei der BStU
einen Forschungsantrag zu Günther Pape gestellt. Da Günther Pape aber mindestens bis zur
Beendigung des Verfahrens als Betroffener galt, benötigte Besier dazu sein Einverständnis,
was Günther Pape aber ablehnte. Aufgrund dieses Benutzerantrages wurden die Akten von
der BStU überprüft, und Günther Pape umgestuft, so dass Besier nun ohne Einwilligung
Günther Papes die Akten hätte auswerten können, da er nun als Mitarbeiter und nicht mehr als
Betroffener behandelt wurde.
Im Dezember 2001 musste Besier zur Kenntnis nehmen, dass er keine Akteneinsicht
bekommen könne, solange der Rechtsstreit Pape./. BStU- Behörde nicht beendet ist. Denn
gegen den Umstufungs-Bescheid legte Pape am 4.Oktober 2001 Widerspruch ein. Am 14.
Mai 2002 lehnte die Behörde diesen Wiederspruch ab. Hierauf erhob Günther Pape am 11.
06. 2002 Klage gegen die Umstufung vom Betroffenen zum Mitarbeiter vor dem
Verwaltungsgericht in Berlin.
Am 4. Juli 2002 erschien nun ein von Gerhard Besier verfasster Artikel unter der
unglaublichen Überschrift: „Wie ein Täter seine Akte sperren lässt“ in der Zeitschrift „DIE
WELT“. Günther Papes Akten waren für Besier gesperrt. Wie kommt Besier zu seiner
verleumderischen „Täterbehauptung“? André Gursky aus Halle, der ebenfalls einen
Forschungsantrag gestellt hatte, bat Günther Pape als Betroffener um seine Einwilligung, die
er unverzüglich bekam. André Gursky ist Historiker und Leiter der Gedenkstätte „Roter
Ochse“ Halle. Inzwischen sind Gurskys Forschungsergebnisse in der Reihe „Sachbeiträge“
Nr. 27 von der Landesbeauftragten für die Stasiunterlagen in Sachsen-Anhalt veröffentlicht
und somit für jeden zugänglich.
Den Artikel vom 4. Juli 2002 nahm Günther Pape Monate später zur Kenntnis, als ihn
der Ortsverband der CDU aufforderte, zu der in diesem Artikel unterstellten Behauptung, dass
er „IM Marion“ gewesen sei, Stellung zu nehmen hätte, da dies den Ruf der Partei schädige.
Aufgrund dieses Hinweises auf den Artikel stellte Günther Pape gegen Gerhard Besier am 27.
02. 2003 Strafanzeige wegen übler Nachrede, falschen Behauptungen in den Medien und
Verächtlichmachung seiner Person. Die zuständige Staatsanwaltschaft Berlin, teilte mit, „eine
strafrechtliche Verfolgung (war) bereits zu dem Zeitpunkt, in dem Sie Strafanzeige stellten,
nicht mehr möglich.“ Presseinhaltsdelikte verjähren in Berlin nach 6 Monaten.
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Am 11. 12. 2003 schlug der Vorsitzende der 1. Kammer des Verwaltungsgerichtes Berlin, wie
er schrieb, „nach eingehendem Aktenstudium“ der Bundesbehörde vor, sich mit Günther Pape
„gütig“ zu einigen.
Am 29. März 2004 teilte der Anwalt der Behörde dem Verwaltungsgericht mit, dass
sie nicht an der Einstufung vom 25.09.2001 als Mitarbeiter festhält und diesen Bescheid
aufgehoben hat. Daraufhin entsprach Günther Pape der Bitte der Behörde und nahm seine
Klage zurück.
Entsprechend wurde mit dem Gebührenbescheid verfahren und Günther Pape die unter
Vorbehalt gezahlten Gebühren zurückerstattet. Mitarbeiter der Stasi müssen Gebühren
bezahlen. Somit entfiel der Grund der Klage. Günther Pape sieht die Forderungen seines
Widerspruches erfüllt. Er ist nach dem StUG weder Begünstigter noch Mitarbeiter der Stasi,
sondern nach wie vor Betroffener. Sein Widerspruch mit Begründung wurde zum Akt
„Marion“ genommen.
Vom Verwaltungsgericht Berlin erhielt Günther Pape am 1. 4. 2004 eine Abschrift des
BstU-behördlichen Anwaltsschreiben mit der Bitte, nach der nun erfolgten Erfüllung der
Forderungen Günther Papes die Klage zurückzunehmen. Dieser Bitte kam er am 10. April
2004 nach.
Am 15. April 2004 stellte daraufhin das Verwaltungsgericht das Verfahren ein.
Günther und Klaus-Dieter Pape, im Mai 2004