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Ältestenschaften vom 15.02.2002

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Im Brief an die Ältestenschaften vom 15.02.2002 ist ein Absatz dem Thema sexueller Kindesmissbrauch gewidmet. Viele haben behauptet, dies sei eine Änderung der Wachtturm-Politik zum Besseren. Leider könnte nichts der Wahrheit ferner sein. Seht euch zuerst den gesamten Absatz an: 

Erinnerung bezüglich der Handhabung von Kindesmissbrauchsfällen: (1)Nach Anweisung in dem Brief an alle Ältestenschaften vom 1. Juli 1989 solltet ihr sofort die Rechtsabteilung anrufen, damit sie euch Anweisungen erteile, wenn ihr von einem Fall von Kindesmissbrauch hört. Kindesmissbrauch kann sein: sexueller Missbrauch, offensichtliche körperliche Misshandlungen und extreme Vernachlässigung eines Minderjährigen. (2)Wenn das mutmaßliche Opfer heute erwachsen ist, zur Zeit des Missbrauchs aber minderjährig war, ruft bitte die Rechtsabteilung an. (3)Wenn euch ein früherer Fall von Kindesmissbrauch zur Kenntnis gelangt und ihr seid nicht sicher, ob die damals damit befassten Ältesten die Rechtsabteilung um Anweisung angerufen haben, ruft bitte so schnell wie möglich die Rechtsabteilung um Hilfe an. (4)Kindesmissbrauch ist ein Verbrechen. Legt niemandem nahe, er solle die Sache nicht bei der Polizei oder bei anderen Behörden anzeigen. Wenn ihr gefragt werdet, stellt klar, dass es die persönliche Entscheidung eines jeden ist, ob er die Sache anzeigen soll oder nicht, und dass die Versammlung keine Strafen ausspricht, wie auch immer die Entscheidung aussieht. Das heißt, die Ältesten werden niemanden kritisieren, der wegen einer Beschuldigung Anzeige erstattet. 

Es folgt eine Analyse der Zitate aus dem Brief vom 15.02.2002 an die Ältestenschaften, der noch einmal das besprach, was in der Königreichdienstschule für 2001 allen Ältesten gesagt wurde. Ich lade euch ein, die Kommentare zu diesem Brief über die Behandlung von Kindesmissbrauchsfällen genau zu prüfen:

Erinnerung bezüglich der Handhabung von Kindesmissbrauchsfällen: (1)Nach Anweisung in dem Brief an alle Ältestenschaften vom 1. Juli 1989 solltet ihr sofort die Rechtsabteilung anrufen, damit sie euch Anweisungen erteile, wenn ihr von einem Fall von Kindesmissbrauch hört.

Der Hinweis auf den Brief an alle Ältestenschaften aus dem Jahre 1989 ist insofern bedeutsam, dass deutlich gesagt wird, der Brief von 1989 sei immer noch gültig und man beziehe sich auf ihn bei der Betrachtung des Themas Kindesmissbrauch. Hier wird eine Geschichte der Wachtturm-Politik geschaffen, die wenigstens bis 1989 zurückreicht, was die Behandlung von Kindesmissbrauch angeht. In dem Brief aus dem Jahre 1989 wurde keinesfalls nahgelegt, dass man sich bei Kindesmissbrauch an die Polizei wenden sollte. Diese einfache Tatsache zeigt die Grundlage der Wachtturm-Politik: Es wird den Opfern davon abgeraten, "draußen" Hilfe zu suchen, wenn das Verbrechen Kindesmissbrauch geschieht. Statt dessen müssen die Ältesten sich an die Rechtsabteilung der Wachtturm-Gesellschaft wenden, um Anweisungen zu erhalten. Warum muss man eine religiöse Einrichtung anrufen, wenn ein Verbrechen begangen wurde? Und wenn das so ist, warum dann nicht auch bei Vergewaltigung, Mord, Bankraub usw. In dieser Anweisung werden keine Anweisungen erteilt. Die Wachtturm-Rechtsabteilung hat eine einfache Aufgabe: Sie soll die Interessen der Wachtturm-Gesellschaft in rechtlicher Hinsicht wahren. Zuerst kommen diese Interessen, dann erst die Kinder. 

Kindesmissbrauch kann sein: sexueller Missbrauch, offensichtliche körperliche Misshandlungen und extreme Vernachlässigung eines Minderjährigen.

Es ist interessant zu sehen, dass zumindest definiert wird, was Kindesmissbrauch alles einschließt, und doch auch, dass durch diese Definition die Messlatte erhöht wird, um zu erreichen, dass es schwieriger ist, ihn zu beweisen. Wie soll man "offensichtliche körperliche Misshandlungen" definieren? Dass Knochen aus der Haut ragen? Blaue und schwarze Flecken am ganzen Körper? Wie oft ist das bei einer Zusammenkunft oder beim Predigtdienst ersichtlich, wo Älteste da sind, um so etwas zu bewerten? Gleichzeitig: Wenn nur weniger Beweise vorhanden sind, was sollen die Ältesten dann tun? Was ist mit einer Zeugenaussage des Kindes, wenn es regelmäßig geschlagen wird? Was, wenn es zwei Aussagen gibt, aber beide von Kindern kommen? Würde man sie als "glaubwürdig" ansehen? Wie soll man bei derselben Untersuchung "extreme Vernachlässigung" definieren? Wenn das Kind verhungert ist? Was, wenn ein Kinder im Winter erfriert, weil es keine Kleidung hat? Das ist doch alles sehr der Wachtturm-Definition einer "böswilligen Lüge" ähnlich, was bedeutet, dass jemand erst beweisen muss, dass die Lüge böswillig war, ehe sie justiziabel wird. Das Ergebnis dieser neuen Definition von Lüge: Gemeinschaftsentzüge wegen Lügens sind um 99% zurückgegangen. 

Die obigen Bemerkungen setzen Kindesmissbrauch in dieselbe Kategorie wie "böswilliges Lügen", und das Ergebnis ist, dass es fast unmöglich ist, den Ältesten eine Grundlage zu geben, auf der sie sich um Kindesmissbrauch kümmern können.

(2)Wenn das mutmaßliche Opfer heute erwachsen ist, zur Zeit des Missbrauchs aber minderjährig war, ruft bitte die Rechtsabteilung an. 

Diese Feststellung ist das Ergebnis der Tatsache, dass die Verjährungsfrist in einigen Bundesstaaten verlängert wurde. Das kann für die Wachtturm-Gesellschaft zu einem rechtlichen Problem werden, wenn die Ältesten entscheiden, dass die Versammlung nichts unternimmt, das "erwachsene" Opfer aber doch beschließt, Anklage zu erheben. Ein Ältester, Kreisaufseher, Bezirksaufseher oder ein Glied der leitenden Körperschaft, das beschuldigt wird, könnte vor einer schwierigen Situation stehen, da er wegen des Missbrauchs eine eidesstattliche Erklärung abgeben muss. Wenn die Wachtturm-Rechtsabteilung informiert wurde, kann er natürlich umziehen, um die "Wachtturm-Interessen" zu schützen. Wenn ein Ältester die Wachtturm-Rechtsabteilung mit dieser Information anruft, wird ihm natürlich nie nahegelegt, das Verbrechen den zuständigen Behörden zu melden, so wie man mich in einer ähnlichen Situation angewiesen hatte: "Brüder, sie haben in dieser Hinsicht ihre eigene Entscheidung getroffen. Haltet ihr euch da heraus." In dem Bundesstaat, in dem ich lebe, gibt es bei Kindesmissbrauch keine Verjährung, und doch bleibt mein Kinderschänder hier am Ort ein freier Mann. 

(3)Wenn euch ein früherer Fall von Kindesmissbrauch zur Kenntnis gelangt und ihr seid nicht sicher, ob die damals damit befassten Ältesten die Rechtsabteilung um Anweisung angerufen haben, ruft bitte so schnell wie möglich die Rechtsabteilung um Hilfe an.

Das zeigt deutlich, dass es viele Fälle geben mag, die in der Vergangenheit falsch gehandhabt wurden. Dieses Eingeständnis fünf Jahre nach dem Brief an die Ältestenschaften aus dem Jahre 1997, dass solche Fälle gemeldet werden müssen, lässt einen fragen, wie viele Fälle der Wachtturm-Rechtsabteilung nicht gemeldet wurden.

(4)Kindesmissbrauch ist ein Verbrechen. Legt niemandem nahe, er solle die Sache nicht bei der Polizei oder bei anderen Behörden anzeigen.

Der erste Satz ist eine gute Aussage. Aber warum hat man den zweiten Satz hinzugefügt? Könnte es sein, dass in den vergangenen 20 bis 30 Jahren GENAU DAS nahgelegt wurde? Viele Fälle zeigen, dass viele Brüder und Schwestern mit einem Gemeinschaftsentzug bedroht wurden, falls sie das Verbrechen anzeigten. In einigen Fällen wurden ein paar Menschen tatsächlich ausgeschlossen, als sie das Verbrechen anzeigten, weil sie sich nicht an die "theokratische Ordnung" gehalten hatten. Diese Bemerkung ist ein klares Eingeständnis interner Wachtturm-Politik, die schließlich gedruckt wurde - nach so vielen Jahren, in denen sich die Dienstabteilung, wenn sie gefragt wurde, nur mündlich geäußert hatte. Und wenn die Ältesten nicht die Dienstabteilung anriefen, konnten sie mit voller Rückendeckung der Wachtturm-Rechts- und Dienstabteilung selbst aus der Hüfte schießen.

Wenn ihr gefragt werdet, stellt klar, dass es die persönliche Entscheidung eines jeden ist, ob er die Sache anzeigen soll oder nicht, und dass die Versammlung keine Strafen ausspricht, wie auch immer die Entscheidung aussieht. 

Kindesmissbrauch ist in jedem Bundesstaat dieses Landes ein Verbrechen. Während Älteste das rechtliche Hintertürchen des "Kirchenprivilegs" benutzen können, um sich selbst von einer Anzeige auszunehmen, sehen wir hier direkte Anweisungen, dass die Versammlung nichts gegen Eltern unternehmen soll, wenn sie lieber nicht mit den "obrigkeitlichen Gewalten" zusammenarbeiten. Was lehren Jehovas Zeugen, wann man den "obrigkeitlichen Gewalten" nicht zu gehorchen braucht? Nur dann, wenn die Handlungsweise im Widerspruch zum Gesetz Gottes steht. Verletzt es irgendwie Gottes Gesetz, wenn man einen Kinderschänder nicht bei den Behörden anzeigt? Wenn man zu dem Wachtturm-Artikel aus dem Jahre 1962 zurückgeht, der als Schlüsselartikel die Änderung bezüglich der "obrigkeitlichen Gewalten" zeigt und auf den noch heute verwiesen wird, werden wir die folgenden Ausführungen bemerken:

*** w62 11/15 693 The Benefits of Subjection to Authorities *** [Eigene Übersetzung]

9 Weltliche Gewalten sprechen Urteile und bestrafen Personen, innerhalb oder außerhalb der Versammlung, die die Gesetze des Anstandes und der Ordnung verletzen. Wer Gesetze verletzt, darf sich nicht über die Bestrafung beklagen, wie Paulus in seinen Worten vor dem Richterstuhl Cäsars zeigte. (Apg. 25:11) Die Christenversammlung kann also kein Mitglied schützen, das stiehlt, schmuggelt, Bigamist ist, mordet, verleumdet, betrügt usw. Die Versammlung muss solche schuldigen Mitglieder der weltlichen Obrigkeit zur Bestrafung übergeben. Da der Schuldige das Gesetz des Landes verletzt und der "Obrigkeit" widersteht, würde sie sich sonst gegen Gottes Vorkehrung stellen.

10 Die Christenversammlung hat keine Anordnung von Gott und nicht das Recht, solche Widersacher und Gesetzesbrecher vor der Bestrafung durch die "Obrigkeit" eines Landes zu schützen. Wir können die Ausführung der krima oder des Urteils nicht verhindern, ihm entgegenstehen oder es verurteilen, indem wir Gesetzesbrechern helfen oder sie abschirmen. Damit würde sich die Christenversammlung gegen Gottes Anordnung stellen. Außer dass die krima oder das "Urteil" gegen jemanden seinen Lauf nimmt, der Schande über Gottes Volk bringt, kann die Versammlung solch einen Gesetzesbrecher ausschließen. Die Versammlung möchte nicht eine krima oder ein "Urteil" mit dem Gesetzesbrecher erhalten, indem sie Stellung für ihn bezieht oder mit ihm zusammenarbeitet und der weltlichen "Obrigkeit" widersteht. Sie möchte auch nicht zurechtgewiesen werden.

Wie könnte also ein Bruder oder eine Schwester gemäß diesem Artikel eine Grundlage finden, Kindesmisshandlung nicht bei der Polizei anzuzeigen? Wenn sie das nicht tun, dann, so sagt der Artikel, würden sie Schande über die Versammlung und Jehova bringen. Doch mit dem Brief vom 15.02.2002 an alle Ältestenschaften haben wir eine neue Anweisung, die dem Wachtturm-Artikel aus dem Jahre 1962 vollkommen widerspricht und erklärt, wenn man Schande über Gott und die Versammlung bringt, indem man ein Verbrechen nicht anzeigt, könne man immer noch ein Vorbild in der Versammlung sein, und die Versammlung werde nichts gegen einen unternehmen. 

Die eigentliche Wachtturm-Einstellung gegenüber "obrigkeitlichen Gewalten" widerspricht jetzt dem Brief an die Ältestenschaften in Bezug auf das Verbrechen des Kindesmissbrauchs. Und was ist, wenn ein Bruder oder eine Schwester einen Mitgläubigen ermordet? Wärst du als Ältester Zeuge des Verbrechens und wüsstest, als einziger Zeuge könntest du einem Mörder erlauben, frei herumzulaufen und weitere Morde zu begehen, wenn du ihn nicht anzeigst, könntest du dann Ältester bleiben? Wenn nicht, warum gibt es dann andere Wachtturm-Vorschriften bei dem Verbrechen des Kindesmissbrauchs? Die Lehre der Zeugen Jehovas über die "obrigkeitlichen Gewalten" besteht seit 1962. Warum wird sie jetzt geändert, damit Kindesmissbrauch durchgeht? Es scheint, als ob das "Pädophilenparadies" mit Billigung der Rechts- und der Dienstabteilung der Wachtturm-Gesellschaft ganz lebendig ist. 

Das heißt, die Ältesten werden niemanden kritisieren, der wegen einer Beschuldigung Anzeige erstattet. 

Warum muss diese Bemerkung zweimal wiederholt werden? Könnte es daran liegen, dass genau das in den letzten dreißig Jahren passiert ist und die Wachtturm-Gesellschaft jetzt endlich eine Bereinigung vornimmt und dies schriftlich festhält, ehe man ihr das letzte Hemd nimmt, weil sie diese Politik nicht äußert? Die Opfer wissen, dass das stimmt, da viele so behandelt wurden, als hätten sie einen Gemeinschaftsentzug, weil sie über ihren Missbrauch redeten, und einige auch wirklich ausgeschlossen wurden. 

Während also viele Älteste mit diesem Brief als großartige Ansprache der Politik zu Kindesmissbrauch auf Werbung gehen, kann man sehen, dass er nichts weiter als eine Widerholung der Wachtturm-Politik ist - mit dem Zusatz, dass er nun insofern direkt der Politik zu den "obrigkeitlichen Gewalten" widerspricht, als er die, die sich dem Recht entgegenstellen, als Vorbilder für die Versammlung ansieht. Wieder einmal werden Jehovas Zeugen geschult, mehr zu fürchten, Pädophile zu verletzen, als Kinder. Dieser Brief ist eine Beleidigung für Kinder und jedes Opfer eines Missbrauchs durch einen Zeugen Jehovas. Er ist bestenfalls ein weitaus größerer Schritt in die falsche Richtung, als was Engstirnige, die mit dem Brief wedeln und sagen, er sei die richtige WT-Politik, von ihm behaupten. 

Übersetzung für Kids e.V., Leverkusen

 

Update: 

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