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Anti-Diskriminierungsgesetz

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Nach langem Hin und Her will die rot-grüne Bundesregierung das geplante Anti-Diskriminierungsgesetz doch noch in dieser Legislaturperiode verabschieden. Die Opposition hingegen will dem Gesetz in seiner jetzigen Fassung nicht zustimmen. 

Berlin - Schon seit einem Jahr liegt ein Gesetzentwurf aus dem Bundesjustizministerium vor, dass Ausländer, Behinderte und Minderheiten vor Diskriminierung schützen soll. Nun soll nach Angaben des rechtspolitischen Sprechers der Grünen, Volker Beck, das Gesetzesvorhaben im Juni ins Parlament eingebracht werden. Auf dieses Vorgehen sollen sich die Koalitionäre aus den Fraktionsspitzen von SPD, Grünen und Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin (SPD) verständigt haben. 

Noch kürzlich hatten Rechtspolitiker der Grünen die Sozialdemokraten bezichtigt, sie hätten kein Interesse mehr an der Verabschiedung des Gesetzes in dieser Legislaturperiode. Däubler-Gmelin hatte vergangene Woche noch erklärt, das Gesetz sei ein Ziel für die Zeit nach der Wahl. Grund für die Unstimmigkeit war das Kriterium Religionszugehörigkeit in dem Entwurf. Nachdem es heftige Kritik von Seiten der Kirchen hagelte, die befürchten, die Vorschrift würde sie verpflichten, ihre Kindergärten oder Altersheime auch Nichtkonfessionsangehörigen zu öffnen, wollten die Sozialdemokraten diese Passage gänzlich aus dem Gesetzeskatalog der Tatbestände streichen. Die Grünen hingegen wollten dieses Kriterium behalten. 

Nun scheinen sich die Koalitionäre in diesem Punkt geeinigt zu haben. Den Religionsgemeinschaften sollen Ausnahmen angeboten werden, so dass sie ihre sozialen und kulturellen Einrichtungen ausschließlich oder vorwiegend ihren Mitgliedern zur Verfügung stellen können. Noch in dieser Woche wollen sich Rechtsexperten von Rot-Grün mit Vertretern der Kirchen und dem Zentralrat der Juden treffen, um zu einer Übereinkunft zu kommen, teilte Beck mit. 

"Die Zeit ist zwar kurz, aber es gibt Möglichkeiten für die Umsetzung des Antidiskriminierungsgesetzes", sagte Bundeskanzler Gerhard Schröder auf einer Veranstaltung des Sozialverbandes VdK am Mittwoch in Berlin. Der SPD-Chef betonte, er unterstütze die Absicht, das Gesetz noch in dieser Legislaturperiode zu verabschieden, ausdrücklich. 

Ob das Regelwerk tatsächlich im Juli den Bundesrat passieren kann, ist allerdings fraglich. Der CDU-Rechtsexperte Wolfgang Bosbach hat erhebliche Bedenken: "Wir werden dem Gesetzentwurf in seiner jetzigen Fassung nicht zustimmen." Begründung: Das Gesetz gehe weit über die Forderungen der EU-Richtlinien vom Juni 2000 hinaus - die Frist läuft bis 2003. Der EU-Rat hatte "Maßnahmen zur Bekämpfung von Diskriminierung aus Gründen der Rasse oder der ethnischen Herkunft gefordert", die "über die Gewährleistung des Zugangs zur Erwerbstätigkeit hinausgehen" und auch Bildung oder Sozialschutz abdecken, also den Zugang zu öffentlichen Gütern und zu Wohnraum. Der Entwurf von Rot-Grün zählt zusätzlich die Punkte Geschlecht, Behinderung, Alter, Weltanschauung sowie Religion auf. 

Sollte das Gesetz dennoch verabschiedet werden, könnten in Deutschland lebende Bürger, wenn sie wegen ihrer Rasse oder Religion diskriminiert werden, sich künftig vor Gericht dagegen wehren. Dabei sollen nicht die Opfer die Beweislast tragen, sondern der Beklagte. Außerdem sollen nach dem Gesetzentwurf auch Verbände stellvertretend für ihre Mitglieder gegen Ungleichbehandlung durch Unternehmen oder Dienstleistungsanbieter auf Unterlassung klagen dürfen. 

Der Bundesverband mittelständische Wirtschaft (BVMW) bemängelte, dass das Gesetz den Betrieben zusätzliche bürokratische Lasten und überflüssige Kosten aufbürde. Verbandspräsident Mario Ohoven sagte, die geplante Regelung greife massiv in die grundgesetzlich geschützte Vertragsfreiheit ein.

gerhard.schroeder@bundestag.de, volker.beck@bundestag.de

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