20. März 2004
Ein Offener Brief an Zeugen Jehovas und die
Wachtturm-Gesellschaft1
Dieser Brief wurde in entsprechender Form an über 101 Zweigbüros und
mehreren Tausend Versammlungen in
den Vereinigten Staaten gesendet.
[Anm. des Übersetzers: Für Leser, die mit dieser Thematik und den
damit verbundenen Fachausdrücken noch
nicht vertraut sind, wurden Erläuterungen von mir in einen
Fußnotenapparat eingebaut.]
„Ich habe dich zum Metallprüfer unter meinem Volk
gemacht, zu einem, der eine gründliche Suche anstellt; und
du wirst Kenntnis nehmen, und du sollst ihren Weg prüfen.“
Jeremia 6:27
Liebe Brüder,
als Zeugen Jehovas und Diener Christi sind wir hauptsächlich damit
bemüht, Gottes Namen
zu ehren sowie uns von der Welt unbefleckt zu halten. Aus diesem
Grund hat die Wachtturm-
Gesellschaft uns stets ermahnt, die Vergehen und Heuchelei der
Christenheit bloßzustellen
und für die Wahrheit geradezustehen. Aber wie sollen wir uns
verhalten, wenn die Wacht-
turm-Gesellschaft selbst einer folgenschweren Heuchelei schuldig
wird? Wie reagieren wir,
1 Quelle: http://www.e-watchman.com/commentaries/mar_20_open_letter_wtbts.html.
Diese Internetseite enthält
den gleichen Brief auch in Italienisch, Niederländisch, Schwedisch
und Spanisch.
wenn einige unserer eigenen leitenden Brüder treulos handeln, indem
sie den Namen Gottes
entehren? Wie sollen sich Zeugen Jehovas in diesem Fall verhalten?
Stellen wir dann immer
noch religiöse Heuchelei bloß, ganz gleich, wo sie existiert oder
bewahren wir Stillschwei-
gen? Dies sind keine hypothetische Fragen, meine Brüder. Es geht um
eine Situation, der wir
derzeit auf breiter Front gegenüberstehen. Als Zeuge Jehovas habe
ich mich entschlossen,
jetzt gerade nicht zu schweigen, ganz gleich welche Konsequenzen
sich daraus für mich erge-
ben.
Kurz zusammengefasst, sehen die Fakten folgendermaßen aus: Es begann
damit, dass die
Wachtturm-Gesellschaft 1991 einen Antrag einreichte, um von den
Vereinten Nationen als
NGO aufgenommen zu werden. Aber was genau ist eine NGO? Bei einer
NGO2 handelt es
sich um eine offizielle Nichtregierungs-Organisation, welche ihren
Einfluss dadurch geltend
macht, indem sie die Vereinten Nationen und ihre Ziele fördert. Die
Wachtturm-Gesellschaft
hat nahezu zehn Jahre lang einen Hehl daraus gemacht, dass sie als
eine internationale NGO
gedient hat.
Als jedoch die Story im Oktober 2001 in der Londoner Tageszeitung
The Guardian veröffent-
licht wurde (siehe Anlage)3, zog die Gesellschaft ihre
Mitgliedschaft schleunigst zurück. Nach
einer Flut von Anfragen von der Basis gab die Gesellschaft dem
Guardian und den Zweigbü-
ros weltweit eine Erklärung ab, in der sie angab, der einzige Grund,
eine NGO zu werden,
hätte darin bestanden, Zugang zu den Quellen der UNO-Bibliothek zu
erlangen. (Brief des
Zweigbüros siehe Anhang)4
Aber es entspricht einfach nicht der Wahrheit, dass die Gesellschaft
eine NGO werden muss-
te, um Zugang zu den Bibliothekseinrichtungen der UNO zu erlangen.
Laut der Hauptverwal-
tung der Dag Hammarskjöld-Bibliothek5 konnte jeder qualifizierte
Forscher oder Schüler vor
dem 11.September [2001] einen befristeten Ausweis erhalten, um die
Bibliothekseinrichtun-
gen der UNO nutzen zu können. Erst nach dem Terrorangriff am 11.
September 2001 wurde
die Sicherheitszone auf das UN-Personal und die bereits zuvor
zugelassenen Vertreter der
NGO beschränkt. Außerdem verwaltet die UNO auch außerhalb des
UN-Geländes etwa 400
auswärtige Bibliotheksstellen weltweit, wo der Öffentlichkeit
Informationen über die zahlrei-
chen Büros und Programme der UNO zugänglich sind. Die Behauptung der
Gesellschaft hält
somit einfach keiner Prüfung stand.
In dem Brief der Wachtturm-Gesellschaft an die Zweigbüros heißt es
weiter: „Der Registrie-
rungsantrag, so wie er bei den Vereinten Nationen eingereicht wurde
und bei uns in den Ak-
ten vorliegt, enthielt keine Aussage, die zu unserem christlichen
Glauben im Widerspruch
wäre.“
Auch dies entspricht offenbar nicht der Wahrheit. Gemäß der DPI6
(Department of Public
Information)7 der UNO werden Antragssteller sorgfältig ausgewählt
und müssen den für die
Zulassung üblichen Kriterien entsprechen. Gemäß der Antwort der DPI
auf Anfragen von
Zeugen Jehovas wurde die Gesellschaft deshalb als NGO zugelassen,
weil sie sich bereitwillig
einverstanden erklärte, die Vereinten Nationen zu unterstützen. Hier
heißt es auszugsweise:
2 NGO = Non-Governmental Organization (nichtstaatliche Organisation
oder wörtlich: Nichtregierungs-
Organisation, im weiteren Text: „NGO“).
3 http://www.guardian.co.uk/religion/Story/0,2763,574175,00.html
4
http://home.comcast.net/%7esonofcomfort/wsb/html/view.cgi-photo.html--SiteID-1379248.html
5
http://home.comcast.net/%7esonofcomfort/wsb/html/view.cgi-photo.html--SiteID-1394643.html
6 DPI =Department of Public Information (Hauptabteilung Presse und
Information der Vereinten Nationen der
UN, im weiteren Text: „DPI“). Diese Abteilung ist die Vermittlerin
zwischen der NGO und der UNO.
7 http://www.un.org/dpi/ngosection/brochure.htm
„Mit der Zustimmung zur Mitgliedschaft bei der DPI hat die
Organisation sich einverstanden
erklärt, den Kriterien für ihre Mitgliedschaft zu entsprechen, indem
sie die Grundsätze der
Charta der Vereinten Nationen stützt und achtet und das Engagement
und die Mittel besitzt,
bei ihren Mitgliedern sowie einem breiten Publikum
Informationsprogramme über UN-
Aktivitäten wirkungsvoll durchzuführen.“ (Anbei das Antwortschreiben
der UNO: Siehe In-
ternet).8
NGOs sind ferner verpflichtet, dem DPI jährlich nachzuweisen, dass
sie die Öffentlichkeit
tatsächlich über die zahlreichen Programme der UNO informieren. Ist
die Gesellschaft dieser
Verpflichtung nachgekommen? Ganz bestimmt. Tatsächlich hat sie
deshalb relevante Artikel
verfasst.
So wurde beispielsweise die Zeitschrift Erwachet! vom 22 November
1998 der Erklärung der
Menschenrechte der Vereinten Nationen am 50. Jahrestag seit ihrer
Verabschiedung gewid-
met, um diesen zu würdigen. Die UNO führt diesen speziellen
Erwachet!9 sogar auf ihrer
Website auf (Siehe auch die Kommentare im Global Policy Forum)10.
Ein weiteres Beispiel ist der Wachtturm vom 1. Oktober 1995, der
einen Artikel enthält, worin
der 50. Jahrestag seit Gründung der UNO im Jahr 1945 gelobt wird.
Noch ein Beispiel, auf
das Ihr hinweisen könnt, ist der Erwachet! vom 8. Dezember 2000, wo
auffallend vorteilhaft
über eine Einrichtung namens UNICEF gesprochen wird. Untersucht man
die Wachtturm-
CD-ROM dahingehend, so stellt sich heraus, dass die Zeitschrift
Erwachet! während der
NGO-Zeit von 1992.2001 mehr Bezugnahmen auf die Vereinten Nationen
als auf Gottes
Königreich enthält. Zwar sind die zahlreichen Hinweise darauf nicht
unbedingt der Rede wert,
aber die vorrangige Verpflichtung der Wachtturm-Gesellschaft als
offizielle NGO erforderte
ja lediglich, Informationen zu verbreiten – ganz gleich, wie
interessant oder uninteressant sie
sein mögen.
Es ist somit offensichtlich, dass die Wachtturm-Gesellschaft
unterschwellig, aber bewusst
bemüht war, „...für ein breites Publikum wirkungsvolle
Informationsprogramme über UN-
Aktivitäten durchzuführen“, wie dies von allen anerkannten NGOs
verlangt wird. Wäre sie
dieser Verpflichtung nicht nachgekommen, wäre die Gesellschaft
zweifellos von der Beibe-
haltung des NGO-Status disqualifiziert worden.
Hinzu kommt noch, dass der Wachtturm-Gesellschaft sehr wohl bewusst
war, dass andere
Institutionen sie als aktiv handelnde NGO anerkannt hatten. Woher
wissen wir das? Im Okto-
ber 2000 war die Wachtturm-Gesellschaft Teilnehmerin einer
Veranstaltung mit dem Motto
„Vilnius International Forum on the Holocaust“. Die Gesellschaft
wird zusammen mit zahl-
reichen anderen internationalen NGOs im Programm aufgeführt. Bruder
James Pellechia er-
schien als Vertreter der Wachtturm-Gesellschaft vor diesem Forum
(Link zum Vilnius-
Forum: Nach dem Herunterscrollen ist die WTG ganz unten
aufgeführt).11
Des Weiteren hatte die australische Regierung im Oktober 1999
offenbar eine Kommission
einberufen, um die Zusammenarbeit zwischen der Regierung und den
NGOs zu fördern. Zwei
Funktionäre der Wachtturm-Gesellschaft sowie weitere NGO-Vertreter
jüdischen, muslimi-
8 http://www.un.org/dpi/ngosection/doc.htm
9 http://www.unhchr.ch/udhr/materials/articles.htm
10 http://www.un.org/dpi/ngosection/doc.htm
11 http://www.vilniusforum.lt/participants/international.htm
schen und orthodoxen Glaubens waren beim „Gemeinsamen Ständigen
Ausschuss für auswär-
tige Angelegenheiten“12 zugegen.
In dem Brief der Gesellschaft an die Zweigbüros heißt es jedoch:
„Dennoch enthalten die
Kriterien für die Assoziierung als NGO – zumindest in ihrer jüngsten
Version – Formulierun-
gen, denen wir uns nicht anschließen können. Als wir darauf
aufmerksam gemacht wurden,
haben wir die Registrierung sofort zurückgezogen. Wir haben es sehr
geschätzt, dass wir über
diesen Sachverhalt informiert worden sind.“
Da jedoch die Gesellschaft sowohl dem Holocaust-Forum in Vilnius als
auch der australi-
schen Kommission als internationale NGO beiwohnte und die Brüder
sich außerdem jährlich
neu registrierten sowie bei der DPI Arbeitsproben einreichten, und
zwar schon lange bevor
[sie] darauf aufmerksam gemacht wurden“, kann man nicht anders
schlussfolgern, als dass
die Aussage des Bethels gegenüber den Zweigbüros eine glatte Lüge
war.
Die verantwortlichen Brüder mussten schon die ganze Zeit genau
gewusst haben, was von
NGOs verlangt wird. Ihnen war daher sehr daran gelegen, die
Bedingungen der Vereinten
Nationen zu erfüllen. Offensichtlich haben sie ihre Registrierung in
dem Moment zurückge-
zogen und diese Lügen ersonnen, als sie durch den Zeitungsartikel im
Guardian ertappt wur-
den. Wenn nun auch das Verhältnis zur NGO aufgelöst ist . es bleibt
dennoch eine Lüge.
Manche Brüder mögen gerne die NGO-Affaire der Gesellschaft einfach
als unbedeutend ab-
tun. Wir tun jedoch gut, uns daran zu erinnern, welche Haltung die
Zeugen Jehovas in Malawi
damals in den 1970er Jahren in Bezug auf die Lauterkeit einnahmen.
Wie Ihr Euch erinnert,
hatte die Regierung von Malawi von allen Bürgern verlangt, eine
Parteimitgliedskarte für 25
Cent zu erwerben. Zeugen Jehovas haben sich jedoch standhaft
geweigert, da sie darin einen
Kompromiss ihrer politischen Neutralität sahen. Infolgedessen hob
Präsident Banda ihre Zi-
vilrechte auf, woraufhin zahlreiche Brüder und Schwestern brutalen
Angriffen ausgesetzt
wurden und viele dabei ihr Leben verloren. Brüder verloren ihre
Arbeitsplätze, Geschäfte und
Häuser. Unsere Schwestern wurden von Banden vergewaltigt. Die
meisten Freunde mussten
das Land verlassen und in Flüchtlingslagern leben. Bis heute sind
alle Zeugen Jehovas immer
noch von ihrer kompromisslosen Haltung für Jehovas Königreich
angetan.
Andererseits wiederum hat die Wachtturm-Gesellschaft sowohl Jehova
als auch alle Zeugen
Jehovas getäuscht. Sie waren nicht einmal einer Bedrohung ausgesetzt
wie unsere malawi-
schen Brüder, und doch setzten sie alles daran, um ein Abkommen mit
den Vereinten Natio-
nen zu unterzeichnen. Sie versicherten ihre Unterstützung und
Zusammenarbeit einem Büro,
das wir eigentlich als eine Fälschung des Königreiches Gottes zu
betrachten haben. Das ist
aber noch nicht alles. Das Bethel hat Millionen von ahnungslosen
Verkündigern und Pionie-
ren getäuscht, indem sie durch sie die Propaganda der Vereinten
Nationen in der Öffentlich-
keit hat verbreiten lassen. Somit wurde in Gottes Augen die gesamte
Organisation einem
Kompromiss geopfert. Dabei handelt es sich nicht bloß um
leichtfertige Anschuldigungen von
Gegnern, wie die Gesellschaft behauptet.
Die Frage lautet nun: Wie denkt Gott über die gegenwärtige Situation
mit Hinblick auf die
Tatsache, dass das alte Israel und Juda kompromissbereit Beziehungen
mit den umliegenden
Nationen eingingen? Lehrt uns die Gesellschaft nicht selbst, dass
Jehova die Organisation
damals in den Jahren 1918-19 wegen einigen Entgleisungen und
Kompromissen zurechtge-
wiesen hat? Doch die NGO-Affaire der Gesellschaft mit ihrer
arglistigen Verschleierung des-
12 Joint Standing Committee of Foreign Affairs unter
http://www.aph.gov.au/hansard/joint/commttee/j2444.pdf
sen ist noch viel bedauerlicher, als die verhältnismäßig belanglosen
Kompromisse in der Ver-
gangenheit. Warum sollten wir annehmen, dass Jehova gerade jetzt
einfach über die Treulo-
sigkeit hinwegsieht? Wir wissen zwar, dass Jehova gütig und
barmherzig ist, aber grundsätz-
lich heißt es doch im [mosaischen] Gesetz: „doch keinesfalls wird er
Straffreiheit gewäh-
ren“.
Vielleicht beschreiben ja die Worte Jehovas durch Jeremia genau
unseren gegenwärtigen geis-
tigen Zustand: „Sogar der Storch am Himmel — er kennt seine
bestimmten Zeiten wohl;
und die Turteltaube und der Mauersegler und die Drossel — sie halten
die Zeit der An-
kunft eines jeden gut ein. Was aber mein Volk betrifft, sie haben
das Gericht Jehovas
nicht erkannt.“
Das eigentliche Problem besteht darin, dass wir irrtümlich annehmen,
Christus hätte das Ge-
richt beim Haus Gottes damals im Jahr 1918 begonnen. Demnach können
wir gar keine künf-
tige Tempelbesichtigung mehr erwarten, da durch diesen Fehlschluss
nun die gültige biblische
Grundlage dafür fehlt. Wenn wir uns jedoch den Jahrestext für 2004
anschauen, dann stellen
wir fest, dass Christus seine gesalbten Sklaven aufforderte, wegen
der mit einem Dieb ver-
gleichbaren plötzlichen Ankunft „beharrlich zu wachen“;
offensichtlich ist dies also der Zeit-
punkt, an dem das Gericht Gottes beim Haus der gesalbten Sklaven
stattfindet. Daher ist es
auch vernünftig, anzunehmen, dass auch dies der Zeitpunkt ist, an
dem er „ihn über seine
ganze Habe setzen wird.“
Das bedeutet also, dass außer dem treuen Sklaven auch noch ein
übelgesinnter Sklave immer
noch Gewalt innerhalb des gesalbten Hauses Gottes ausübt. Ganz
bestimmt ist daher der Ein-
fluss eines untreuen Sklaven innerhalb des Bethels die einzige
vernünftige Erklärung für die
verwerfliche Treulosigkeit der Gesellschaft in der NGO-Affaire.
Angesichts des Vorstehen-
den sollten wir Jeremia 5:26 auf die heutige Situation anwenden.
Dort heißt es: „Denn unter
meinem Volk sind böse Menschen gefunden worden. Sie spähen
beständig, wie wenn
sich Vogelsteller ducken. Sie haben eine verderbliche [Falle]
gestellt. Menschen sind es,
die sie fangen.“
Da wir also blind waren, überrascht es nicht, wenn Jehova die etwas
Unbehagen bereitende
Frage im 42. Kapitel Jesajas stellt, indem er zu seinen Zeugen
spricht: „Wer ist blind, wenn
nicht mein Knecht, und wer ist taub wie mein Bote, den ich sende?
Wer ist blind wie der
Belohnte oder blind wie der Knecht Jehovas? Es gab viele Dinge zu
sehen, aber ständig
gabst du nicht acht. Da war Anlaß, die Ohren zu öffnen, aber
fortwährend hörtest du
nicht zu.“
Jehova gebietet seinem Wächter: „Rufe aus voller Kehle; halte nicht
zurück! Erhebe deine
Stimme so wie ein Horn, und teil meinem Volk seine Auflehnung mit
und dem Hause
Jakob seine Sünden.“
Ironischerweise heißt es im Jesaja-Kommentar13 der
Wachtturm-Gesellschaft zu diesem Vers:
„Welch ein vorzügliches Beispiel des Ausharrens Jesaja doch Jehovas
neuzeitlichen Zeugen
gibt, die ebenfalls beauftragt sind, Gottes Wort zu predigen und
religiöse Heuchelei aufzude-
cken!“ Wenn aber Jehova Jesaja doch beauftragte, die Sünden
derjenigen aufzudecken, die
Jehova als „mein Volk“ bezeichnete, warum sollten wir dann annehmen,
dass dies nur auf die
Christenheit und nicht auf unser eigenes Haus zutrifft?
13 Die Prophezeiung Jesajas – Licht für alle Menschen, hrsg. von der
Wachtturm-Gesellschaft 2000, Band 2, S.
277.
Wir prangern zwar unermüdlich die Heuchelei der Christenheit an,
aber sollten wir nicht um-
so unermüdlicher religiöse Heuchelei unter Zeugen Jehovas aufdecken
in dem Bewusstsein,
dass wir Jehova Gott vertreten? Alles andere wäre bloße Heuchelei
unsererseits.
Zahlreiche Zeugen Jehovas wurden bereits in dieser Sache durch die
Gesellschaft zum Strau-
cheln gebracht. Manche Älteste, die von der Situation über die NGO
erfuhren, haben missmu-
tig ihr Amt niedergelegt. Verkündiger, die über die Angelegenheit
beunruhigt sind und mit
anderen Brüdern und Schwestern in der Versammlung über den Skandal
sprachen, mussten
feststellen, wie sie auf einmal selbst von argwöhnischen Ältesten
der Abtrünnigkeit angeklagt
wurden. Indem Älteste Zeugen Jehovas möglicherweise zu Unrecht
deshalb aus der Ver-
sammlung ausgeschlossen haben, weil sie die Wahrheit über die
Heuchelei der Gesellschaft
ausgesprochen haben, hat die Gesellschaft die Ältesten in eine
peinliche Situation gebracht.
Wie tragisch!
Angesichts der beunruhigenden Situation und der Schmach, die bereits
zweifellos auf den
Namen Gottes gebracht wurde, bitte ich Euch eindringlich, Euch
dieser Angelegenheit ohne
Zögern anzunehmen. Seid Euch gewiss, dass die Wahrheit schließlich
ohnehin ans Licht
kommt, ganz gleich, auf welche Weise (Pr 12:14). Ich bitte Euch
daher als Aufseher und Mit-
zeugen inständig, persönlich für Wahrheit und Gerechtigkeit
geradezustehen. Ich vertraue
darauf, dass Ihr das Rechte tun werdet und diesen Sachverhalt mit
Euren örtlichen Ältesten-
schaften, Kreis- und Bezirksaufsehern erörtern werdet.
Mit freundlichen Grüßen, ein Zeuge Jehovas
Unterschrift: Name im Original-Brief enthalten
Dies ist Teil einer weltweiten Kampagne. Weitere Informationen unter
www.e-
watchman.com
Anhang
Folgender Anhang ist nicht Teil des Original-Briefs:
Die Verfolgungen von Zeugen Jehovas in der ehemaligen Sowjetunion
von Georgien sind
weithin bekannt. In dem Bemühen, der Situation abzuhelfen und
gesetzlich anerkannt zu wer-
den, hatte die Gesellschaft 1998 zwei Gemeinschaften eintragen
lassen: die Union der Zeugen
Jehovas und die Vertretung der Watch Tower Society in Pennsylvania.
Die Regierung von
Georgien versagt jedoch offenbar allen religiösen Organisationen die
Aufnahme. Die Gesell-
schaft ließ daher beide Gemeinschaften als NGO registrieren.
Daraufhin hat der Oberste Gerichtshof von Georgien die Registrierung
der Union der Zeugen
Jehovas und der Vertretung der Watch Tower Society in Pennsylvania
im Februar 2001 wi-
derrufen. Im Folgenden handelt es sich um ein Zitat von der Website
[http://www.ecoi.net/doc/de/GE/content/5/2277-2319]:
„Seit kurzem steigt die Spannung im religiösen Sektor, und zwar
hauptsächlich verur-
sacht von einem Teil der christlich-orthodoxen Gläubigen, die sich
gegen Zeugen Jeho-
vas richten. Am 22. Februar 2001 kam das Oberste Gericht von
Georgien nach langwie-
rigen Untersuchungen bei den örtlichen Gerichten sowie
Bezirksgerichten den Forde-
rungen des Abgeordneten Guram Sharadze vom georgischen Parlament
nach, die von
Zeugen Jehovas erwirkte Eintragung zweier NGOs (der Union der Zeugen
Jehovas und
der Vertretung der Watch Tower Bible and Tract Society in
Pennsylvania) für ungültig
zu erklären. 1998 wurden sie vom Bezirksgericht Isan von Tiflis
eingetragen. Dabei
muss erwähnt werden, dass sie deshalb als NGO eingetragen wurden,
weil sie aufgrund
fehlender gesetzlicher Grundlage in Bezug auf religiöse
Organisationen nur auf diese
Weise eine juristische Person werden konnten. Der Abgeordnete
Sharadze ist davon
überzeugt, dass man religiöse Gemeinschaften nicht als NGO eintragen
sollte.“
An diesem Punkt wird die Angelegenheit allerdings ein wenig
schwammig: Nach Einspruch
gegen die Entscheidung des Gerichts existiert nun auch eine Akte mit
dem Inhalt, dass die
Gesellschaft aus grundsätzlichen Erwägungen heraus keinen Eintrag
als NGO wünscht. Es
folgt ein Zitat aus der Website der OSZE14, die über die Situation
in Georgien berichtet: „Die
Beschränkung auf religiöse Freiheit liegt der Entscheidung des
Obersten Gerichts von Geor-
gien vom 22. Februar 2001 zugrunde, nach der die Eintragung der
Union der Zeugen Jeho-
vas und der Vertretung der Watch Tower Bible and Tract Society in
Pennsylvania, USA, wi-
derrufen wurde. Aufgrund fehlender gesetzlicher Grundlage in Bezug
auf Eintragungen von
religiösen Gruppen konnten ZJ nicht amtlich eingetragen werden. Aus
grundsätzlichen Erwä-
gungen heraus haben ZJ schließlich den Eintrag als NGO abgelehnt.“
Offenbar hat sich die Gesellschaft zwar ursprünglich als NGO
eintragen lassen, hat jedoch im
Berufungsverfahren einen erneuten Eintrag abgelehnt – und zwar „aus
grundsätzlichen Er-
wägungen heraus“.
Interessanterweise lautet die Aussage der Gesellschaft in ihrer
Berufungsschrift15, Punkt 2,
Absatz 3: „Zudem ist die Watch Tower Bible and Tract Society of
Pennsylvania, außer dass
14Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa. Siehe
auch unter der Website:
http://www.reliefweb.int/w/rwb.nsf/0/e70a22e0ee5f7dcfc1256aca00405d05?OpenDocument
15
http://www.jw-media.org/region/europe/georgia/english/legal_cases/e_000724.htm
sie vom Büro der Vereinten Nationen zur Koordinierung der
humanitären Hilfe amtlich aner-
kannt ist,...“
Man beachte, dass es sich auch hier um eines der zahlreichen Büros
der Vereinten Nationen
handelt.16 Dass die Gesellschaft durch die OCHA17 „amtlich
anerkannt“ ist, ist zweifellos in
großem Maße darauf zurückzuführen, dass sie als NGO für
Menschenrechte eingetragen war.
Eines sollte jedoch klar sein: Die Gesellschaft war viel tiefer als
NGO verwickelt, als ledig-
lich Gebrauch von den Bibliothekseinrichtungen der UNO zu machen.
Es folgt in Kürze eine weitere Übersetzung einer aktualisierten
Information vom 28. März
2004, (Siehe
http://www.e-watchman.com/commentaries/mar_20_open_letter_wtbts.html)
16 http://www.reliefweb.int/ocha_ol/
17 OCHA = Coordination Department for International Humanitarian Aid
(Büro der Vereinten Nationen zur
Koordinierung der humanitären Hilfe).
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