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Schadensbegrenzung der WTG

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Kindesmissbrauch ist, für uns ein verabscheuungswürdiges Verbrechen. Das stimmt mit dem biblischen Grundsatz in Römer 12:9 überein. Die Bibel gebietet außerdem, das Böse zu hassen und der Kindesmissbrauch zählt bestimmt dazu.

Die Unterstellung unserer Vorgehensweise sei dem Problem des Kindesmissbrauchs nicht angemessen, ist uns bekannt. Dieser Vorwurf trifft jedoch absolut nicht zu. Tatsächlich haben wir eine überaus wirksame Strategie um Kindesmissbrauch in unseren örtlichen Gemeinden zu begegnen und zu gewährleisten, dass unsere Kinder geschützt sind. Diese Strategie ist in Übereinstimmung mit den Gesetzen unseres Landes.

Zu den von uns getroffenen Vorkehrungen gehört unter anderem, das wir Eltern fortlaufend über diese Thematik aufklären. So sind seit Jahrzehnten sowohl in unserer Zeitschrift Der Wachtturm als auch in Erwachet Artikel erschienen, die Jehovas Zeugen und auch die Öffentlichkeit auf die Wichtigkeit und die Notwendigkeit aufmerksam machten, Kinder vor Misshandlungen und Missbrauch zu schützen. Unter anderem erschien dazu im Wachtturm vom 1. Januar 1997 der Artikel unter der Überschritt "Verabscheuen wir das Böse" im Wachtturm vom 1. Januar 1984 der Artikel "Hilfe für Opfer von Blutschande". In der Erwachet - Ausgabe vom 8. Oktober 1993 sind zu diesem Thema folgende Artikel enthalten. "Unsere Kinder sind in Gefahr". "Wie können wir unsere Kinder schützen?". Zu Hause sexuellen Missbrauch vorbeugen", und ferner in Erwachet vom 8. August 1985 die Artikel "Kindesmissbrauch - der Alptraum jeder Mutter ". "Kindesmissbrauch. Wer sind die Täter" und Kindesmissbrauch - Man kann sein Kind schützen".

Insbesondere Älteste wurden geschult, damit sie einem Opfer die nötige seelsorgerische Hilfe und den Zuspruch zukommen lassen, den es benötigt, um über Schwierigkeiten hinweg-zukommen, die durch den Missbrauch verursacht worden sind. 

Darüber hinaus halten wir es für eine sehr gute Verfahrensweise, wenn nötigenfalls die Ältesten der Gemeinde die Verantwortung übernehmen, einen Missbrauch auch anzuzeigen, sofern keine Sorgeberechtigten oder andere verantwortliche Erwachsene vorhanden sind, die die notwendigen Schritte zum Schutz des Kindes selbst ergreifen. So kann bei solchen Vorkommnissen nach den einschlägigen Gesetzen verfahren werden. Ein Verbrechen ist ein Verbrechen. Und wir erkennen an, dass für verübte Verbrechen Strafen vorgesehen sind. 

Jeder in verantwortungsvoller Stellung der sich des Kindesmissbrauchs schuldig macht, wird unweigerlich seiner Verantwortlichkeiten enthoben. Auf keine Fall würden wir ihn wissentlich erlauben, anderswo zu dienen, weder aufgrund eines Wohnsitzwechsels noch durch Versetzung.

In einem solchen Fall gilt uneingeschränkt, was u. a. im Wachtturm vom 1. Januar 1997 gesagt wird.

"Zum Schutz unserer Kinder gilt. Ein Mann, von dem bekannt ist, dass er ein Kind sexuell missbraucht hat, eignet sich nicht, eine verantwortungsvolle Stellung in der Versammlung ( Örtlichen Gemeinde ) zu bekleiden. Auch kann er nicht als Pionier ( Vollzeitprediger ) der Zeugen Jehovas ) dienen oder eine andere Form besonderen Vollzeitdienstes verrichten.

Es ist gemäß der Bibel ungeeignet ( 1. Timotheus 3:2. 7-10 ). Diese Vorgehensweise ist zwingend erforderlich, weil uns daran liegt, biblische Maßstäbe einzuhalten und unsere Kinder zu schützen.

Von jedem Einzelnen in unserer Organisation wird erwartet, die gleichen Erfordernisse einzuhalten, nämlich, psychisch, moralisch und geistig rein zu sein ( 2. Korinther 7:1; Epheser 4:17 -19, 1. Tessalonischer 2:4 ). Falls ein Beschuldigter nicht bereut - er also nicht zutiefst seine Tat verabscheut und er nicht fest entschlossen ist, ein solches Verhalten künftig zu unterlassen - wird ihm der Verbleib in der Christenversammlung nicht gestattet. 

Unsere Verfahrensweise ist nach und nach immer mehr verfeinert worden. Wir verbessern sie auch weiterhin. Wir halten unsere Vorkehrungen nicht für vollkommen. Keine menschliche Organisation kann das für sich behaupten. Aber wir sind davon überzeugt, dass wir bei Kindesmissbrauch einer strengen, biblisch gestützten Verfahrensweise folgen. 

Es mag bedauerlicherweise Fälle gegeben haben, in denen Vorkommnisse nicht angezeigt wurden, obwohl es möglicherweise sinnvoll gewesen wäre. Oder man hätte sich einer Suche umfangreicher annehmen müssen und hat es aus irgendwelchen Gründen unterlassen. Aber die Möglichkeit dass unsere biblische Vorgehensweise nicht immer vollkommen eingehalten wurde, ist etwas völlig anderes, als zu behaupten, wir würden Kindesmissbrauch herunterspielen oder gar verheimlichen.

Unter den Religionsgemeinschaften sucht die konsequente Vorgehensweise von Jehovas Zeugen in Fällen von Kindesmissbrauch ihresgleichen. 

Gezeichnet : Werner Rudcke / Vizepräsident

Wurde KIDS e.V. zugesandt.

 

Update: 

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