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Zusammenfassung ZJ in Frankreich Juli 1998

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"Frankreich beschließt, Religion zu besteuern!"

So lautet die Überschrift eines "Offenen Briefes an Frankreichs Präsidenten", den die "Regierende Körperschaft der Zeugen Jehovas" in Brooklyn (N.Y., USA) auf einer vollen Seite der New York Times, der Washington Post (evtl. auch anderer Zeitungen) am 05.07.98, und der International Herald Tribune (am 08.07.98) als Anzeige hat drucken lassen. (Die sehr hohen Kosten dafür werden natürlich von den Spenden der Zeugen Jehovas bestritten!).

Darin kann man erfahren, daß die Zeugen Jehovas "mit 200 000 Mitgliedern" die drittgrößte Religion in Frankreich seien.

Dazu ist zu sagen: daß man sich christlich nennt, bedeutet noch lange nicht, das man es ist. Nach dem Selbstverständnis der WTG entspricht der Glaube dieser Gesellschaft keineswegs der von den christlichen Kirchen (orthodox, katholisch und protestantisch) akzeptierten Definition. (schon gar nicht dem Apostolischen Glaubensbekenntnis).

Die Zahl von 200 000 Zeugen entspricht auch nicht den Schätzungen des Französischen Innenministeriums, das sie (1995) auf 130 000 schätzt. Da die Konfession weder beim Standesamt noch beim Steueramt registriert wird, kann man keine genauen Zahlen nennen. "Etwa" 150 000 würde der Wirklichkeit näher kommen, doch 200 000 ist ganz sicher übertrieben. Immerhin sind die Zeugen Jehovas die größte Sekte in Frankreich.

Die Zahl der Gläubigen der verschiedenen Konfessionen in Frankreich kann auch nur geschätzt werden, dies aber mit ziemlicher Sicherheit. Die Katholiken sind in der überwiegenden Mehrheit (Taufen, Eheschliessungen, Begräbnisse) etwa 90%. 

Dann kommen im großen Abstand die Muslim (mindestens 3 Millionen) dann die Juden (zwischen 600 000 und 800 000), Kalvinisten (ca. 500 000) und Lutheraner (ca.300 000).

Das Trennungsgesetz vom 09.12.1905 garantiert uneingeschränkte Religionsfreiheit, erklärt aber dann gleich: "Die Republik erkennt keinen Kult (=Religion) an". Es geht um die Abschaffung der institutionellen Stellung, wie sie bis dahin die katholische Kirche, die beiden Protestantischen Konfessionen und die Juden genossen hatten (u.a. Besoldung der Pfarrer und Rabbiner durch den Staat).

Die Existenz der Religionsgemeinschaften wird natürlich nicht bestritten; die Ausübung der Religion wird durch die Schaffung von "kulturellen Vereinen geregelt. Diese sollen ausschließlich für die Ausübung der Gottesdienste sorgen, dürfen keine andere Tätigkeit ausüben. Wenn sie vom Innenministerium genehmigt sind, dürfen sie Schenkungen und Erbschaften annehmen und sind für Kirchengebäude von der Grundsteuer befreit. Alle anderen karitative, erzieherische, puplizistische etc. Tätigkeiten werden von Vereinen der "anerkannten Gemeinnützlichkeit". (etwas anderes als die deutschen e.V.e.).

Es gibt heutzutage verschiedene Religionsgemeinschaften, die 1905 kaum vertreten waren. Anerkannt sind nun mehrere muslimische, auch buddhistische "Kultuelles".

Es ist unmöglich, auf alle Einzelheiten einzugehen. (Z.B. hat jede katholische Diozöse ihren "kulturellen" Diozösenverein).

Die Zeugen Jehovas versuchen seit Jahren, ihre örtlichen Einrichtungen ("Königreichssäle") als "Kulturelles" anerkennen zu lassen. Außer in einigen Fällen (die gegenwärtig von den Steuerbehörden angefochten werden) ist es ihnen nicht gelungen. (Auch gegen diese negativen Entscheidungen haben die Zeugen Berufung eingelegt. Eine Entscheidung des höchsten Verwaltungsgerichtes -"Conseil d'Etat" hat diese Ansprüche zurückgewiesen, u.a. "weil ihre Aktivitäten....wegen der Natur und dem Zweck mancher von ihnen diesem Verein den Charakter eines kulturellen Vereins im Sinne des Gesetzes von 1905 nicht verleihen". Auch verstoße das Verbot der Bluttransfusionen, auch bei Todesgefahr, und die Verweigerung des "Nationaldienstes" gegen die öffentliche Ordnung. (Damals verweigerten sie auch den Ersatzdienst).

In den letzten Jahren haben die Zeugen Jehovas zahlreiche Königssäle gebaut, obwohl viele Gemeinden mit mehr oder weniger Erfolg versuchen, sie sich vom Halse zu halten. Sie versuchen auch, soziale Einrichtungen zu infiltrieren (z.B. in der Kinderfürsorge). Sie abzuwehren, ist nicht leicht, da in Frankreich die Konfession der Kandidaten/innen nicht angegeben wird. Es ist ja auch klar, daß nicht die Religion, sondern das Benehmen der Betreffenden Anlass zu Klagen und Problemen geben kann, z.B. wenn ein Lehrer/eine Lehrerin oder Pflegerin versucht, Kinder oder Eltern zu indoktrinieren, oder sich weigert, an Schulveranstaltungen teilzunehmen oder sie mit den Kindern zu vorbereiten (Weihnachtsfeier, Muttertag etc.). Bei einer Pflegerin kann auch der Fall eintreten, daß bei einem Unfall eine Bluttransfusion verhindert werde u.ä. Verhält sich der/die Betreffende den allgemeinen Regeln entsprechend, kann ihm /ihr natürlich nichts vorgeworfen werden. Hier gibt es aber eine Grauzone; denn wenn bekannt ist, daß eine Kinderschwester oder Pflegerin Kinder in ihrem Hause betreut (private Tagesstätten) und Mitglied der Zeugen Jehovas ist, dann würde sich die verantwortliche Behörde (die die Zulassung genehmigt) strafbar machen, durch Unterlassung schwere gesundheitliche Schäden verursacht zu haben. Anderseits haben die Zeugen Jehovas ihre Anwälte, die gleich ein grosses Geschrei anstimmen, wenn eine Zulassung verweigert wird: Es sei religiöse Diskriminierung, Intoleranz etc.. Man droht, wegen Verletzung der Menschenrechte zu klagen.......

Einem Ehepaar der Zeugen Jehovas ist vor mehreren Jahren die Adoption eines Kindes verweigert worden, weil ihre Mitgliedschaft bekannt war und keine Gewähr gegeben sei, das Kind würde im Notfall die richtige Pflege (Bluttransfusion) bekommen.

Zahlreiche Prozesse gibt es auch in Scheidungsfällen; jetzt wird dem jehovistischen Teil verboten, das Kind (falls es bei diesem Elternteil bleibt, oder auch bei Besuchen) an den Aktivitäten der Zeugen Jehovas teilnehmen zu lassen. Doch ist es in der Praxis nicht leicht, dies auch durchzusetzen.

Zu der jüngsten Entscheidung der Steuerbehörde: 

Anfang Mai 1998 hat die Direktion der Steuerbehörde des Departement "Hauts-de-Seine" (unmittelbare Nähe von Paris) nach langen Ermittlungen dem französischen Sitz der Zeugen Jehovas ihre Entscheidung mitgeteilt: es geht um die Besteuerung von Schenkungen, die seit einem Gesetz von 1992 (das sich gar nicht auf Sekten bezieht) mit 60% zu besteuern sind. Solche Schenkungen, werden als Einkommen betrachtet. Es geht natürlich nur um größere Summen, nicht um kleine Geschenke oder den "Klingelbeutel". Ehemalige Zeugen oder Angehörige bestätigen, dass u.a. alte Leute bewogen werden, ihr Haus oder andere Güter zu verkaufen und den Erlös direkt an die WTG zu übergeben. Geprellt waren dabei zunächst die rechtmäßigen Erben, aber in manchen Fällen auch die Steuerkasse.

Für die letzten Jahre geht es um über Fr 300 Millionen (fast DM 100 Millionen).

Anfang Juli hat die Steuerbehörde den Besitz des Vereins der Zeugen Jehovas mit Hypotheken belastet.(zunächst nur als Sicherheit)

Die Z.J.s behaupten, sie seien Opfer religiöser Intoleranz; außerdem versuchen sie, anderen religiösen Vereinen (an die 2 000!) könnten "Opfer" der gleichen Verfolgung werden. (Nur als "kulturell" anerkannte Vereine sind von dieser Steuer befreit - dabei dürfen die Erben nicht geprellt werden, wenn solche vorhanden sind.

Auf einer Pressekonferenz protestierten lauthals (u.a.) die Anwälte der Zeugen Jehovas: es sei ein "fiskales Attentat auf Vereins- und Kulturfreiheit".

Sie wollen die Entscheidung der Steuerbehörde vor Gericht anfechten. Man wolle die Beiträge der Gläubigen einer Kirche besteuern, also den Ertrag der Sammlungen---- darum geht es natürlich nicht. 

Da 300 Millionen 60% der Einnahmen der WTG in den letzten 3 Jahren betragen, muß die Steuerbehörde von einem Einkommen (durch Schenkungen) von Fr 500 Millionen ausgegangen sein. Dabei geht es nur um Summen, die sich belegen lassen. Die Erfahrung lehrt, das sie in Wirklichkeit viel höher sind.

Steuerhinterziehung ist nichts Neues, doch geschah sie früher selten im Namen der "Religionsfreiheit". Jetzt mehren sich Unternehmungen - ob "Sekten" oder kommerzielle - die sich mit dem Namen "Kirche" oder "Religion" schmücken und unter diesem Mäntelchen alle möglichen Privilegien beanspruchen. In Frankreich aber wurden diese Privilegien seit einem Jahrhundert ziemlich genau festgelegt, zum größten Teil abgeschafft.

Die Anzeige in US-Zeitungen scheint anzuzeigen, daß die Zeugen Jehovas dem Beispiel der Scientology folgen möchte, die versuchen, den US Kongress und die US Regierung in ihren Feldzug gegen die Bundesrepublik Deutschland einzuspannen. Wer ist der Nächste?

Dieser Bericht wurde in Frankreich für KIDS e.V. zusammengestellt. 

 

Update: 

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