Kindeswohl und Elternverantwortung - Wenn ein Elternteil
ZJ ist
28. Februar 2002
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir bestätigen den Erhalt Ihres an den Vorstand der Wachtturm Bibel- und Traktat-Gesellschaft der Zeugen Jehovas in Deutschland, e. V., gerichtetes Telefaxschreiben vom 26.02.2002, das an uns zur Bearbeitung weitergeleitet wurde, mit dem Sie um Übersendung von drei Exemplaren der oben genannten Broschüre gebeten haben.
Bei der Broschüre" Kindeswohl und Elternverantwortung - Wenn ein Elternteil Zeuge Jehovas ist handelt es sich um eine familienrechtliche Fachveröffentlichung, die wir Fachkräften und auf dem Gebiet des Familienrechts tätigen Einrichtungen, die sich in fachlicher und sachlicher Weise für die Förderung des Kindeswohls einsetzen, gern zur Verfügung stellen. Diese Voraussetzungen können wir bei Ihrem Verein bedauerlicherweise nicht erkennen.
Sicherlich haben Sie daher Verständnis dafür dass wir Ihrer Anfrage nicht entsprechen können. Auf unserer Homepage im Internet unter www.JehovasZeugen.de können Sie sich jedoch einen Überblick über die Broschüre verschaffen, da wir Auszüge zu für die Öffentlichkeit besonders interessanten Themen dort bereit halten. Vorsorglich weisen wir Sie darauf hin, dass auch unsere Online-Publikationen den üblichen Copyright-Beschränkungen unterliegen.
Hochachtungsvoll
Uwe W. Herrmann
WTG
Sehr geehrter Herr Herrmann,
wir fühlen und sehr diskriminiert, denn nach dem letzten Urteil in Berlin, ist eines der Auflagen "Diskriminierung Dritter" die der WTG gemacht wurden, aller Voraussicht von der WTG nicht einhaltbar. Wir werden Ihr Schreiben vom 28.02.2002 an den Senat von Berlin weiterleiten.
Mit freundlichen Gruessen
KIDS e.V.
c/o Jutta Birlenberg