im Auftrag von Frau Birthler danke ich für Ihr Schreiben vom 9. Juli 2002. Sie äußern den Verdacht, dass bei der Bundesbeauftragten Mitarbeiter beschäftigt sind die der Religionsgemeinschaft der Zeugen Jehovas angehören bzw, ihr nahe stehen. Im Zusammenhang mit einem Artikel von Herrn Prof. Besier schlussfolgern Sie sodann dass die dort gemachten Aussagen auf der Preisgabe von internen Informationen durch eben jene Zeugen Jehovas beruhen.
Der daraus abgeleiteten Aufforderung, alle Mitarbeiter der Behörde auf eine Mitgliedschaft bei der Gemeinschaft der Zeugen Jehovas zu überprüfen wird die Bundesbeauftragte nicht entsprechen. Wie Sie sicher wissen, spielt die Zugehörigkeit zu einer Kirche,
Religionsgemeinschaft oder Partei für eine Einstellung in den bzw. die Tätigkeit im öffentlichen Dienst keine Rolle.
Erst, wenn sich ein Mitarbeiter am Arbeitsplatz eines Vergehens schuldig macht hat die Behörde die Möglichkeit und Pflicht, dem Einhalt zu gebieten. Eine solche Verfehlung wäre beispielsweise die aktive Werbung von Kollegen für die Mitgliedschaft in einer Partei oder Kirche oder anderen Organisation. Die Weitergabe interner Informationen an Außenstehende fällt natürlich ebenso darunter. Abgesehen von den Folgen, die ein solches Handeln für den betreffenden Mitarbeiter hätte, wäre ein politischer Gesinnungstest der ganzen Belegschaft aber auch dann keinesfalls gerechtfertigt und nirgendwo gesetzlich abgedeckt.
Zum besseren Verständnis der Arbeit der Behörde möchte ich Sie darüber informieren dass nach den §§ 32 bis 34 Stasi-Unterlagen-Gesetz (StUG) die Materialien des MfS von Forschern und Journalisten unter bestimmten Voraussetzungen für die politische und historische Aufarbeitung der Tätigkeit des Staatssicherheitsdienstes sowie für die Zwecke der politischen Bildung genutzt werden.
Jeder, der ein Forschungsinteresse glaubhaft machen kann, hat das Recht, bei der Behörde einen entsprechenden Recherchenantrag stellen. Ob und inwieweit dieser Antrag bearbeitet werden kann, hängt von bestimmten, im StUG festgeschriebenen Kriterien ab, deren Erläuterung an dieser Stelle aber zu weit führen würde.
Selbstverständlich sind neben Tausenden anderen Anträgen in den über zehn Jahren der Arbeit der Behörde auch zahlreiche Anfragen nach dem Einfluss des MfS auf die Gemeinschaft der Zeugen Jehovas gestellt, bearbeitet und die von der Behörde herausgegebenen Informationen in Zeitungen, Fernsehbeiträgen, Büchern u.a.m. veröffentlicht worden. Insofern bietet das Erscheinen des Artikels von Herrn Prof. Besier aus Sicht der Behörde keinerlei Anlass zur Beunruhigung.
Sehr geehrte Frau Birlenberg, sollten Ihnen konkrete Anhaltspunkte für das Fehlverhalten von Mitarbeitern der Behörde vorliegen, so ist eine Beschwerde hierüber Selbstverständlich jederzeit möglich. Ich bitte Sie jedoch um Verständnis dafür, dass die Bundesbeauftragte allein auf der Grundlage von Vermutungen nicht tätig werden wird.
Die Bundesbeauftragte für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes
der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik,
Postfach 2 18, 10106 Berlin