Herr Bowen,
Meine Entschuldigung; ich dachte, Sie hätten meine letzte
Nachricht erhalten. Ich schrieb Ihnen, weil ich glaube, dass meine
Erfahrung etwas Licht auf die Grundlage ihrer Tätigkeit werfen
könnte. Ich wurde kürzlich ausgeschlossen, weil ich Sex mit einem
8-Jährigen Mädchen hatte. Ich schriebe dies, weil ich in meinen
acht Jahren in der Wahrheit nie etwas von dem erfuhr, was Sie auf
ihrer Webseite beschrieben. Ich brachte das Dilemma meiner
pädophilen Empfindungen erstmals vor zwei Älteste, als ich
studierte. I Ich hatte nie danach gehandelt, und es wurde mir
klargemacht, dass ich, solange ich es nicht täte, in Jehovas Augen
wie jeder andere Bruder angesehen würde. Drei Jahre später änderte
sich das alles nach einem Brief vom Zweigkomitee. Ich hatte eine
Anzahl von Vorrechten in der Versammlung und wurde als
Dienstamtgehilfe in Betracht gezogen, als man mir sagte, ich würde
nicht mehr gebraucht. In den Jahren davor und danach wurde allen
Freunden immer klargemacht, dass man mit nicht verwandten Kindern
nicht allein sein dürfte, egal wer man sei. Ich wurde wegen meiner
Gefühle gegenüber kleinen Mädchen natürlich besonders gewarnt.
Im August ging ich zu den Ältesten, um zu gestehen, dass ich
durch den Kontakt mit einem meiner Studien mit der Tochter einer
weltlichen Familie sexuell etwas angefangen hatte. Ich habe
wirklich bereut und tue es noch. Ich wollte die Hilfe haben, die
ich brauchte, so dass ich solche Taten nie wieder begehen würde.
Aber es wurde entschieden, mich auszuschließen. Jedes Mal, wenn
ich Reue und die Bereitwilligkeit zeigte, mitzuarbeiten und Rat
anzunehmen, änderten sich drei Gründe, um meinen Versuch
auszustechen, die Entscheidung „anzufechten“.
Auch
das
Berufungskomitee war Zeitverschwendung.
Mein Punkt, Herr Bowen, ist, dass
die Organisation der Zeugen Jehovas nach meiner Erfahrung nicht
die „Pädophilenzuflucht“ ist, die sie
behaupten. Wenn Sie irgendwelche Fragen oder Gegenargumente haben,
fühlen Sie sich bitte frei zu schreiben.
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Meine
Antwort
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Darf ich annehmen, dass Sie wegen der
begangenen Taten aus dem Gefängnis schreiben? Haben die Ältesten
Sie bei der Polizei angezeigt? Haben sie Ihnen den Rat gegeben, es
zu tun? Wurde der Kinderdienst wegen des Kindes benachrichtigt?
Unterzieht sich das Kind einer angemessenen Behandlung?
Die Antworten auf diese Fragen bestimmen, ob
das „Pädophilenparadies“ lebt und ob
Sie als Kinderschänder die Vorteile der Wachtturm-Politik zum
Verbrechen der Kindesvergewaltigung genießen.
Grüße,
Bill
Übersetzung für Kids e.V.