Richter: Schwestern dürfen Kirchenfall
verfolgen
Nashua - Zwei Schwestern dürfen weiterhin behaupten, dass Älteste aus ihrer Versammlung der Zeugen Jehovas in Wilton die Klagen ihrer Mutter über sexuellen Missbrauch ignorierten, entschied ein Richter. Die Schwestern sagen, die Kirchenältesten hätten den Missbrauch durch ihren Vater nicht angezeigt oder etwas unternommen, um ihm Einhalt zu gebieten. Sie behaupten auch, Kirchenpolitik und -praxis schützen Schänder vor Strafverfolgung. Die Kirche bestreitet, dass die Ältesten sich damals des Missbrauchs bewusst waren. Richter William Groff vom Hillsborough County Superior Court wies in einer Reihe von Urteilen Anfang dieses Monats die Argumente der Kirche zurück, dass der Fall wegen verfassungsmäßiger und anderer rechtlicher Gründe abgewiesen werden sollte. Groff entschied jedoch, dass die dreijährige Verjährungsfrist für Klagen im Bundesstaat die Schwestern daran hindere, ihren Vater wegen des Missbrauchs zu verklagen. Eine der Anwältinnen der Schwestern, Cynthia Waldt aus St. Paul, Minnesota, lehnte am Dienstag einen Kommentar zu Groffs Entscheidung ab. Der Anwalt der Kirche sagte, er werde Groff bitten, die Sache noch einmal zu überdenken. "Es tut uns offensichtlich leid um die Klägerinnen, aber weder die Wachtturm-Gesellschaft (die landesweite Körperschaft der Kirche, noch die Versammlung sind verantwortlich für das, was passierte", sagte Donald Gardner aus Manchester. "Wir sind zuversichtlich, wenn die Wachtturm-Gesellschaft und die Ältesten die Beweise vorlegen, dann werden die Tatsachen deutlich zeigen, dass weder (die Kirche noch ihre Ältesten) ... erst Jahre, nachdem er aufgehört hatte, Kenntnis von dem Missbrauch hatten, und zu dem Zeitpunkt waren die Behörden bereits damit befasst." Die Klage der Schwestern stammt aus dem Fall Paul Berry, 46, früher aus Greenville, der nach einem Prozess im Jahre 2000 vor dem Hillsborough County Superior Court in 17 Fällen des schweren sexuellen Übergriffs für schuldig befunden worden war. Berry wurde zu 56 bis 112 Jahren Gefängnis verurteilt, eine der schwersten in New Hampshire je verhängten Strafen für sexuelle Übergriffe. Das oberste Gericht des Bundesstaates bestätigte seine Verurteilung im vergangenen Jahr. Berry wurde verurteilt, wiederholt seine Stieftochter Holly Berry, 24, aus Berkeley, Kalifornien, angegriffen zu haben, als sie zwischen 4 und 10 Jahren alt war. Berry war auch beschuldigt worden, bei mehreren Gelegenheiten seine leibliche Tochter Heather Berry, 20, aus Charlestown, angegriffen zu haben, als sie zwischen 3 und 6 Jahren alt war. Die Staatsanwälte und Heather Berry ließen diese Beschuldigungen nach der Überführung und Verurteilung im Falle ihrer Schwester fallen. Normalerweise identifiziert der Telegraph Opfer sexuellen Missbrauchs nicht, aber die Schwestern Berry gingen an die Öffentlichkeit, als sie im Jahre 2001 Klage einreichten. Die Klage führt Berry, die Versammlung der Zeugen Jehovas in Wilton und die landesweite Organisation, die Watchtower Bible and Tract Society of Brooklyn, N.Y., auf. Etwa um die Zeit des Prozesses gegen Berry, behaupten die Schwestern, hätten sie erfahren, dass ihre Mutter den Kirchenältesten von dem Missbrauch erzählt habe, als er geschah, und um Hilfe gebeten habe. Ihre Mutter sagte aus, die Ältesten hätten ihr gesagt, sie solle schweigen, mehr beten und sich bemühen, eine bessere Ehefrau zu sein. Groff urteilte, die Mädchen könnten die Kirche nicht wegen mutmaßlicher Verletzung des Bundesstaatsgesetzes verklagen, das die Anzeige mutmaßlichen Kindesmissbrauchs verlangt, weil das Gesetz solche Ansprüche nicht zulasse. Er entschied jedoch, dass das mutmaßliche Versagen der Ältesten aufgrund der Sorge der Mutter, den Fall anzuzeigen oder etwas zu unternehmen, als Beweis für Fahrlässigkeit genommen werden könne. Groff entschied, "jeder vernünftige Mensch" hätte das "überwältigende Risiko eines Schadens" aus dem sexuellen Missbrauch "und den Umfang des möglichen Schadens" verstanden. "Dies erwies das Verhalten der Ältesten in Anbetracht der entsetzlichen Folgen für die Klägerin als unvernünftig gefährlich, weil sie keine Schritte unternahmen, den Missbrauch anzuzeigen oder die Mutter der Klägerin richtig zu beraten", schrieb Groff, wobei er um des Streites willen annahm, dass die Ältesten den Missbrauch nicht vertuschten. "Die Verhütung sexuellen Kindesmissbrauchs ist eine der größten Pflichten der Gesellschaft", fuhr er fort. "Die soziale Bedeutung des Schutzes der Klägerin vor dem ständigen brutalen sexuellen Missbrauch durch ihren Vater hat eindeutig mehr Gewicht als die Wichtigkeit, den Beklagten vor ausgedehnter Haftung zu schützen." Die Wachtturm-Gesellschaft hatte argumentiert, die Kirche könne für das Versagen, ein Kind vor Missbrauch durch einen Elternteil zu schützen, nicht verantwortlich gemacht werden. Die Gesellschaft argumentierte auch, eine Zulassung der Klage würde das verfassungsmäßige Recht auf Religionsfreiheit verletzen. Groff stimmte damit nicht überein, er befand, religiöse Überzeugungen entschuldigten Menschen nicht, die Gesetze eines Staates zu beachten, darunter das Gesetz, das im Falle mutmaßlichen Missbrauchs eine Anzeige fordere. Die Zeugen Jehovas machten auch geltend, die Ältesten, denen Berrys Mutter den Missbrauch gemeldet hätte, seien Geistliche der Kirche und das Gesetz des Bundesstaates schütze die Vertraulichkeit von Gesprächen zwischen den Ältesten und Mitgliedern der Kirche - so wie Priester nicht gezwungen werden können, über Dinge im Rahmen einer Beichte auszusagen. Groff befand, der Punkt erfordere in der Tat eine weitere Anhörung, ob nämlich Älteste tatsächlich Geistliche seien und ob ihre Gespräche mit Berrys Mutter als vertraulich angesehen werden sollten. Eine Anhörung zu diesem Thema ist für den 17. März vorgesehen, aber es wird erwartet, dass der Termin verschoben wird, sagte Gardner. Groff entschied in einem ähnlichen Fall zugunsten der Kirche. Da ging es um einen Fall verbrecherischen sexuellen Missbrauchs gegen einen Mann aus Hollis, der überführt wurde, mehrere Mädchen sexuell angegriffen zu haben. In diesem Fall befand Groff, die Ältesten in der Versammlung des Mannes könnten nicht gezwungen werden, über Enthüllungen des Mannes auszusagen, die er machte, als die Ältesten den Fall untersuchten.
Übersetzung für Kids e.V. Leverkusen