Du kanns für immer im Paradies auf Erden leben.
„Welche Schlussfolgerung muss man ziehen, wenn Kirchenmitglieder, die sich an Glücksspielen beteiligen, sich betrinken oder andere unrechte Dinge tun, bei ihrer Kirche in gutem Ansehen bleiben? Dass Gott ihre Religionsorganisation nicht gutheißt (1. Korinther 5:11-13).“
Dürfen Kinderschänder Älteste in den Versammlungen der Zeugen Jehovas bleiben?
„Für einen Mann, der sich vor seiner Taufe des sexuellen Missbrauchs von Kindern schuldig gemacht hatte, könnte dies noch etwas anderes zur Folge haben. Wenn er die Wahrheit kennen lernt, bereut er und kehrt um, so dass er diese schreckliche Sünde nicht in die Versammlung trägt. Vielleicht macht er danach gute Fortschritte, überwindet seine verkehrten Regungen vollständig und ist sogar geneigt, nach einer verantwortungsvollen Stellung in der Versammlung zu ‘streben’. Was aber, wenn ihm in der Öffentlichkeit nach wie vor ein schlechter Ruf als ehemaliger Kinderschänder anhängt? Wäre er „untadelig“? Hätte er „ein vortreffliches Zeugnis von Außenstehenden“, und wäre er „frei von Anklage“? (1. Timotheus 3:1-7, 10; Titus 1:7). Nein, das wäre nicht der Fall. Somit würde er sich nicht für Vorrechte in der Versammlung eignen ... Angenommen, ein getaufter erwachsener Christ vergeht sich an einem Kind ... Wenn er reumütig zu sein scheint, wird man ihn ermuntern, geistig Fortschritte zu machen, sich am Predigtdienst zu beteiligen und sogar Aufgaben in der Theokratischen Predigtdienstschule zu halten sowie in der Dienstzusammenkunft mitzuwirken, soweit damit kein Lehren verbunden ist. Das bedeutet jedoch nicht, dass er sich eignet, in verantwortungsvoller Stellung in der Versammlung zu dienen ... Doch ein getaufter erwachsener Christ, der sündigt, indem er ein Kind sexuell missbraucht, offenbart eine unnatürliche Schwäche des Fleisches. Wie die Erfahrung zeigt, kann es durchaus vorkommen, dass ein solcher Erwachsener noch weitere Kinder missbraucht. Wenn auch nicht jeder Missbraucher diese Sünde wiederholt, ist das doch bei vielen der Fall. Und die Versammlung kann nicht in jemandes Herz schauen, um herauszufinden, wer dazu neigt, sich wiederholt an Kindern zu vergehen, und wer nicht ... Zum Schutz unserer Kinder gilt: Ein Mann, von dem bekannt ist, dass er ein Kind sexuell missbraucht hat, eignet sich nicht, eine verantwortungsvolle Stellung in der Versammlung zu bekleiden. Auch kann er nicht als Pionier dienen oder eine andere Form besonderen Vollzeitdienstes verrichten ...“ (Zitate aus Wachtturm, 1. Januar 1997, Seiten 27-29)
„Es ist vielleicht möglich, dass jemand, der sich des Kindesmissbrauchs schuldig gemacht hat, als Ältester, Dienstamtgehilfe oder allgemeiner oder Sonderpionier dient oder diente. Andere haben sich vielleicht des Kindesmissbrauchs schuldig gemacht, bevor sie getauft wurden. Die Ältesten sollten die Einzelnen nicht infrage stellen. Doch die Ältestenschaft sollte diese Sache besprechen und der Gesellschaft über jeden einen Bericht schicken, der gegenwärtig in einer von der Gesellschaft ernannten Stellung in eurer Versammlung dient oder früher diente und von dem bekannt ist, dass er sich in der Vergangenheit des Kindesmissbrauchs schuldig gemacht hat. In euren Bericht beantwortet bitte die folgenden Fragen: Vor wie langer zeit hat er die Sünde begangen? Wie alt war er damals? Wie ist sein Opfer/sind seine Opfer? War es eine einmalige Sache oder eine Gewohnheit? Wenn es eine Gewohnheit war, in welchem Ausmaß? Wie ist er in der Gemeinde und bei den Behörden angesehen? Ist er in der Gemeinde berüchtigt geworden? Wissen die Mitglieder der Versammlung, was geschah? Wie seht ihr und/oder sein/seine Opfer ihn an? Wurde er jemals ausgeschlossen, zurechtgewiesen, wurde ihm Rat erteilt oder wurde anders bei ihm vorgegangen? Wenn er in eine andere Versammlung gezogen ist, nennt bitte die Versammlung, in die er gezogen ist. Wurde die Versammlung auf sein früheres Verhalten als Kinderschänder hingewiesen, und wenn ja, wann? [Wenn ihr sie nicht darauf hingewiesen habt, sollte dies jetzt geschehen, und ihr solltet eine Kopie eures Briefes in einem „besonderen blauen“ Umschlag an die Gesellschaft schicken.] Diese Information sollte zusammen mit anderen Beobachtungen, die die Ältestenschaft macht, an die Gesellschaft geschickt werden. Bitte schickt dies in dem „besonderen blauen“ Umschlag an die Gesellschaft, so dass den beteiligten Faktoren die rechte Aufmerksamkeit gewidmet werden kann. Diese Information darf den nicht Beteiligten nicht zugänglich gemacht werden ... Es sollte eine Zusammenkunft der Ältestenschaft vorbereitet werden, um den Brief zusammen zu lesen und zu besprechen. Dieser Brief ist vertraulich und sollte nicht kopiert, sondern in den Akten der Versammlung für vertrauliche dinge aufbewahrt werden. Älteste sollten diese Information nicht mit anderen besprechen.“ (Zitate aus einem vertraulichen Brief der Wachtturm-Gesellschaft an alle Ältestenschaften in den USA, 14. März 1997)
„Die Ältesten mögen dem Zweigbüro geschrieben und alle Einzelheiten über einen früheren Kinderschänder mitgeteilt haben, der gegenwärtig als Ältester oder Dienstamtgehilfe dient. Wenn das Zweigbüro entschieden hat, dass er ernannt oder weiter in einer Vertrauensposition dienen kann, weil die Sünde vor vielen Jahren geschah und weil er seither ein vorbildliches Leben geführt hat, sollte in diesem Fall sein Name nicht auf der Liste erscheinen, noch ist es nötig, die Information über die frühere Sünde des Bruders weiterzugeben, wenn er in eine andere Versammlung zieht, es sei denn, der Zweig hat anders lautende Anweisungen erteilt. Wenn daher ein solcher ernannter Mann in eine andere Versammlung zieht, sollte ein Brief an die Rechtsabteilung der Gesellschaft geschickt werden, in dem der Umzug bestätigt wird. Es gibt jedoch viele weitere Situationen, die im Zusammenhang mit dem Missbrauch eines Kindes stehen. Vielleicht gibt es nur einen Augenzeugen, und der Bruder bestreitet die Anschuldigung (5. Mose 19:15; Johannes 8:17). In diesen und ähnlichen Fällen wird kein Eintrag in die Kinderschutzliste vorgenommen. Die Information sollte vielmehr wie oben beschrieben, in einem versiegelten Umschlag in die vertraulichen Unterlagen der Versammlung gelegt werden.“ (Zitiert aus dem Brief vom 1. Juni 2001, den die Wachtturm-Zentrale an alle Ältestenschaften schickte)
„Selbst wenn er [der Kinderschänder] bereut und es ihm zu Herzen geht und er daher fest entschlossen ist, solch ein Verhalten in der Zukunft zu meiden, gilt das, was im Wachtturm vom 1. Januar 1997 stand. In dem Artikel hieß es: ‚Zum Schutz unserer Kinder gilt: Ein Mann, von dem bekannt ist, dass er ein Kind sexuell missbraucht hat, eignet sich nicht, eine verantwortungsvolle Stellung in der Versammlung zu bekleiden. Auch kann er nicht als Pionier [Vollzeitprediger] dienen oder eine andere Form besonderen Vollzeitdienstes verrichten.‘ Er käme nach der Bibel nicht in Frage (1. Timotheus 3:2, 7-10). Wir gehen so vor, weil wir ein Interesse daran haben, biblische Maßstäbe aufrecht zu erhalten und unsere Kinder zu schützen. Von jedem in unserer Organisation wird erwartet, dass er denselben Erfordernissen nachkommt, nämlich körperlich, seelisch, moralisch und geistig rein zu sein. 2. Korinther 7:1; Epheser 4:17-19; 1. Thessalonicher 2:4. In einigen wenigen Fällen sind Personen, die des Kindesmissbrauchs schuldig waren, in Stellungen in der Versammlung ernannt worden, wenn ihr Verhalten ansonsten jahrzehntelang vorbildlich war. Alle Faktoren werden sorgfältig erwogen.“ (Zitiert aus der offiziellen Wachtturm-Webseite für die Medien, Mai 2002, http://www.jw-media.org über ihre Pädophilenpolitik)
„Wenn bei einer Konfrontation der Beschuldigte gesteht, dass er des Kindesmissbrauchs schuldig ist, handeln die Ältesten angemessen. Wenn er nicht bereut, darf er kein Mitglied der Versammlung mehr bleiben ... In einigen wenigen Fällen sind Personen, die des Kindesmissbrauchs schuldig waren, in Stellungen in der Versammlung ernannt worden, wenn ihr Verhalten ansonsten jahrzehntelang vorbildlich war. Alle Umstände müssten sorgfältig erwogen werden ...“ J.R. Brown (Zitat aus einer Erklärung, die am 9. Mai 2002 von J.R. Brown an Betsan Powys [BBC Panorama-Reporter] gefaxt und auf die offizielle Wachtturm-Medienwebseite unter http://www.jw-media.org gesetzt wurde, genau zu derselben Zeit, als das BBC Panorama-Programm gesendet wurde.)
„,Man kann kein bekannter Sextäter sein und eine verantwortliche Stellung in der Organisation innehaben‘, sagte J.R. Brown, der Sprecher. ‚Wir haben eine sehr starke und aggressive Politik zur Behandlung jeglichen sexuellen Missbrauchs.‘“ (NEWSDAY-NY, Mittwoch, 8. Mai 2002)
„Wo Missbrauchsanschuldigungen bestätigt sind, wird der Schänder aus der Kirche ausgeschlossen, und er darf nie mehr eine Machtstellung innehaben, wenn die Exkommunikation widerrufen wird, sagte Brumley.“ (CNN.com, „Klagen machen Vertuschen von sexuellem Missbrauch durch Zeugen Jehovas geltend“, Dienstag, 29. Juli 2003)
„Unsere Vorschriften sind mit der Zeit verfeinert worden. Unsere Politik in den letzten Jahren ist es gewesen, dass wenigstens zwanzig Jahre vergangen sein mussten, ehe jemand, der ein Kind missbraucht hat, wenn überhaupt, auch nur für eine Ernennung in eine verantwortliche Stellung in der Versammlung in Betracht gezogen wurde. Die Bibel lehrt, dass Personen ihre Sünden bereuen und „sich Gott zuwenden“ können, „indem sie Werke tun, die der Reue entsprechen“, und wir akzeptieren, was die Bibel sagt (Apostelgeschichte 26:20). Doch die Sicherheit von Kindern ist von höchster Bedeutung, daher erkennen wir, dass die örtlichen Ältesten sehr vorsichtig sein müssen, wenn sie Personen empfehlen, die sich vielleicht früher des Kindesmissbrauchs schuldig gemacht haben.“ J.R. Brown (Zitat aus einer Erklärung, die am 9. Mai 2002 von J.R. Brown an Betsan Powys [BBC Panorama-Reporter] gefaxt und auf die offizielle Wachtturm-Medienwebseite unter http://www.jw-media.org gesetzt wurde, genau zu derselben Zeit, als das BBC Panorama-Programm gesendet wurde.)
„Jeder in verantwortlicher Stellung, der sich des Kindesmissbrauchs schuldig gemacht hat, würde ohne Zögern aus seinem Amt entfernt werden. Wir würden ihn sicher nicht wissentlich versetzen, damit er woanders dient.“ J.R. Brown (Zitat aus einer Erklärung, die am 9. Mai 2002 von J.R. Brown an Betsan Powys [BBC Panorama-Reporter] gefaxt und auf die offizielle Wachtturm-Medienwebseite unter http://www.jw-media.org gesetzt wurde, genau zu derselben Zeit, als das BBC Panorama-Programm gesendet wurde.)
„Wegen des Schutzes der Kinder dürfen frühere Kinderschänder keine verantwortlichen Stellungen in unserer Religion einnehmen.“ J.R. Brown (PRESSEVERÖFFENTLICHUNG DES BÜROS FÜR ÖFFENTLICHKEITSARBEIT DER ZEUGEN JEHOVAS, 7. August 2001 )
„Leute in der Organisation, die wegen sexuellem Missbrauch angeklagt sind, müssen vor eine Anhörung ... Sie werden automatisch aus Führungspositionen entfernt und dürfen nicht von Haus zu Haus gehen, wenn keine anderen Mitglieder dabei sind.“ J.R. Brown (Washington Post, 11. Mai 2002)
„Leute in der Organisation, die wegen sexuellem Missbrauch angeklagt sind, müssen vor eine Anhörung wie derjenigen, die Barbara Anderson gestern aufsuchte, sagte [J.R.] Brown. Sie werden automatisch aus Führungspositionen entfernt und dürfen nicht von Haus zu Haus gehen, wenn keine anderen Mitglieder dabei sind.“ (The Tennessean/Nashville, 11. Mai 2002)
„Jemand, der als Kinderschänder bekannt ist, eignet sich nicht für eine Ernennung zum Kirchenältesten oder in irgendeine verantwortliche Stellung in irgendeiner Versammlung der Zeugen Jehovas.“ J.R. Brown (Paducah Sun, am 5. Januar 2001)
„Die Zeugen Jehovas können oft einem Gemeinschaftsentzug aus dem Weg gehen, wenn sie schnell Reue zeigen, aber gemäß Erik Jørgensen [Leiter der Information der Zeugen Jehovas in Dänemark] ist dies nicht der Fall, wenn sie sexuellen Missbrauch oder Mord begangen haben.“ (Gegenüber der dänischen Zeitung Kristeligt Dagblad, 18. Oktober 2001)
[J.R. Brown] sagte, jeder, der von einem Rechtskomitee der Kirche des Missbrauchs für schuldig befunden wurde, werde aus allen verantwortlichen Stellungen entfernt und kann nicht von Haus zu Haus missionieren, wenn ihn kein anderer Zeuge Jehovas begleitet. (Associated Press News und auch auf CNN.com, Donnerstag, 9. Mai 2002)
[David Semonian] sagte, niemand, der des Kindesmissbrauchs überführt wurde, könne eine Machtstellung in der Kirche innehaben, er könne auch das Werk der Kirche nicht alleine durchführen. (Asbury Park Press, 14. Mai 2002)
„Wenn jemand des Kindesmissbrauchs für schuldig befunden wurde, kann er unter keinen Umständen als Ältester dienen. ,Älteste sind Religionsführer‘, sagt Brown.“ (SPIEGEL ONLINE, Deutschland 12. Juni 2002; http://www.spiegel.de/panorama/0,1518,198436,00.html)
„Mitglieder der Glaubensgemeinschaft, die von Kirchenältesten eines Fehlverhaltens für schuldig befunden wurden, können ausgeschlossen werden, sagte der Sprecher der Kirche J.R. Brown in New York City. Wenn dies geschieht, werden andere Mitglieder ermutigt, jeden Kontakt mit der Person abzubrechen. ‚Das ist ein biblischer Maßstab‘, sagte Brown. ‚Wir sind ziemlich streng, wenn es um die Auslegung der Bibel geht. Bei seltenen Gelegenheiten greift ein Mitglied der Versammlung der Zeugen Jehovas die abscheuliche Gewohnheit des Kindesmissbrauchs wieder auf. Selbst wenn er umfassende Beweise für echte Reue liefert und mit seinem Fehlverhalten aufgehört hat, wird es streng von der Versammlung überprüft und wird nicht vor polizeilicher Untersuchung und/oder Strafverfolgung in Schutz genommen. Selbst wenn heute Jahre vergangen sind, eignet er sich nicht für irgendeine Verantwortung in der Versammlung. Er wird auch angewiesen, dass er nicht ohne Überwachung in Gesellschaft von Kindern sein sollte, auch nicht, wenn er sich am öffentlichen Zeugniswerk beteiligt. Überdies werden die Ältesten der Zeugen Jehovas auf jedes frühere Verhalten einer solchen Person aufmerksam gemacht, um die Sicherheit aller Kinder in der Versammlung, mit denen er in Kontakt kommt, zu schützen. Wenn die Person in eine andere Versammlung zieht, werden die Ältesten in der neuen Versammlung benachrichtigt; sein Bericht über ihn geht mit ihm.“ (Pressefreigabe des Büros für Öffentlichkeitsarbeit der Zeugen Jehovas, Aussage über den Silentlambs-Marsch, 27. September 2002)
„Zeugenführer können auch keine Unkenntnis gegenüber den Gefahren vorgeben, als Kinderschänder bekannte Personen in Machtstellungen in der Gruppe zu haben oder sie beim sinnbildlichen Haus-zu-Haus-Dienst predigen zu lassen. Stattdessen sollten sie sich in Richtung auf einen Ausschluss reuiger Pädophiler von Führungsvorrechten bewegen, obwohl sie das Missionswerk ausdrücklich als Zeichen des Glaubens selbst für überführte Kinderschänder beschreiben. Beide Themen wurden in der anderen Zeitschrift, die die Gruppe herausgibt, angesprochen, im Wachtturm vom 1. Januar 1997. Es hieß darin zum ersten Mal, dass jemand, „der als Kinderschänder bekannt ist“, sich nicht für Vorrechte in der Versammlung eignen würde, wie Ältester oder Dienstamtgehilfe (Diakon) zu werden. Doch ein geheimer Brief an die Ältestenschaften drei Monate später, am 14. März 1997, ruderte in aller Stille zurück: „Jemand, der als früherer Kinderschänder ‚bekannt‘ ist, steht unter der Aufmerksamkeit der Gemeinde und in der Christenversammlung.“ Was die Ermittlung betrifft, ob diejenigen, die bereits in einer Machtstellung sind, eine Missbrauchsvorgeschichte haben, so gab der Brief die Anweisung, „die Ältesten sollten die Einzelnen nicht infrage stellen.“ Für die Gläubigen, die den Wachtturm als Evangelium angenommen haben, konnten Schänder auf allen Ebenen der Organisation in Machtpositionen bleiben. Der Inhalt dieses Briefes sickerte zwar ins Internet durch, aber er bleibt für die Laienmitglieder ein Geheimnis. „Er wurde den Ältesten erklärt“, sagte Brown, „und es gehört nicht zu unserer üblichen Art, Dinge zu behandeln, die Versammlung im Allgemeinen immer über jede Einzelheit zu informieren. Was dort gesagt wird [im Wachtturm vom 1. Januar 1997] und wie es gesagt wird, ohne die Erklärung, ist sicher das, was meistenteils passiert.“ Dieselbe Ausgabe des Wachtturm versicherte, dass nicht einmal eine Vorgeschichte mit sexuellem Kindesmissbrauch ein reuiges Mitglied davon ausschließen würde, dass es sich an der öffentlichen Predigttätigkeit der Zeugen Jehovas beteiligen muss. Es wird dort von einem Schänder gesprochen, der erst kürzlich aus dem Gefängnis freigelassen wurde; dann heißt es weiter: „Wenn er reumütig zu sein scheint, wird man ihn ermuntern, geistig Fortschritte zu machen [und] sich am Predigtdienst zu beteiligen.“ Brown versicherte, dass einem reuigen Pädophilen vielleicht Alternativen zum Haus-zu-Haus-Dienst angeboten werden; so wie die Ältesten entscheiden. „Wir sehen es auch als gültig an, wenn her mit Zeitschriften auf einer Bank in der Fußgängerzone sitzt und sie dort den Leuten anbietet. Oder wenn er Telefonanrufe tätigt.““ (Zitate aus „Dances With Cactus“ Web Blog auf Salon.com, Mitteoch, 4. September 2002, von Michael Morris)
Bietet die Wachtturm-Gesellschaft flüchtigen Verbrechern Zuflucht?
„Wir haben euren Brief vom 17. Dezember erhalten, in dem ihr euch über die Behandlung einer Situation erkundigt, die einen Bruder betrifft, der sich in der Vergangenheit schwerwiegender Gesetzesverstöße schuldig gemacht hat. Ihr habt erklärt, dass ihr Informationen erhalten habt, die darauf hinweisen, dass dieser Bruder „vor seiner Taufe mehrere Morde und weitere Verbrechen verübt hat.“ Ihr fragt, ob „das Gesetz in Florida euch zwingt, etwas zu unternehmen. Die Justizbehörden in Florida haben keine Kenntnis von dieser Sache.“ Als Älteste seid ihr nicht verpflichtet, derartige Informationen den Behörden aufzudecken. Jede Information, die ihr in Ausübung eurer Pflichten als Älteste erhalten habt, ist streng vertraulich. Was er tut, um der Gesellschaft gegenüber für seine Schuld zu zahlen, liegt großenteils an ihm und seinem Gewissen. Da er offensichtlich vor dem Gesetz flieht, eignet er sich offensichtlich nicht für besondere Vorrechte oder den Dienst in der Versammlung ... Wir glauben, dass ihr versteht, dass es unbedingt erforderlich ist, dass die Ältesten strenge Vertraulichkeit über seine Vergangenheit wahren. Wenn die Ältesten unbeabsichtigt sein früheres Fehlverhalten aufdecken, wird das zweifellos zu großen Auswirkungen auf ihn und seine Frau führen. Also fordert die Behandlung dieses Falles gutes Urteils- und Unterscheidungsvermögen. Wir vertrauen darauf, dass ihr diese Sache angemessen behandeln könnt. Schreibt uns wieder, wenn ihr weitere Anleitung braucht.“ (Zitat aus einem offiziellen Brief der Wachtturm-Gesellschaft an Älteste vom 24. Dezember 1992)
„... Gott verlangt von Versammlungsältesten nicht, die Befolgung der Gesetze und Vorschriften des Cäsars durchzusetzen. Daher fühlte sich Paulus nicht gezwungen, Onesimus, der nach römischem Recht ein flüchtiger Rechtsbrecher war, den römischen Behörden zu übergeben (Philemon 10, 15). Natürlich wäre jemand, der auf schamlose Weise weltliche Gesetze übertritt und in den Ruf eines Gesetzesbrechers gerät, kein gutes Vorbild und müsste eventuell sogar ausgeschlossen werden (1. Timotheus 3:2, 7, 10). Wenn durch eine gesetzwidrige Handlung der Tod eines anderen mitverursacht wird, kann es sich um einen Fall von Blutschuld handeln, der Nachforschungen von seiten der Versammlung erfordert.“ (Zitat aus Wachtturm, 1. Oktober 1986, Seite 31)
„Gottes Wort erlegt der Christenversammlung jedoch nicht die Verpflichtung auf, sich durch ihre Aufseher mit allen Einzelheiten des bürgerlichen Rechts und des Strafrechts vertraut zu machen, um diese Gesetze durchsetzen zu können. Das ist aus der Art und Weise zu erkennen, wie Paulus im Fall des Onesimus handelte ... In Rom kam Onesimus als ein entlaufener Sklave (lateinisch: fugitivus) mit Paulus in Berührung, wurde ein Christ und diente Paulus ... Man beachte, dass der Apostel Paulus, während sich Onesimus in Rom aufhielt, ihn nicht den römischen Behörden übergab, damit er als ein entlaufener Sklave und möglicherweise als ein Dieb bestraft wurde. Aus den Schriften des Paulus wissen wir, dass er den Standpunkt vertrat, ein Christ solle dem Gesetz des Landes gehorchen, doch hielt er es offensichtlich nicht für die Pflicht der Versammlung, als Arm des Staates zu dienen und Einzelpersonen zu überwachen. Außerdem sehen wir, dass die Lage, in der sich Onesimus befand, nicht als ein Hindernis dafür angesehen wurde, getauft zu werden ... Die Christenversammlung hält sich heute an dieses biblische Vorbild ... Die Beachtung der staatlichen Gesetze ist die Sache jedes einzelnen, ob er ein Gott hingegebener Christ ist oder nicht.“ (Zitat aus Wachtturm, 1. August 1977, Seite 479)
„... Und die Christlichen Griechischen Schriften deuten nicht an, dass Gott von jemandem verlangt, die Sünden und strafbaren Handlungen, die er begangen hat, wiedergutzumachen, bevor er sich taufen lassen kann. Das wird durch den Fall des Onesimus veranschaulicht, der im Brief an Philemon erwähnt wird. Onesimus hatte in Kolossä als Sklave gedient. Er war jedoch geflohen, was eine strafbare Handlung war. Einige vertreten die Ansicht, Onesimus habe seinen Herrn vielleicht sogar beraubt, um bis nach Italien fliehen zu können. In Rom kam er mit dem Apostel Paulus in Berührung und ließ sich als Christ taufen. Paulus forderte Onesimus nicht auf, sich den Behörden zu stellen, bevor er sich taufen lassen konnte ... In gleicher Weise mag jemand, der heute die Botschaft der Bibel annimmt, früher eine strafbare Handlung begangen haben und deswegen sogar gesucht werden. Die Bibel zeigt, dass er ‘bereuen und umkehren sollte, damit seine Sünden ausgelöscht werden’ (Apg. 3:19). Das bedeutet offensichtlich, dass er seine frühere sündige, strafbare Handlungsweise völlig aufgeben muss ... Bei seinem Vergehen mag es sich um etwas handeln, was er nicht mehr gutmachen kann. Vielleicht hat er jemandes Tod verschuldet. Wie sehr ihn sein Gewissen auch plagen mag, kann er die betreffende Person nicht ins Leben zurückrufen; das kann nur Jehova (Joh. 5:28, 29). Doch wiewohl er etwas Geschehenes nicht ungeschehen machen kann, sollte er auf Gottes Barmherzigkeit vertrauen und, gestützt auf Jesu Opfer, um Vergebung bitten ... Jeder aufrichtige denkende Mensch kann sehen, dass sich Jehovas christliche Zeugen an hohe Sittenmaßstäbe halten.“ (Zitat aus Wachtturm, 15. November 1978, Seite 31)
Übersetzung für Kids e.V.