Anerkennung der Zeugen Jehovas
erneut auf Prüfstand - Neuer Prozess vor OVG
Berlin (ddp-bln). Der Antrag der Zeugen Jehovas auf
Anerkennung als Körperschaft des öffentlichen Rechts steht seit
Donnerstag erneut auf dem Prüfstand beim Berliner
Oberverwaltungsgericht (OVG). Das Gericht kündigte an, die
«Sachaufklärung in die eigenen Hände zu nehmen», da eine
abschließende «Beurteilung nach Aktenlage nicht möglich» sei. Sollte
das Gericht in eine umfassende Beweisaufnahme eintreten, ist erst
Ende der Jahres mit einer Entscheidung zu rechnen.
Das OVG muss der Frage nachgehen, ob die Voraussetzungen der
Rechtstreue im Wirken der Zeugen Jehovas erfüllt oder ob Grundrechte
Dritter beeinträchtigt oder gar gefährdet werden. Insbesondere geht
es um den Umgang der Religionsgemeinschaft mit so genannten
Abtrünnigen und ihre Erziehungspraktiken bei Kindern.
Das Land Berlin hat den Zeugen Jehovas die Anerkennung als
Körperschaft öffentlichen Rechts und damit die Gleichstellung mit
den beiden großen Kirchen bislang verwehrt. Es argumentiert, dass
die Zeugen Jehovas «Strenge als geeignetes Zuchtmittel» ansehen und
bedingungsloser Gehorsam das Kindeswohl verletze. Ferner werde der
Kontakt zu nichtgläubigen Eltern und Familienmitgliedern mit allen
Mitteln verhindert. Auch sei es gängige Praxis, dass auf Eltern
eingewirkt werde, um Bluttransfusionen bei Minderjährigen zu
verhindern.
Die Religionsgemeinschaft dagegen wirft dem Land Berlin
Voreingenommenheit vor und kritisiert, aus dem Zusammenhang
gerissene Zitate vorzubringen und Aussagen ehemaliger
Glaubensanhänger ungeprüft übernommen zu haben.
Das Gericht bemängelte, es fehlten wissenschaftliche Erkenntnisse
sowie Berichte der Jugendämter, die eine «kindeswohlwidrige
Erziehungspraxis» der Zeugen Jehovas beweisen würden. Nach
Darstellung des Gerichts erscheint die Religionsgemeinschaft «als
Gesellschaft mit zwei Gesichtern» -«nach außen moderat und liberal,
nach innen Zucht und Ordnung».
Der Rechtsstreit dauert seit nunmehr 14 Jahren an. Nach dem ersten
Verfahren 1993 vor dem Berliner Verwaltungsgericht war der Fall
durch alle Instanzen gegangen und schließlich im Mai 2001 vom
Bundesverwaltungsgericht zur Aufklärung an die Vorinstanz
zurückverwiesen worden. Bereits das Bundesverwaltungsgericht hatte
klar gemacht, dass es bei der Bewertung nicht darauf ankommt, «was
in den Schriften steht, sondern wie es gemacht wird». (BverwG
7C1.010)
Richter beklagt schwache
Beweislage
Streit um
Anerkennung der Zeugen Jehovas als Körperschaft geht weiter.
Vorwürfe der Prügelstrafen zu wenig belegt
BERLIN
taz -
Man kennt sie
von Straßenecken, wo sie die Zeitschrift Wachtturm anbieten:
die Zeugen Jehovas. Schon seit 14 Jahren streitet die
Glaubensgemeinschaft mit dem Land Berlin vor Gericht darum, als
Körperschaft öffentlichen Rechts (KdöR) anerkannt zu werden. Gestern
sollte eigentlich der letzte Tag des Verfahrens sein, aber es
stellte sich heraus, dass der Streit wohl noch länger dauern wird.
Sehr wahrscheinlich wird das Berliner Oberverwaltungsgericht (OVG)
erst 2005 entscheiden, ob die Religionsgemeinschaft "rechtstreu"
genug ist, um diesen Status zu erlangen.
Die
Anerkennung als Körperschaft hätte große Vorteile: Dann könnten die
Zeugen Jehovas Seelsorger in Krankenhäuser schicken und hätten
planungsrechtliche Vorteile beim Bau ihrer "Königreichsäle". Um die
Anerkennung als Körperschaft zu erlangen, hatte das
Bundesverwaltungsgericht 1997 zusätzlich verlangt, dass die Zeugen
Jehovas auch die Demokratie achten. Das täten sie nicht, so das
Gericht damals, weil sie Bundestags- und Kommunalwahlen für sich
ablehnen und daran auch nicht teilnehmen.
Dieser Entscheidung des Verwaltungsgerichts hatte das
Bundesverfassungsgericht widersprochen. Der Staat dürfe von einer
Religionsgemeinschaft keine "Loyalität" fordern. Das Verfahren wurde
wieder an die Verwaltungsgerichte zurückverwiesen und ist so wieder
vor dem OVG gelandet. Das OVG muss nun die "Rechtstreue" klären und
dabei herausfinden, ob die Zeugen Jehovas die Rechte ihrer Kinder
auf körperliche Unversehrtheit verletzen, wenn sie "Zucht und Rute"
predigen und praktizieren, oder ob sie nicht, so ein OVG-Richter,
nur "genauso cholerisch" sind wie Eltern aus anderen
Religionsgemeinschaften.
Zu
prüfen sei auch, ob der bei den Zeugen Jehova spraktizierte Ausstoß
eines Abtrünnigen aus der "geistigen Gemeinschaft" totale Isolation
bedeute und damit den grundrechtlichen Schutz der Familie
beeinträchtige oder nur getrenntes Beten zur Folge habe, so der
Richter. Er gab dem Land Berlin und seiner schwachen Beweisführung
die Schuld daran, dass die Antworten nicht aus den sieben Akten
hervorgehen. Wenn Kinder der Zeugen Jehovas während der
Gottesdienste in den Königreichsälen misshandelt würden, sobald sie
nicht still sitzen, so der Richter, "wo bleiben dann die
Strafermittlungsakten?"
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Kommentare
von Beobachtern der Verhandlung |
Der
Vorsitzende Richter hatte die Hoffnung der beiden streitenden
Parteien auf ein endgültiges Urteil bereits in seinen einleitenden
Worten zerstreut. Dann wurde eine Zusammenfassung der mittlerweile
auf 7 Bände gewachsenen Aktenberge vorgetragen. Einen Tag vor der
Verhandlung reichte Prof. Dr. Weber, der Anwalt der Gesellschaft,
noch einen Schriftsatz nach (vom 24. 03.2004), den der Richter, wie
er sagte, nicht mehr gelesen hat.
Im wesentlichen möchte das Oberverwaltungsgericht eine definitive
und aussagekräftige Beweislage zu den folgendn Punkten haben:
1. Inwieweit Grundrechte der Kinder verletzt werden, wenn ihnen
medizinisch notwendige Maßnahmen vorenthalten werden, hier die
Verabreichung von Blutprodukten
2. Inwieweit Grundrechte von Familienangehörigen verletzt werden
(also, dass ausgeschlossene Familienangehörige auch von ihrer
eigenen Familie ausgegrenzt werden usw.)
3. Verletzung der Grundrechte bezüglich der freien Entfaltung der
Persönlichkeit von Kindern
Im weiteren Verlauf seiner Ausführungen stellte der Richter fest,
das aufgrund zahlreicher Zuschriften an das Gericht,auch von
Außenstehenden, die "Erörterung der derzeitigen Rechtssituation im
Rahmen der Verhandlung auf großes öffentliches Interesse gestoßen
ist".
Das Gericht gewichtet auch nach wie vor die Einschätzung auch des
künftigen Verhaltens der Klägerin. Nicht geklärt sind immer noch die
folgenden vom Richter aufgeführten Punkte:
Sind Übergriffe der Eltern auf ihre Kinder der Religion anzulasten?
Werden Eltern durch die Literatur der Gesellschaft zu so einem
Verhalten ermuntert?
Auch die Klägerin musste sich den Vorwurf anhören:
Sie sei eine Gesellschaft mit zwei Gesichtern. Nach außen hin gebe
sie sich tolerant, liberal,
nach innen herrschen Zucht und Ordnung. "steckt dahinter etwa
theokratische Kriegslist?" so die Frage des Richters.
Weiterhin fehle es an Hinweisen seitens von Jugendämtern und
Behörden, was der Umgang mit den Kindern betrifft.
Wolf Patermann vom Berliner Senat wendete ein, die Ursache liege in
dem Grundprinzip der Angst in der Gemeinde, welches auf die
Sachverhaltsermittlung durchschlägt.
Dr. Südhoff: "Die Dogmen der Klägerin sind Anlass für die innere
Verhaltensweise der Zeugen Jehovas."
Über die geänderte Position der WTG im Umgang mit
Zustimmungswilligen Zeugen zur Bluttransfusion zitiert Südhoff die
aktuelle Position der WTG: "Wer Bluttransfusion zustimmt gibt zu
erkennen, dass er nicht mehr der Gemeinschaft angehören will." Diese
Position ist dennoch nur eine scheinbare Neusicht, da die
Betroffenen letztlich doch unter die Ausschlussklausel fallen, so
sinngemäß Südhoff.
M. Bibleres
Hier ganz
kurz meine wichtigsten Stimmungsbilder vom gestrigen Prozess:
Und, damit Zeugen-Rechtsanwalt Pikl wegen mir nicht wieder unnütze
Arbeit bekommt, damit ich ihm keine Zeit bei der Ausführung des
lebensrettenden Predigtdienstes stehle, alles folgende sind keine
Tatsachenbehauptungen, sondern meine ganz privaten Erinnerungen und
Auslegungen. Meine private Meinung so to say. Unabhängig von den
verwendeten Formulierungen.
Einleitend hat der Vorsitzende beide Parteien wegen Ihrer
unzureichenden Schriftsätze gerügt um anschließend zu verkünden,
dass der Senat (des OVerwG) beschlossen habe zukünftig selber weiter
zu ermitteln. RA Pikl widersprach diesem Vorgehen und versuchte den
Vorsitzenden zu belehren. Mit dem Ergebnis dass er auf die
Verwaltungsgerichtsordnung verwiesen wurde. Der Vorsitzende
erläuterte, dass er zukünftige Zeugen selber auswählen und berufen
würde. Und verbat sich ausdrücklich weitere Eingaben der Parteien.
Wenn er die Stellungnahme einer Partei wünsche würde er sie explizit
anfordern. Zu meiner Freude hat Pikl gegen diese Entscheidung
mehrmals aufbegehrt.
Irgendwann war auch davon die Rede, dass beide Parteien gerne mit
Vernebelungsbomben arbeiten.
Wesentliche Bereiche die der Senat prüfen werde seien die Rechte von
Kindern und Jugendlichen und die Freiheit der
Persönlichkeitsentwicklung. Außerdem die Schädigung der Familie
durch die Ausschlusspraxis. Auf sehr nette Weise stellte er die
Frage wie das mit dem Geschlechtsverkehr sei, wenn beide Partner
keine intensive (geistige) Gemeinschaft haben dürften.
"Hammerartig" erklärte er, dass die Theokratische Kriegslist ein
Problem bei der Urteilsfindung sei. Pikl nahm dieses Thema später
auf, ohne jedoch das Vorgehen der Th. Kriegslist abzustreiten.
Inhaltlich wurde u. a. die Praxis der Kindererziehung angesprochen.
Pikl verwies dazu auf eine Einstellungsänderung in der Gesellschaft
die die JZ seit 1998 nochvollzogen hätten. Der Vorsitzende meinte,
hier sei zu prüfen, ob diese Aussage wieder Th. Kriegslist sei.
Außerdem ob diese Änderung weltweit oder nur in Deutschland
stattfand. Und letztendlich ob sie den Mitgliedern der JZ bekannt
gegeben worden sei, und wenn, dann in welcher Form.
Ein weiterer Punkt den der Senat prüfen wolle seien die Grundrechte
der Frauen, was Pikl offensichtlich überhaupt nicht gefiel.
Paul
http://www.xzj-infolink.de
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