Verbot der Zeugen Jehovas in Moskau
Moskauer Gericht entscheidet gegen Religionsfreiheit;
Verbot der Zeugen Jehovas in der Stadt vor der Berufung
MOSKAU Richterin Vera K. Dubinskaya des Bezirksgerichts Golovinsky des nördlichen Verwaltungsbezirks von Moskau urteilte heute, die Moskauer Gemeinde der Zeugen Jehovas aufzulösen und ihre Tätigkeit zu verbieten. Die Moskauer Gemeinde der Zeugen Jehovas legt gegen das Urteil Berufung ein, was bedeutet, dass das Urteil der Richterin noch keine Rechtskraft hat. Das Berufungsgericht des Moskauer Stadtbezirks wird in den kommenden Monaten über die Berufung entscheiden. Daher bleibt der gegenwärtige Rechtsstatus der Moskauer Gemeinde der Zeugen Jehovas trotz des heutigen Urteils unverändert.
„Wie im ersten Prozess, den wir gewannen, ging es in diesem Fall nicht um besondere Tatsachen oder mutmaßliches Fehlverhalten, sondern ausschließlich darum, ob die Überzeugungen der Zeugen Jehovas mit dem Recht in Übereinstimmung sind“, erklärte der Verteidiger Artur Leontijew. „Diese Frage ist bereits in zahllosen Fällen vom Europäischen Gerichtshof entschieden worden, der entschied, dass es nicht das Recht eines Staates ist, die Rechtmäßigkeit religiöser Überzeugungen zu prüfen, noch weniger, ein Urteil darüber zu fällen. Es ist klar, das das Urteil bei der Berufung keinen Bestand hat und nur dazu dienen wird, die Entscheidung über unsere Berufung beim Europäischen Menschenrechtsgerichtshof zu beschleunigen.“ Diese Berufung beim Europäischen Menschenrechtsgerichtshof betrifft die rechtliche Anerkennung der Moskauer Gemeinde der Zeugen Jehovas und ihrer religiösen Tätigkeit. Im Juni 2003 richtete der Europäische Gerichtshof aufgrund dieser Berufung Fragen bezüglich der Behandlung der Zeugen Jehovas in Moskau an die russische Regierung.
Das heutige Urteil wurde nach einer Zivilklage erlassen, die am 20 April 1998 vom Staatsanwalt des nördlichen Verwaltungsbezirks der Stadt Moskau bei Gericht eingereicht wurde. Am 23. Februar 2001 wurde die Klage von Richterin Jelena I. Prochorijchewa vom selben Gericht als „substanzlos“ abgewiesen. Bei der Berufung ordnete das Moskauer Stadtgericht die gegenwärtige Wiederaufnahme an, die am 30. Oktober 2001 begann. Das gegenwärtige Gericht ordnete darauf eine umfassende Untersuchung der von den Zeugen Jehovas herausgegebenen Literatur durch Experten an. Entgegen den Behauptungen des Staatsanwaltes in der offiziellen Klage fanden die drei Experten, dass die Literatur der Zeugen Jehovas die Mitglieder ermuntere, „Familie und Ehe zu wahren“, und „keine Informationen“ enthalte, „aufgrund deren es die Mitglieder ablehnten, ihren weit gefächerten bürgerlichen Pflichten nachzukommen“. Sie fanden auch die Behauptung „ohne Grundlage“, die Literatur der Zeugen Jehovas stachele zu religiösem Hass auf.
Jehovas Zeugen sind eine international anerkannte christliche Religion. Weltweit gibt es über 6 ½ Millionen Mitglieder, davon mehr als 133.000 in Russland. Sie sind in über 150 Ländern anerkannt, darunter in allen europäischen Ländern. Der Europäische Menschenrechtsgerichtshof hat die Zeugen Jehovas vielmals als „anerkannte Religion“ bezeichnet.
Übersetzung für Kids e.V.