Steuerbefreiung bei Scientology
Gerichtsfall stellt Herausforderung für Steuerbefreiung bei Scientology dar
New York Times, 24. März 2004
von David Cay Johnston
LOS ANGELES, March 21 Am Mittwochmorgen wird hier ein Prozess beginnen, um zu entscheiden, ob ein jüdisches Ehepaar die Kosten für die religiöse Erziehung ihrer Kinder von der Steuer absetzen kann; ein Steuervorteil, von dem sie sagen, dass die Bundesregierung ihn nur einer Religion, der Scientology-Kirche gewährt hat.
Die möglichen Auswirkungen sind gewaltig, denn eine Entscheidung zugunsten des Paares könnte Millionen Amerikaner betreffen, die ihre Kinder auf religiöse Schulen aller Art schicken. Auf dem Spiel steht, ob Menschen aus allen Religionen die Kosten für die religiöse Erziehung als gemeinnützige Spende absetzen können, wie es die Scientologen unter einem offiziellen Dekret des Finanzministeriums aus dem Jahre 1993 tun dürfen. Diese Übereinkunft kam trotz eines Urteils des Supreme Court aus dem Jahre 1989 zustande, das Steuerabzüge für von der Scientology-Kirche festgesetzte Gebühren für ihre „Auditing- und Schulungsdienste“ verweigerte. Das Urteil des Supreme Court besagte, das Geld käme nicht als gemeinnützige Spende in Frage, weil ein fester Preis damit verbunden sei und es einer Gebühr für einen Dienst gleichkomme.
Das Paar, Michael und Marla Sklar aus Los Angeles, brachte die Finanzbehörde ursprünglich vor Gericht, nachdem ihm 1993 ein Abzug von 2.080 Dollar für die religiöse Erziehung ihrer Kinder verweigert worden war. Sie verloren den Fall, bei dem Sklar, ein Steuerprüfer, sich selbst vor Gericht vertrat. Das Paar legte Berufung ein, und drei Richter am Berufungsgericht für den Neunten Bezirk entschieden vor zwei Jahren gegen das Paar. Doch ein Richter tat den unüblichen Schritt, vorzuschlagen, ein weiterer Prozess könne die Grundsatzfrage besser klären.
Die Richter im ursprünglichen Fall Sklar sagten, „es scheine wahr zu sein“, dass Scientology gegründet in den 1950er Jahren von L. Ron Hubbard, einem Science-Fiction-Autor bei der Steur eine Vorzugsbehandlung erhält, die den Ersten Verfassungszusatz verletzt. „Warum ist die Scientology-Schulung anders als jede andere religiöse Schulung?“ schrieb Richter Barry D. Silverman in seine Entscheidung und fügte hinzu, die Frage wäre gerade nicht zu beantworten, weil das Gericht nicht vor der Frage stehe, ob „Mitglieder der Scientology-Kirche das auserwählte Volk des Finanzministeriums geworden sind.“ Dann empfahl Richter Silverman einen Prozess, um die Frage anzusprechen, ob die Regierung unvorschriftsmäßig eine Religion begünstige. „Wenn das Finanzministerium in der Tat die Mitglieder der Scientology-Kirche vorzieht dass sie ein besonderes Recht haben, Abzüge vorzunehmen, die dem Gesetz widersprechen und niemandem sonst erlaubt sind dann ist der angemessene Weg ein Prozess, um dieser Politik Einhalt zu gebieten“, schrieb Richter Silverman.
In diesem zweiten Prozess, der auch gegen die Finanzbehörden geht und der 3.209 Dollar Steuern für 1995 betrifft, werden die Sklars von Jeffrey I. Zuckerman von Curtis, Mallet-Prevost, Colt & Mosle in Washington vertreten, und zwar kostenlos im öffentlichen Interesse. Die Hauptsteueranwältin der Scientology-Kirche, Monique E. Yingling, sagte, der Prozess der Sklars entbehre jeder Grundlage. Sie sagte, bis zu dieser Übereinkunft im Jahre 1993 seien die Scientologen diskriminiert worden, weil sie keine gemeinnützigen Ausgaben abziehen durften. „Scientologen werden jetzt so behandelt wie jeder andere, Katholiken, Mormonen, Hindus“, sagte sie, wobei sie mit ihrer Liste von Religionen fortfuhr. „Auditing und Schulung sind beides Dienste der Scientologen“, sagte Frau Yingling, an denen die Mitglieder „teilnehmen, um Scientology zu fördern.“
Herr Sklar sagte jedoch, er sähe keinen Unterschied zwischen den Diensten, die Scientologen für ihre Steuerminderungen anführten, und der religiösen Schulung, die seine Kinder in hebräischen Schulen in Los Angeles erhielten. Auf ihrer Steuererklärung machten die Sklars gemeinnützige Minderungen entsprechend der religiösen Erziehung in der hebräischen Schule geltend. Er sagte, wenn er ein Scientologe wäre, würde es klar sein, dass er diese Summen abziehen könnte. Als die Sklars versuchten, den Abzug vorzunehmen, schickte ihnen das Finanzamt einen Brief, in denen die Bedingungen standen, unter denen Scientologen den Abzug vornehmen dürfen. Dann verweigerte das Finanzamt den Abzug, weil die Sklars keine Quittungen der Scientologen-Kirche vornehmen konnten.
Außer durch die Sklars wurde die einzige bekannte rechtliche Anfechtung der Übereinkunft mit den Scientologen nur von einem gemeinnützigen Verleger einer Steuerzeitschrift unternommen. Es wurde ohne Erfolg versucht, einen Richter dazu zu bewegen, die Übereinkunft zu veröffentlichen. (Anscheinende Kopien der Übereinkunft sickerten vor mehreren Jahren durch.) „Der Grund, warum ich diesen Weg zu gehen begann, war, dass ich meinte, dass ein Präzedenzfall geschaffen worden war, der sehr gefährlich ist“, sagte Herr Sklar. „Wenn der Regierung so etwas ohne Anfechtung erlaubt ist, dann bedeutet das, dass es eine vom Staat begünstigte Religion gibt, und das hat nie etwas Gutes für die Juden bedeutet.“ Herr Sklar sagte, nachdem er den gemeinnützigen Abzug beansprucht hatte, habe das Finanzamt ihn und acht seiner Mandanten überprüft. „Ich meine, das Finanzamt hat mich schikaniert, denn davor hatte ich vielleicht eine Revision in zwei Jahren“, sagte er.
Eine Vorladung wegen der geheimen Übereinkunft mit den Scientologen ist auf die Forderung der Scientologen-Kirche und des Finanzamtes hin abgelehnt worden. Ein Kampf um Zugang zu dieser geheimen Übereinkunft wird wahrscheinlich ein entscheidender Punkt bei der Berufung, die sicher zu sein scheint, egal wie der Richter urteilt. Herr Sklar sagte, nach über zehn Jahren Steuerbefreiungen für Scientologen glaube er, der einzig angemessene Weg sei, dass die Gerichte Menschen aller Glaubensrichtungen erlaubten, gemeinnützige Abzüge für die Kosten religiöser Erziehung und Schulung vorzunehmen. Doch Richter Silverman, der auf ein Verfahren gedrängt hatte, um die Frage zu beantworten, nahm in seinem Urteil vor zwei Jahren eine andere Haltung ein. „Die Abhilfe“, schrieb er, „besteht nicht darin, von der Finanzbehörde zu fordern, andere den unvorschriftsmäßigen Abzug auch vornehmen zu lassen.“
Übersetzung für Kids e.V.