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Religiöse Minderheiten und Anti-Sekten-Opposition

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von Massimo Introvigne

Die Situation in Italien in vergleichender Perspektive. Ein am 9. Juni 2001 auf der internationalen Konferenz Freiheit und Gleichheit von Religionen und Weltanschauungen, organisiert von der Universität Heidelberg auf ihrem Internationalen Wissenschaftsforum, vorgelegtes Papier

Im Vergleich zu Frankreich, Belgien oder Deutschland ist das politische und rechtliche Milieu in Italien überraschend günstig für religiöse Minderheiten, darunter auch die umstrittensten. Internationale Quellen einschließlich der Jahresberichte über religiöse Freiheit, die vom US-Außenministerium, der Helsinki-Kommission und den Vereinten Nationen herausgegeben werden, lassen darauf schließen, dass Italien, vergleichsweise gesagt, eines der besten Milieus für religiöse Minderheiten bietet. Anders als in Frankreich, Deutschland und Belgien gibt es keine offizielle Antisektentätigkeit, obwohl eine gewisse Beobachtung von "Kulten" durch die Polizei besteht. Als jedoch 1998 ein Polizeibericht (wenn auch gemäßigter als seine französischen und belgischen Gegenstücke) enthüllt wurde(1), richtete sich die politische Kritik in erster Linie gegen die Polizei wegen möglicher Verletzung der Religionsfreiheit, anstatt gegen die "Kulte" selbst(2). Antisektenbewegungen in Italien sind klein, unterfinanziert und nicht besonders aktiv. Selbst die umstrittensten religiösen Bewegungen wirken in Italien in einem Klima der Freiheit und haben folgerichtig die meisten Gerichtsfälle gewonnen. Am 15. November 1991 urteilte ein römisches Gericht, das "Flirtyfishing", wie es Die Familie (früher als Kinder Gottes bekannt) praktiziert, sei nicht gleichbedeutend mit Prostitution und daher unter dem italienischen Gesetz per se auch nicht ungesetzlich(3). Das Oberste Gericht hat bei zwei verschiedenen Gelegenheiten entschieden, dass Scientology eine Religion sei, obwohl es auch die Meinung vertrat, dass Narconon, das von Scientology betriebene Drogenrehabilitationsprogramm, an sich nicht religiös ist und infolgedessen nicht der Steuerbefreiung unterliegt. Ein führender Richter in Rom, der die Vereinigungskirche auf mögliche Misshandlung ihrer Mitglieder untersuchte, schloss den Fall im Jahre 1980, ohne Anklage zu erheben. Jehovas Zeugen, in Frankreich angeprangert als Inbegriff gefährlicher "Sekten", haben ein vom italienischen Ministerpräsidenten am 20. März 2000 unterzeichnetes Konkordat geschlossen, das ihnen den Erhalt öffentlicher Mittel gestattet. Das Konkordat steht kurz vor der Ratifizierung durch das Parlament und es wird einige Opposition erwartet, besonders nachdem eine Volkseingabe gegen die Ratifizierung Tausende von Unterschriften sammelte. Die Versammlungen Gottes und die Siebten-Tag-Adventisten, in Belgien als mögliche "Kulte" untersucht, erhalten bereits Steuergelder unter ähnlichen Konkordaten in Italien. All das mag sehr seltsam erscheinen, wenn man bedenkt, dass die Religionsfreiheit ein Phänomen neueren Datums in Italien ist (sie wurde erst nach dem Zweiten Weltkrieg in die neue Landesverfassung aufgenommen) und der katholische Einfluss hier wohl vorherrschender ist als anderswo in der Welt. Ich möchte die historische Entwicklung des italienischen Gesetzes zur Religionsfreiheit erörtern, dann einige politische Probleme in den Vordergrund rücken und mit einer Falluntersuchung von Scientology unter dem italienischen Gesetz schließen.

1. Die historische Entwicklung der Religionsfreiheit in Italien

Die Vereinigung Italiens wurde durch das Königreich von Savoyen, später das Königreich Italien, erreicht, und zwar gegen die stimmgewaltige Opposition der römisch-katholischen Kirche. Viele der Väter des zeitgenössischen Italiens waren weltliche Humanisten. Andererseits blieb die römisch-katholische Kirche, während sie sich offiziell in einer Auseinandersetzung mit dem Staat befand, enorm einflussreich. Das erklärt, warum das frühe Königreich Italien, obwohl feindlich gegenüber der katholischen Kirche (und wohlwollend gegenüber Minderheiten), ihnen gewährte, was das Gesetz eher "Duldung" statt Religionsfreiheit nannte. Tatsächlich wurde die Proselytentätigkeit von Nichtkatholiken durch eine recht vage und allgemeine Vorstellung von "öffentlicher Ordnung" eingeschränkt und hing des öfteren vom guten Willen der örtlichen Polizei ab. Im Jahre 1929 schloss das faschistische Regime durch das Konkordat von 1929 seinen Frieden mit der römisch-katholischen Kirche. Im selben Jahr schuf das Regime mit dem Gesetz Nr. 1159 vom 24. Juni 1929 die erste vollständige Regelung für religiöse Minderheiten (die entsprechenden Vorschriften wurden am 28. Februar 1930 veröffentlicht)(4). Vom Staat "zugelassene" religiöse Minderheiten hatten einige grundlegenden Rechte, darunter eine teilweise Steuerbefreiung, das Recht zu predigen und rechtlich gültige Ehen zu schließen, aber dies (wieder einmal) innerhalb der Grenzen der "öffentlichen Ordnung" und der "öffentlichen Moral". Politisch wollte das faschistische Regime im Frühstadium sich nicht von den religiösen Minderheiten distanzieren (das sollte sich später ändern), und es wollte auch die Macht der katholischen Kirche beschränken, indem es auch mit anderen Religionen gewissen Kontakt hielt. In den 1930er Jahren wurde die Beziehung zwischen der katholischen Kirche und den Faschisten fester, insbesondere auf örtlicher Ebene, und das Gesetz Nr. 1159 wurde restriktiv ausgelegt. Wenn ein örtlicher katholischer Priester sich beschwerte, dass eine Gruppe von Predigern seine Tätigkeit störte, war es für einen Offizier der Ortspolizei (oder für einen Richter) immer möglich, zu dem Schluss zu kommen, dass die Andersgläubigen die "öffentliche Ordnung" oder die "öffentliche Moral" gefährdeten. Ein berüchtigter nationaler Vorfall wurde durch einen Rundbrief des Innenministeriums mit Datum vom 9. Mai 1935 geschaffen, der alle Pfingstkirchen schloss, weil sie nicht nur der "öffentlichen Ordnung", sondern auch der "Reinheit der Rasse" (in der Zwischenzeit hatte eine Rassenlehre Eingang in den Faschismus gefunden) zuwiderlief. Während des Zweiten Weltkrieges wurden mehrere Minderheiten (darunter die Siebten-Tag-Adventisten und die Zeugen Jehovas) praktisch verfolgt und Protestanten im allgemeinen wurden diskriminiert(5). Nach dem Krieg wurden die Regierungen von den Christdemokraten beherrscht, die es bequem fanden, weder das Gesetz 1159 noch die politische Einstellung zu ändern, die religiösen Minderheiten im allgemeinen argwöhnisch gegenüberstand, und zwar trotz der neuen Verfassung, die den Minderheiten zum ersten Mal unter den Artikeln 8, 19 und 20 "Religionsfreiheit" und nicht nur "Duldung" gewährte. So wurde beispielsweise am 16. April 1955 der gegen die Pfingstkirche gerichtete Rundbrief offiziell außer Kraft gesetzt. Religiöse Minderheiten waren bis gut in die 1950er Jahre hinein Gegenstand verschiedener Formen von Diskriminierung. Erst während der 1960er Jahre wurde das, was noch an antiprotestantischen Maßnahmen verblieb, in einer Reihe von Entscheidungen des Verfassungsgerichts abgebaut (nach dem Zweiten Vatikanischen Konzil ohne Gegnerschaft und mit voller Zustimmung der römisch-katholischen Kirche). Die Erinnerung an diese Zeit der Diskriminierung ist für Protestanten immer noch schmerzlich und erklärt, warum es in Italien so wenig evangelische Antisektentätigkeit gibt. Wenn ausländische Artikel, die gegen Gruppen wie die Zeugen Jehovas oder die Mormonen geschrieben wurden, von italienischen Evangelischen übersetzt werden, erklärt gewöhnlich ein Vorwort, die deutliche theologische Kritik bedeute nicht, dass der Staat diese Gruppen diskriminieren dürfe. Das faschistische Regime führte auch eine Strafgesetzgebung gegen "plagio" ein, ein Wort, dessen heutige Übersetzung ins Deutsche eigentlich "Gehirnwäsche" sein sollte (obwohl die italienische Gesetzgebung verabschiedet wurde, lange bevor dieses Wort in den USA geprägt wurde). Am 8. Juni 1981 erklärte der Verfassungsgerichtshof den Paragraph 603 des italienischen Strafgesetzbuches für unvereinbar mit einer demokratischen Verfassung, beseitigte damit plagio aus dem italienischen Gesetz und machte es schwieriger, wieder eine Gesetzgebung gegen Gehirnwäsche einzuführen(6). Das höchste Gericht änderte auch eine Reihe von Bestimmungen des Gesetzes Nr. 1159. Es ist immer noch in Kraft, aber es sollte innerhalb des Rahmens der Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofes interpretiert werden. Eine Anzahl juristischer Autoren ist zu dem Schluss gekommen, dass die allgemeine Einschränkung in Bezug auf die "öffentliche Ordnung" (implizit) nicht mehr in Kraft ist, während es die Einschränkung in Bezug auf die "öffentliche Moral" wahrscheinlich noch ist.

Eine Folge der verfassungsmäßigen Neuinterpretation des Gesetzes Nr. 1159 ist, dass Bestimmungen über die Religionsfreiheit über verschiedene Gesetze verstreut sind, die wiederum gemäß den Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofes auszulegen sind. Daher auch das Bedürfnis nach einem neuen Gesetz, das, auch ohne eine entscheidend neue Bestimmung einzuführen, in einem einzigen Text die Vorschriften zur Religionsfreiheit in Italien zusammenfasst. Unter den Regierungen Prodi (1996), D'Alema (1999) und Amato (2000) brachte die Mehrheit einen Text ein (Gesetzesentwurf Nr. 3947), der auch von einem Teil der Opposition unterstützt wurde und dessen Hauptautor das Parlamentsmitglied (jetzt früheres Parlamentsmitglied) Domenico Maselli ist (ein Waldenser). Während des Jahres 2000 schien es wahrscheinlich, dass das Gesetz vor den Wahlen im Jahre 2001 angenommen würde. Das Gesetz wurde jedoch Gegenstand des Wahlkampfes, da ein Teil der Opposition (die nach den Wahlen im Mai 2001 zur gegenwärtigen Mehrheit wurde) es als zu liberal ansah und es möglicherweise die Interessen des Islam begünstigte. Während "Sekten" oder "neue religiöse Bewegungen" in Italien kein Wahlkampfthema sind, sind es der Islam und die Einwanderung sehr wohl, und alle politischen Parteien sind sehr vorsichtig, wenn es an Themen des Islams geht. Eine interessante Bestimmung des Gesetzentwurfs Nr. 3947 (in seinem Text vom 19. Oktober 2000) war, dass er ursprünglich in Absatz 13 die Schaffung einer "Beobachtungsstelle für Religionsfreiheit" forderte (obwohl diese Bestimmung später aus Mangel an Geldmitteln fallen gelassen wurde). Anders als die Beobachtungsstellen und Kommissionen für "Kulte" und "Sekten" einer Reihe von anderen Ländern, sollte diese Beobachtungsstelle gemeinsam mit Wissenschaftlern und wissenschaftlichen Einrichtungen jährliche Berichte über die Existenz der verschiedenen Religionen (nicht nur "Kulte" oder "Sekten" in Italien) schreiben.

Ein neues Gesetz zur Religionsfreiheit wäre praktisch, aber es würde nicht die Schlüsselmerkmale des italienischen Rechtssystems ändern, das gegenwärtig auf der Nachkriegsverfassung und auf der 1984 vorgenommenen Revision des Konkordats mit der römisch-katholischen Kirche beruht. Unter dem gegenwärtigen System sind (anders als beispielsweise in Deutschland) alle italienischen Bürger verpflichtet, Kirchensteuern (von einigen juristischen Autoren auch "Kultursteuer" genannt) zu zahlen, die sich auf 0,8 Prozent ihrer gesamten Einkommensteuer belaufen. Während in Deutschland Steuerzahler, die keiner Kirche angehören, von der Kirchensteuer ausgenommen sind, ist in Italien die Zahlung der religiösen Steuer gesetzlich vorgeschrieben. Das Gesetz lässt es jedoch zu, dass Steuerzahler die Wahl haben, ihr Geld weltlichen karitativen Einrichtungen zu geben oder den entsprechenden Punkt in ihrer Steuererklärung nicht auszufüllen. In diesem Fall wird ihr Geld zwischen den religiösen Körperschaften aufgeteilt, die es sich erwählt haben, an der entsprechenden Aufteilung teilzuhaben. Obwohl die Verfassung vorsieht, dass nur der Vertrag mit der katholischen Kirche den Status eines "Konkordats" hat, hat eine Anzahl anderer Religionsgemeinschaften und Kirchen kleinere Konkordate, die als "intese" bezeichnet werden [Anmerkung des Übersetzers: der italienische Begriff intese - Mehrzahl von intesa - bedeutet wörtlich: Absprachen, Einvernehmen] und die ihnen sehr ähnliche finanzielle und andere Vorteile gewähren. Teilhabende religiöse Körperschaften sind unter anderem die Waldenserund die Methodisten (diese beiden Kirchen fusionierten im Jahre 1975), die Baptisten (die jedoch bis jetzt beschlossen haben, nicht ihren Anteil an der Religionssteuer zu erhalten), die Lutheraner, die Juden, die Versammlungen Gottes und die Siebten-Tag-Adventisten. Im Jahre 2000 unterzeichnete Ministerpräsident Massimo D'Alema Konkordate mit der Italienischen buddhistischen Union und den Zeugen Jehovas, und diese erwarten die Zustimmung des Parlamentes zur Zeit der Abfassung dieses Papiers, während Verhandlungen mit der Kirche Jesu Christi der Heiligen der Letzten Tage (der Mormonenkirche), der Apostolischen Kirche (einer weiteren pfingstkirchlichen Körperschaft), der Griechisch-orthodoxen Kirche, Soka Gakkai und der Italienischen Hindu-Union laufen und verschiedene islamische Organisationen auch ihre Anträge eingereicht haben. Umfragen zeigen, dass eine sehr große Mehrheit der Italiener das System unterstützt. Weltliche humanistische Organisationen sind im allgemeinen recht stimmgewaltige Gegner, obwohl eine von ihnen, die Nationale Union der Atheisten und rationalen Agnostiker, einmal den Anspruch erhoben hat, eine Religion zu sein, und ohne Erfolg versuchte, selbst ein Konkordat einzugehen. Obwohl der weltliche Humanismus in Italien eine kleine Minderheit ist, ist er sowohl in den Medien als auch bei der intellektuellen Elite etwas überrepräsentiert und wird von Religionisten als wirkliche Bedrohung angesehen. Dies erklärt, warum die großen Kirchen äußerst zögerlich sind, Neuzugängen in das religiöse Steuersystem Widerstand entgegenzusetzen. Sie fürchten sich, "schlafende Hunde zu wecken" und das ganze System (das für sie äußerst vorteilhaft ist) einer Debatte und Kontroverse zu öffnen. Obwohl Jehovas Zeugen nicht besonders beliebt unter den anderen Religionen sind, unterstützten in der Tat die meisten protestantischen Körperschaften ihren Antrag auf ein Konkordat, und die katholische Kirche blieb offiziell still (obwohl Kritik von einzelnen Priestern nicht selten war und viele von ihnen eine öffentliche Petition gegen die "intesa" unterschrieben, die von einzelnen Sektengegnern und Ex-Mitgliedern organisiert wurde). Wiederum widersprachen im Wahlklima Anfang 2001 einige oppositionelle Politiker den Konkordaten mit den Zeugen Jehovas und den Buddhisten, eine Haltung, die auch die Furcht vor einem möglichen künftigen Konkordat mit dem Islam verrät. Sowohl die Zeugen als auch die Buddhisten werden damit zum Testfall dafür, ob sich das italienische System weiterhin bewährt, das so weit gut funktioniert hat. Es bleibt andererseits wichtig zu betonen, dass religiöse Körperschaften (einschließlich der Buddhisten und der Zeugen Jehovas) selbst ohne "intese" großzügige Steuerbefreiungen und eine Anzahl anderer Vorteile erlangen. Die "intese" kennzeichnen einen kleineren "Club" von Religionen, die von Staat als zuverlässige Partner anerkannt werden, aber selbst ohne ein Konkordat ergeht es den meisten Religionen in Italien weitaus besser als in einer Anzahl von Nachbarländern.

2. Das politische Umfeld

Mit der möglichen und kürzlichen Ausnahme des Islam werden religiöse Minderheiten in Italien nicht als potentiell umstrittenes Thema betrachtet. Der Unterschied der italienischen Situation zu der in Deutschland und Frankreich erfordert eine politische Erklärung. Ich würde erstens unterstellen, dass religiöse Minderheiten in Italien nicht als besonders bedrohlich angesehen werden, weil sie ganz einfach vergleichsweise klein sind. Die Enzyklopädie der Religionen in Italien (der Verfasser dieses Papiers ist Koautor)(7) führt über sechshundert religiöse Körperschaften an, die auf italienischem Boden tätig sind. Doch die gesamte Mitgliederzahl dieser Körperschaften (die römisch-katholische Kirche nicht gerechnet) macht nur 1,92% der Gesamtbevölkerung in Italien aus. Die Situation ändert sich jedoch etwas, wenn man nicht nur die italienische Bevölkerung betrachtet, sondern auch die Gastarbeiter und legale und illegale Einwanderer (die keine italienischen Bürger sind). In diesem Fall machen die Mitglieder religiöser Minderheiten grob gerechnet 3,50% der Gesamtbevölkerung Italiens aus. Die meisten Einwanderer sind jedoch keine Mitglieder neuer religiöser Bewegungen (NRB), sondern Moslems (mit demzufolge wachsender Sorge über den Islam in bestimmten Gegenden) oder östliche Orthodoxe aus Rumänien, Jugoslawien und Russland (diese letztere religiöse Minderheit wird nicht als besonders bedrohlich angesehen). Andere religiöse Minderheiten als der Islam werden daher oft als bloße Fußnote in der italienischen religiösen Szene insgesamt wahrgenommen, und unter Akademikern werden sogar Stimmen laut, die geltend machen, man sollte kein Geld an wissenschaftliche Untersuchungen über sie verschwenden.

Ein weiterer Grund, warum die Diskriminierung von Minderheiten in Italien nicht beliebt ist, ist der Eifer aller politischen Kräfte (und in gewissem Maße der katholischen Kirche selbst), sich von der Verfolgung von Minderheiten im Faschismus zu distanzieren. Doch ein anderer Unterschied zwischen Italien und (besonders) Frankreich und dem französisch sprechenden Belgien zieht die Rolle des Freimaurertums in Betracht. "Kult" und "Sekte" waren Etiketten, die häufig von der römisch-katholischen Kirche und politisch linken Kritikern gegen das italienische Freimaurertum gebraucht wurden, eine Organisation, die jahrzehntelang oft der lauteste Exponent des säkularen Humanismus war (wofür sie sich von den britischen und amerikanischen Körperschaften lösen musste). Freimaurerei war auch eine gelegentliche Kritik an der großen italienischen kommunistischen Partei. Die einzige "Antisekten"-Gesetzgebung, die in Italien eingebracht und angenommen wurde, war in der Tat gegen das Freimaurertum gerichtet. In den 1980er und 1990er Jahren, nach zwei Freimaurerskandalen, erließen linke Regierungen Gesetze und Verfügungen (die immer noch in Kraft sind), die verhindern, dass Freimaurer Positionen in der Rechtsprechung oder z. B. als Präsidenten von Industrie- und Handelskammern einnehmen. Während in Frankreich und in anderen Ländern weltliche "kontinentale" Freimaurerkörperschaften (getrennt vom nicht antiklerikalen britischen und amerikanischen Freimaurertum) sehr rege darin sind, Antisektenkreuzzüge zu organisieren, hat das italienische Freimaurertum verständlicherweise über die Jahre eine ganz andere Haltung entwickelt, weil es durch Erfahrung gelernt hat, dass Antisektenkampagnen in Italien oft zu neuer Anti-Freimaurer-Gesetzgebung führen.

Wissenschaftler in Italien sind in der Vergangenheit (wie in den Vereinigten Staaten und anders als in Frankreich und Deutschland) ziemlich aktiv zugunsten von religiös und anderweitig Benachteiligten gewesen. Anders als in Frankreich hat es jedoch seit wenigstens den 1980er Jahren auch eine beträchtliche Menge an empirischen Untersuchungen über NRB gegeben. Die veröffentlichte sozialwissenschaftliche und historische Literatur über NRB ist möglicherweise doppelt so umfangreich wie in Frankreich. Gute siebzig Prozent dieser Literatur ist in Form von etwas fünfzig Büchern und Hunderten von Zeitschriftenartikeln und -kapiteln erschienen und ist von Wissenschaftlern im Verbund mit CESNUR, dem Zentrum für Studien über Neue Religionen, gegründet 1988 in Turin, verfasst worden. Direkt seit Beginn hat CESNUR ein internationales Kollegium gehabt, dessen aktivste Mitglieder international bekannte Kritiker der Antisektenbewegung sind. In den zwölf Jahren seines Bestehens ist CESNUR häufig von öffentlichen Einrichtungen, Justizbehörden und großen religiösen Körperschaften konsultiert worden; seine Kurse, Seminare und Berichte (ergänzt durch mehrere hundert Interviews in den Medien) haben mitgeholfen, eine nicht gegen Sekten gerichtete Sicht in Fragen religiöser Minderheiten in Italien zu verbreiten.

Im nahen Frankreich wird die Politik immer noch von weltlich humanistischen "Altlinken" mit einer paternalistischen Sichtweise von Regierung und Staat dominiert. In Deutschland werden Antisektenkreuzzüge oft von der "alten Rechten" angeführt, die sich enger Beziehungen zu den etablierten Kirchen erfreut und im allgemeinen Gesetz und Ordnung im Sinn hat. In der italienischen Politik sind im Gegensatz dazu eine "neue Linke" und eine "neue Rechte" vorherrschend, die sich offensichtlich voneinander unterscheiden, aber beide antipaternalistisch und liberal sind. Beide haben jedem Versuch widerstanden, die staatliche Kontrolle der Religionen und der Antisektentätigkeit auszuweiten. Eine bildliche Veranschaulichung dieses Punktes ist die gemeinsame Vertretung der Scientology-Kirche in neueren Prozessen durch zwei hochrangige Anwälte. Einer der Anwälte war ein früherer Kabinettsminister vom liberalen Flügel der konservativen Partei "Forza Italia", der andere ein gleichfalls liberales Parlamentsmitglied einer kleinen neomarxistischen linken Partei. Solch eine Rechtsvertretung zugunsten von Scientology durch prominente Politiker, die zufällig auch Anwälte sind, wäre in Frankreich oder Deutschland undenkbar.

3. Antisektentätigkeit

Ein Beobachter außerhalb Italiens, der seine Schlussfolgerungen auf der Grundlage der Informationen, die er aus dem Internet bekommt, zieht, mag diese Ergebnisse anzweifeln. Einige der extremsten Antisekten-Websites werden von Italienern betrieben (obwohl sie sich gelegentlich ausländischer Provider bedienen, um gesetzliche Beschränkungen in Italien zu umgehen). Die italienische römisch-katholische Antisektenorganisation GRIS hat ebenfalls eine bedeutende internationale Präsenz sowohl in Europa wie auch in Lateinamerika und eine kleine Website. Das stimmt zwar alles, aber es bleibt eine Tatsache, dass die bekanntesten italienischen Sektengegner fast ausschließlich online arbeiten und eine sehr beschränkte Offline-Präsenz haben. Ihre Websites haben im Ausland mehr Einfluss als in Italien. Es gibt beispielsweise eine ganze Website (von einem ehemaligen Führer der italienischen Neuen Akropolis betrieben), die sich der Verleumdung von CESNUR widmet. In diesem Fall jedoch sind über drei Jahre lang mehrere hundert Seiten online gewesen, ohne (soweit ich weiß) eine einzige Kommentarzeile in irgendeinem der großen italienischen Medien zu hinterlassen. Andererseits ist die Anti-CESNUR-Website (in der viele Seiten in anderen Sprachen als italienisch enthalten sind) im Rahmen örtlicher Feldzüge gegen "Sekten" (und "Sektenapologeten") in Frankreich und Deutschland zitiert worden, und ihre Argumente sind von gegen Sekten eingestellten Wissenschaftlern wie Stephen Kent verwendet worden. Eine Anti-Soka Gakkai-Seite aus Italien und eine große Anti-Scientology-Website, die von jemandem mit dem Pseudonym "Martini" betrieben wird, haben vielleicht im Ausland auch größere Bedeutung als in Italien. Die meisten ihrer Besucher sind Italiener, aber die Wirkung auf die Medien ist begrenzt und in der akademischen oder politischen Gemeinde praktisch nichtexistent. Andererseits wird "Martinis" Anti-Scientology-Website oft von Sektengegnern in anderen Ländern als Italien zitiert. GRIS ist, wie bereits erwähnt, eine etwas unterschiedliche Organisation mit wirklicher Präsenz in verschiedenen italienischen Städten. Sie rühmt sich, die Zustimmung der nationalen katholischen Bischofskonferenz zu haben (obwohl mehrere Dutzend katholischer Gemeinschaften gleichfalls "gebilligt" werden und die "Billigung" GRIS nicht das Recht gibt, für die Kirche zu sprechen). In den letzten Jahren ist sie von Vernichtungskämpfen heimgesucht worden, hat in den verschiedenen örtlichen Kapiteln unterschiedliche Haltungen an den Tag gelegt, und ihre Präsenz scheint auf nationaler Ebene abzunehmen. Sie hält jedoch immer noch den Kontakt mit verschiedenen italienischen katholischen Bischöfen und mit gegen Sekten eingestellten Bischöfen und Priestern in Deutschland, Lateinamerika und anderswo aufrecht.

Am 9. März 2001 setzte ein französischer Sektengegner namens Mathieu Cossu einen vertraulichen Brief von Dr. Alberto Amitrani in die Usenet-Newsgroup it.cultura.religioni. Amitrani war früher Präsident des GRIS-Kapitel in Rom und von seiner Stellung als Mitglied des nationalen GRIS-Kollegiums zurückgetreten (später verließ Amitrani GRIS ganz). Wie Cossu an den privaten Brief gelangt ist, ist unbekannt. Wie dem auch sei, und angenommen, der Brief ist echt (in den nachfolgenden Auseinandersetzungen hat niemand angedeutet, er sei es nicht), er gibt die Schuld an der gegenwärtigen Krise von GRIS der Haltung ihres nationalen Sekretärs, Giuseppe Ferrari, der als etwas besessen davon beschrieben wird, CESNUR zu beleidigen. Gemäß Amitrani war Ferrari offensichtlich so sehr beschäftigt damit, gegen CESNUR zu kämpfen, dass er die Leitung von GRIS vernachlässigte und nur noch gegen "Sekten" kämpfte. Dass GRIS (oder zumindest ihr nationaler Sekretär) vollkommen bereit war, mit jedem zusammenzuarbeiten, um "Sektenapologeten" zu bekämpfen, wurde ein paar Tage nach dem Einstellen des Briefes von Cossu über CESNUR bezeugt, als die Anti-CESNUR-Website zugunsten von Ferrari in seiner Auseinandersetzung mit Amitrani herauskam -- mit Informationen, die von GRIS selbst hätten stammen können. Später, am 24. Mai 2001, berichtete die Anti-CESNUR-Website wiederum über die Auseinandersetzung, indem sie in starken Worten eine Verteidigung Ferraris gegen Kritik von Dr. Raffaella Di Marzio, Amitranis Frau, und dem neu gewählten Präsidenten des römischen Zweiges von GRIS veröffentlichte. Es war leicht vorauszusagen, dass die Verteidigung behauptete, Di Marzio und Amitrani (beides lautstarke Befürworter des Gehirnwäsche-Arguments und Gegner von CESNUR) seien Teil einer größeren CESNUR-Verschwörung, um GRIS zu "übernehmen". Es wurde auch die Teilnahme von Di Marzio als Redner auf der Konferenz im April 2001, "Der geistliche Supermarkt", mitorganisiert an der Londoner Wirtschaftsschule von INFORM, CESNUR und anderen, als Beweis für die Verschwörung erwähnt, und das trotz der Tatsache, dass andere "Sekten"-Kritiker (darunter David Clark von der American Family Foundation) unter den Rednern in London wie auch auf anderen CESNUR-Konferenzen waren (zum Beispiel legten sowohl Herbert Rosedale von der American Family Foundation als auch Priscilla Coates, eine historische Gestalt der amerikanischen Antisektenbewegung, bei der CESNUR-Konferenz im Jahre 1999 in Bryn Athyn Abhandlungen vor). Ironischerweise empfahl ein paar Tage später der deutsche Sektengegner Tilman Hausherr (ein bekannter Kritiker von "Sektenapologeten" und Autor von Artikeln in der Anti-CESNUR-Website) zwei Aufsätze von Amitrani und Di Marzio, die gerade in Cults & Society (der Internet-Zeitschrift American Family Foundation) veröffentlicht worden waren, seinen Mitgegnern in der Newsgroup alt.religion.scientology. Wie Amitrani und Di Marzio von der Anti-CESNUR-Website (offensichtlich wiederum in enger Zusammenarbeit mit dem nationalen Sekretär von GRIS) behandelt werden, zeigt, dass Antisekten- und Sektengegenbewegungen nicht mehr freundlich mit Leuten umgehen, die sie als "Abtrünnige" statt als "Sekten" selbst ansehen.

Allgemein gesagt gibt es nur ein begrenztes Maß an weltlicher Antisekten- und katholischer Gegensektenaktivität in Italien. Die italienischen Medien sind andererseits so interessiert daran, reißerische Enthüllungen über "gefährliche Sekten" zu veröffentlichen wie anderswo. Und während die allgemeine Bedeutung der italienischen Sektengegner im Inland recht beschränkt ist, werden sie von der internationalen Antisektenbewegung gefeiert. Weil eine Anzahl italienischer Wissenschaftler, die über NRB arbeiten (sowohl mit CESNUR verbunden als nicht), wie auch einige italienische Politiker und Rechtsexperten unter den lautstärksten Kritikern der europäischen (insbesondere französischen) Antisektenbewegung sind, haben europäische Sektengegner ein persönliches Interesse an der Behauptung, diese "Sektenapologeten" seien zu Hause "umstritten". Besonders die nationale Kommission von GRIS betrachtet es als ihre heilige Mission (zumindest gemäß einem maßgeblichen ehemaligen Mitglied wie Amitrani), italienische "Sektenapologeten", die zufällig auch römisch-katholisch sind, daran zu hindern, die katholische Haltung zu "Sekten" in mehreren Ländern zu beeinflussen. Die Behauptung von GRIS, sie habe tatsächlich Wissenschaftler, die Verbindung zu CESNUR haben, daran gehindert, zu internationalen katholischen Ereignissen eingeladen zu werden, ist schwer zu bewerten. Wir wissen nicht, wer uns nichteinlädt, und warum nicht. Andererseits erhält CESNUR mehr Einladungen zu Vorträgen im In- und Ausland (darunter von angesehenen katholischen Einrichtungen), als es realistischerweise annehmen kann(8). Als der umstrittene katholische Erzbischof Emmanuel Milingo am 27. Mai 2001 in einer von Reverend Moon geleiteten Zeremonie die koreanische Akupunkteurin Maria Sung heiratete, suchte die Mehrzahl der italienischen Medien die Meinung von CESNUR zu erfahren, darunter die katholische Tageszeitung Avvenire, und mehrere katholische Radiostationen taten in Italien und im Ausland dasselbe; kein Kommentar über den Vorfall, der einen enormen Eindruck in Italien hatte, erschien auf der Website von GRIS, noch taten sich die Sprecher von GRIS in der darauf folgenden nationalen Debatte besonders hervor. Schließlich wurde die Enciclopedia delle Religioni in Italia, Anfang 2001 von CESNUR herausgegeben, schnell das meistrezensierte Sachbuch in Italien in dem Zeitraum; die Rezensionen waren einheitlich im ganzen Spektrum der großen Medien in Italien vorteilhaft, während Protestbriefe gegen "Sektenapologeten" von einigen Medien einfach an CESNUR geschickt oder ignoriert wurden. Wieder einmal hat ein Feldzug, der (gemäß Amitrani) mit fast schon manischer Wut über mehrere Jahre geführt wurde, keinerlei augenscheinliche Ergebnisse in Italien hervorgerufen, obwohl er im Ausland gelegentlich bemerkt und erwähnt wurde ("im Ausland" schließt in diesem Falle vielleicht die privaten Korridore einiger Vatikanabteilungen mit ein).

Es ist auch bemerkenswert, dass sowohl die Zeugen Jehovas wie auch Soka Gakkai ihre größte Anhängerschaft in Italien haben, und dasselbe mag auch auf Scientology zutreffen, obwohl in diesem Falle harte Statistiken bekanntermaßen schwer zu erlangen sind. Sektengegner in Ländern wie Deutschland und Frankreich behaupten verständlicherweise gerne, dass diese größeren italienischen Gemeinschaften in Italien selbst so umstritten seien wie in den entsprechenden anderen Ländern. Es wäre zwar eine Übertreibung zu behaupten, dass die italienische Antisektenbewegung (meistens über das Internet propagiert) keinerlei Spuren in Italien hinterlasse, aber man könnte zu recht sagen, dass das Material meistens für den Export und für die Verwendung in anderen Ländern hergestellt wird.

Im Jahre 2000 veröffentlichte ein selbsternannter "verstimmter ehemaliger italienischer Sektengegner" eine Enthüllung und mehrere Dokumente über die umstrittene US-Website tellitall.org (wo jeder, so wird der Anspruch erhoben, alle möglichen schändlichen Behauptungen veröffentlichen darf, Anonymität garantiert). Es wurde die Behauptung aufgestellt, die extremen italienischen Antisekten-Websites (besonders die von "Martini" betriebene Anti-Scientology-Site) würden von einer Gruppe betrieben, die mit der heimlichen Hilfe von Beamten des Innenministeriums in illegale Aktivitäten verwickelt seien. Die Scientology-Kirche lenkte die Aufmerksamkeit mehrerer Parlamentsmitglieder auf die Enthüllung, und es folgten eine Diskussion im Parlament und eine offizielle Untersuchung. Diese zeigte entgegen den Behauptungen auf tellitall.org (die völlig unglaubwürdig und offenkundig erfunden zu sein schienen), dass kein Regierungsbeamter sich gegenüber extremen Antisekten-Websites kooperativ gezeigt hatte, und den besorgten Parlamentsmitgliedern wurde gesagt, dass jede illegale Aktivität auf diesen Websites in Zukunft überwacht und verfolgt werde. Es bleibt unklar, wer genau für die Enthüllung auf tellitall.org verantwortlich war (mit Kritikern, die offensichtlich auf die Scientology-Kirche selbst wiesen), doch die ganze Geschichte veranschaulicht, dass extreme Sektengegner in Italien in offiziellen Kreisen mehr als Teil des Problems denn als Teil der Lösung betrachtet werden. Es gab auch Vermutungen, dass Geheimdienste in Ländern mit aggressiverer Antisekteneinstellung (als ihre italienischen Gegenstücke, wie die tellitall.org-Enthüllung andeutete) eine Rolle in dem ganzen italienischen Schwindel, der den ganzen "Antisektenterrorismus über das Internet" umgibt, spielen könnten.(9) Ein gewisser Druck, den Frankreich gegen das Konkordat mit den Zeugen Jehovas ausübt, wurde zur Zeit der Abfassung dieses Papiers zweifellos empfunden und besteht weiterhin. So wie die italienische Sektengegnerschaft hauptsächlich ein Produkt für den Export ins Ausland ist (die italienische, mit der internationalen Antisektenföderation FECRIS verbundene Organisation namens ARIS ist so klein, dass sie völlig unbedeutend ist, aber vielleicht wiederum im Ausland ernster genommen wird), mag die Sektengegnerschaft aus Ländern wie Deutschland und Frankreich wohl nach Italien importiert werden. Vorschläge, offizielle Kommissionen einzusetzen, die die italienischen "Sekten" untersuchen, wie dies bereits in Frankreich und Deutschland geschehen ist, sind von einigen Mitgliedern des italienischen Parlaments auch schon gemacht worden. Bisher sind diese Vorschläge nicht allzu ernst genommen worden, aber sie mögen eine zunehmende Antisektentätigkeit in der Zukunft ankündigen. Die Affäre Milingo mag auch die Auswirkung zunehmender gegen Sekten gerichteter Empfindungen innerhalb der römisch-katholischen Kirche haben, und dasselbe mag zutreffen im Falle einer sich dahinziehenden und erbitterten parlamentarischen Debatte über das Konkordat mit den Zeugen Jehovas.

3. Eine Fallstudie: Scientology

Am 8. Oktober 1997 erließ der italienische Kassationsgerichtshof (das höchste Gericht für die Rechtsprechung in Italien) ein wichtiges Urteil über Scientology. Ich gebe hier eine Zusammenfassung des Urteils -- äußerst wichtig nicht nur für den italienischen Fall, sondern auch für die laufende interne Debatte über das Wesen und die Definition von Religion(10) --, ohne hier in eine ausdrückliche Diskussion über Scientology einzutreten.

Einige italienische Gerichte (darunter Rom und Turin) haben Scientology zwar als Religion angesehen, doch das Berufungsgericht in Mailand kam zu einem anderen Urteil. Indem die Berufungsrichter in Mailand ein erstinstanzliches Urteil zugunsten von Scientology umstießen, fanden sie am 5. November 1993 eine Anzahl von Scientologen verschiedener Verbrechen für schuldig, alle angeblich vor 1981 begangen, und übergingen die Frage, ob Scientology eine Religion sei. Der italienische Kassationsgerichtshof annullierte am 9. Februar 1995 das Mailänder Urteil aus dem Jahre 1993. Es vertagte sich und forderte das Berufungsgericht auf, noch einmal über die Frage nachzudenken, ob Scientology wirklich eine Religion sei. Am 2. Dezember 1996 entsprach das Berufungsgericht in Mailand dem, vertrat aber die Meinung, Scientology sei keine Religion. Ähnlich wie ihre Kollegen in Turin bemerkten die Berufungsrichter in Mailand, dass "es keine gesetzgeberische Definition von Religion" gebe und "nirgendwo im [italienischen] Gesetz ein nützliches Element" sei, "um eine religiöse Organisation von anderen sozialen Gruppen zu unterscheiden." Die Mailänder Richter wählten aus einer Reihe möglicher Definitionen eine aus, die Religion als "ein Lehrgebäude" bezeichnet, das von der Voraussetzung der Existenz eines höchsten Wesens ausgehe, das Beziehungen zum Menschen hat, wobei der letztere die Pflicht hat, es anzubeten und zu verehren." Es wurden noch zusätzliche Kriterien aus der Fallrechtsprechung des italienischen Verfassungsgerichtshofes betrachtet, doch diese sind eindeutig der Hauptdefinition untergeordnet. Theoretisch kann man den Hinweis auf ein "höchstes Wesen" auch nicht-theistisch auslegen. Dies war die Interpretation in der Fallrechtsprechung des US-Kassationsgerichts, das den Universal Military Training and Service Act aus dem Jahre 1948 auslegte und auch in seine Definition von Religion einen Hinweis zu einer "Beziehung zu einem höchsten Wesen" aufnahm. Die Mailänder Richter interpretierten jedoch "höchstes Wesen" in einem theistischen Sinne. Als Folge konnten sie leicht die nicht-theistische Weltsicht von Scientology von der Sphäre der Religion trennen.

Am 9. Oktober 1997 annullierte der Kassationsgerichtshof auch das Mailänder Urteil aus dem Jahre 1996, wiederum, um sich zu vertagen (was bedeutet, dass eine andere Kammer des Mailänder Berufungsgerichts die Fakten des Falles noch einmal untersuchen wird: tatsächlich urteilte das Mailänder Berufungsgericht nach der Vertagung am 5. Oktober 2000 zum dritten Mal in demselben Fall, schloss schließlich die 20 Jahre alte Geschichte, beendete den Zwist mit dem Kassationsgerichtshof und urteilte zugunsten der Scientologen). Der Kassationsgerichtshof sah die Mailänder theistische Definition von Religion als "unannehmbar" und als einen "Fehler" an, weil sie "sich nur auf das Paradigma der biblischen Religionen stützte." In dieser Form würde die Definition den Buddhismus ausschließen, deren italienische Hauptorganisation, die Italienische buddhistische Union, seit 1991 in Italien als "Religionsgemeinschaft" anerkannt sei. Gemäß dem Kassationsgericht würde der Buddhismus "sicher nicht die Existenz eines höheren Wesens bezeugen und als Folge keine direkte Beziehung des Menschen mit Ihm vorschlagen."

Es stimmt, so beobachtet der Kassationsgerichtshof, dass "die Eigendefinition einer Gruppe als religiös nicht genügt, um sie als echte Religion anzuerkennen." Das Mailänder Urteil aus dem Jahre 1996 zitierte die Fallentscheidung des italienischen Verfassungsgerichtshofes und seinen Hinweis auf die "öffentliche Meinung", um zu entscheiden, ob eine Gruppe eine Religion sei. Gemäß dem Kassationsgerichtshofs ist die entscheidende "öffentliche Meinung" jedoch eher "die Meinung der Wissenschaftler", als die "öffentliche Meinung". Letztere sei gewöhnlich feindlich gegenüber religiösen Minderheiten eingestellt und überdies noch schwer zu ermitteln: Man fragt sich, bemerkt das Kassationsgericht, "aus welcher Quelle die Mailänder Richter die öffentliche Meinung der gesamten Nation kannten." Andererseits scheinen die meisten Wissenschaftler -- so das Kassationsgericht -- eine Definition von Religion vorzuziehen, die weit genug ist, um Scientology mit einzuschließen und, wenn gefragt, zu dem Schluss kommen, dass Scientology in der Tat eine Religion sei, weil es "die Befreiung des menschlichen Geistes durch die Erkenntnis des göttlichen Geistes, der in jedem Menschenwesen wohnt", zum Ziel habe. Das 48-seitige Urteil des Kassationsgerichts untersuchte auch einige der Argumente, die Kritiker (und 1996 die Mailänder Richter) benutzen, um Scientology den Status einer Religion zu verweigern. Fünf Hauptargumente wurden diskutiert.

1. Erstens: Kritiker wenden ein, Scientology sei "synkretistisch" und stelle keinen wirklichen "ursprünglichen Glauben" dar. Dies sei, argumentiert das Kassationsgericht, irrelevant, das der Synkretismus unter den echten Religionen "nicht selten vorkommt" und viele in neuerer Zeit anerkannte christliche Religionsgemeinschaften sehr wenige "Originalmerkmale" zeigen, wenn man sie mit älteren Religionsgemeinschaften vergleicht.

2. Zweitens: Es wird argumentiert, Scientology werde voraussichtlich Bekehrten als Wissenschaft und nicht als Religion angeboten. Das Kassationsgericht entgegnet, dass die christliche Theologie zumindest seit Thomas von Aquin den Anspruch erhebe, eine Wissenschaft zu sein. Andererseits mag eine Wissenschaft, die den Anspruch erhebt, zu nichtempirischen Ergebnissen wie einer "Erkenntnis Gottes" (oder dass "Menschen Gott sind") zu führen, "schlechte Wissenschaft" wie auch "von Natur aus religiös" sein.

3. Drittens: Kritiker beziehen sich auf Ex-Mitglieder (meistens militante Abtrünnige wie "Atack and Armstrong", die in dem Mailänder Urteil von 1996 zitiert werden), die behaupten, Scientology sei keine Religion, sondern nur eine Fassade, um dahinter kriminelle Aktivitäten zu verstecken. Das Kassationsgericht fragt, wie man wissen kann, dass die Meinung verstimmter einzelner Ex-Mitglieder repräsentativ für eine größere Zahl von Ex-Mitgliedern sei. Andere Ex-Mitglieder sind in der Tat als Zeugen der Verteidigung aufgetreten, und auf jeden Fall scheine die Zahl der Ex-Mitglieder von Scientology recht groß zu sein. Die Meinung zweier oder auch von zwanzig von ihnen sei daher kaum repräsentativ für das, was ein Durchschnitts-Exmitglied glaube.

4. Viertens: Texte von L. Ron Hubbard, dem Gründer von Scientology, und von frühen italienischen Führern scheinen anzudeuten, dass es das Grundziel von Scientology sei, Geld zu machen. Das Interesse solcher Texte an Geld ist, gemäß dem Kassationsgericht, "übertrieben", aber "es scheint vielleicht weniger übertrieben zu sein, wenn man in Betracht zieht, wie Geld in der Vergangenheit von der katholischen Kirche aufgetrieben wurde." Das Kassationsgericht führt Ananias und Sapphira aus der Apostelgeschichte an (die starben, weil sie einen Teil dessen, was sie mit dem Verkauf ihres Besitzes erzielten, für sich behielten und den Bischof anlogen, statt ihm alles zu geben), sodann spätmittelalterliche Auseinandersetzungen über den Verkauf von Luxusgütern und die Tatsache, dass die katholischen Kirchen bis in neuere Zeit hinein eine "Liste mit angebotenen Dienstleistungen [Messen und ähnliches] mit den entsprechenden Kosten" an der Kirchentür anzuheften pflegten. Die letzten Bemerkungen bestätigen gemäß dem Kassationsgericht, dass quid pro quo-Dienste unter den Religionen weiter verbreitet sind, als die Mailänder Richter 1996 zu glauben schienen. Bezüglich Scientology fuhr das Kassationsgericht fort zu bemerken, dass die "verwirrenderen" Texte über Geld nur einen sehr geringen Teil der enormen Literaturproduktion Hubbards ausmachten (es sind "etwa 8.000 Werke"), und dass sie meistens als Rundbriefe oder Bulletins "für die Funktionäre, die für die Finanzen und die wirtschaftliche Struktur verantwortlich waren", gedacht seien, "und nicht für das Durchschnittsmitglied. Schließlich: Sollte jemand den "kruden" Kommentar in einem technischen Bulletin von Scientology (der nicht von Hubbard geschrieben wurde) für bare Münze nehmen, "der einzige Grund, warum LRH [L. Ron Hubbard] die Kirche gegründet habe, sei der gewesen, Dianetics und Scientology zu verkaufen", hieße das nicht, so das Kassationsgericht, dass Scientology keine Religion sei. Was ist schließlich der eigentliche Zweck "des Verkaufs von Dianetics und Scientology"? Es gibt keinen Beweis, deutet das Kassationsgericht an, dass solche "Verkäufe" nur vorgenommen werden, um das persönliche Wohl der Führung sicherzustellen. Wenn sie als Werkzeug gedacht sind, Leute zu bekehren, dann ist das Geldmachen nur ein mittelbares Ziel. Der eigentliche Zweck ist die "Bekehrung" von Leuten, und dieses Ziel "könnte kaum typischer für Religion" sein, selbst wenn "gemäß der Strategie des Gründers [Hubbard] Neubekehrte durch den Verkauf von Dianetics und Scientology" gesucht und organisiert werden.

5. Ein fünfter Einwand, der vom Kassationsgericht erörtert wird, ist, dass Scientology keine Religion sei, weil aus dem Mailänder Fall selbst ersichtlich werde, dass eine Anzahl Scientologen sich "betrügerischer Verkaufstechniken" bedienten oder insbesondere schwache Kunden missbrauchten, als sie ihnen Dianetics oder Scientology "verkauften". Diese illegalen Aktivitäten, bemerkt das Kassationsgericht, sollten vor Gericht kommen, aber es liegen keine Beweise vor, dass das mehr als "gelegentliche abweichende Aktivitäten" einer gewissen Zahl von Führern und Mitgliedern im Mailändischen Zweig sind, "mit keiner allgemeinen Bedeutung" in bezug auf die Natur von Scientology im allgemeinen.

Das Urteil des italienischen Kassationsgerichts aus dem Jahre 1997 enthält eine der wichtigsten Diskussionen -- soweit und im internationalen Maßstab --, wie Gerichte bestehende Gesetze anwenden können, die von ihnen offensichtlich eine Entscheidung fordern, ob eine besondere Gruppe eine Religion ist oder nicht. Es argumentiert, das Nichtbestehen einer rechtlichen Definition von Religion in Italien (und sonstwo) sei "nicht zufällig". Jede Definition würde schnell veralten und praktisch die Religionsfreiheit einschränken. Es ist viel besser, so der italienische Kassationsgerichtshof, "das weite Feld der Religionsfreiheit nicht durch eine Definition einzuschränken, die allein schon dem Wesen nach restriktiv sei." "Religion" ist ein sich ständig weiterentwickelndes Konzept, und Gerichte dürfen sie nur im Rahmen besonderer historischer und geografischer Zusammenhänge interpretieren, wobei sie die Meinung der Wissenschaft zu Rate ziehen.

In einem weiteren Urteil vom 1. März 2000 bestätigte der italienische Kassationsgerichtshof, Scientology sei unter dem italienischen Gesetz eine Religion, er stellte aber fest, dass die gewinnorientierten Aktivitäten von Narconon, Scientologys Drogenrehabilitationszweig, nicht steuerbefreit sind. Das Urteil von 1997 untersuchte auch die Aktivitäten von Narconon und kam zu dem Schluss, sie seien nicht ungesetzlich. Die Frage, ob sie steuerbefreit seien, kam in dem Fall von 1997 nicht auf. Das neue Urteil bestätigt, dass Scientology eine Religion ist und kritisiert enge Kriterien, "die auf dem hegemonialen Paradigma der "Religionen des Buches" (Christentum, Judentum und Islam) beruhen, die Scientology seinen Status als Religion verweigern würden. In diesem Sinne wurde das Urteil aus dem Jahre 1997 bestätigt, obwohl es auch einige weniger als freundliche Bemerkungen über Narconon enthielt. Das Urteil aus dem Jahre 2000 bestätigt auch (entgegen den Entscheidungen des Mailänder Gerichts, die 1997 vom Kassationsgericht umgestoßen wurden), dass die Aktivitäten von Narconon nicht illegal sind. Sie sind jedoch nicht steuerbefreit. Das Kassationsgericht stellte fest, es sei gut möglich, dass die Aktivitäten von Narconon wiederum religiös seien. Doch die Nebentätigkeiten einer religiösen Körperschaft sind, wenn sie zu Gewinnen führen, nicht steuerbefreit. Es ist, sagt das Gericht, keine religiöse Diskriminierung von Scientology, wenn Narconon besteuert wird, da zweitrangige, gewinnbringende Tätigkeiten aller Religionen unter dem italienischen Gesetz der Steuer unterliegen. Das Gericht erwähnt zwar, dass die Dienste von Narconon gegen eine quid pro quo-Gebühr angeboten werden und gewinnorientiert sind, es enthält sich aber der Diskussion, ob das Auditing, die typischste Tätigkeit der Scientology-Kirche, der Steuer unterliege. Tatsächlich hat das italienische Finanzministerium in Beschlüssen über örtliche Zweige der Scientology-Kirche entschieden, das Auditing unterliege nicht der Steuer, und das Turiner Gericht kam in einem rechtgültigen Urteil ebenfalls zu dem Schluss, womit eine lange Schlacht zwischen den örtlichen Zweigen der Scientology-Kirche und den italienischen Finanzbehörden beigelegt wurde.

So bestätigt der Fall Scientology, dass Italien eine etwas liberalere Herangehensweise selbst gegenüber umstrittenen Minderheiten hat als andere europäische Länder. Einwände aus der Sektengegnerecke gibt es, aber die Gerichte neigen dazu, sie gründlich zu untersuchen, den Sektengegneraktivismus nicht guten Glaubens zu akzeptieren und öfter ja als nein gegen die Antisektenhaltung zu entscheiden.

Endnoten:

1. Ministero dell'Interno, Dipartimento della Pubblica Sicurezza - Direzione Centrale Polizia di Prevenzione, Sette religiose e nuovi movimenti magici in Italia, Rom: Innenministerium 1998.

2. Siehe mein Viel Lärm um nichts? Der "Italienische Sektenbericht", verfügbar auf der Website von CESNUR: http://www.cesnur.org/testi/Report.htm.

3. Siehe mein "The Children of God and The Family in Italy", in James R. Lewis - J. Gordon Melton (Herausgeber), Sex, Slander and Salvation. Investigating The Family/Children of God, Stanford (Kalifornien): Center for Academic Publication, 1994, Seiten 113-120.

4. Zu diesem Gesetz und seinen Auswirkungen siehe Silvio Ferrari ­ Giovanni Battista Varnier, Le minoranze religiose in Italia, Cinisello Balsamo (Mailand): San Paolo, 1997.

5. Siehe Giorgio Rochat, Regime fascista e Chiese Evangeliche, Turin: Claudiana, 1990.

6. Zu "plagio" siehe Alessandro Usai, Profili penali dei condizionamenti psichici. Riflessioni sui problemi penali posti dalla fenomenologia dei nuovi movimenti religiosi, Mailand: Giuffré, 1996. Die wesentlichen Texte der "plagio"-Auseinandersetzung sind in deutscher Übersetzung verfügbar: Gehirnwäsche und Sekten. Interdisziplinäre Annäherungen, Hg. von J. Gordon Melton und Massimo Introvigne (Marburg: diagonal-Verlag, 2000).

7. Siehe Massimo Introvigne ­ PierLuigi Zoccatelli ­ Nelly Ippolito Macrina ­ Verónica Roldán, Enciclopedia delle religioni in Italia, Leumann (Turin): Elle Di Ci, 2001.

8. Andererseits mag das Beharren von GRIS, CESNUR und mit ihm verbundene Wissenschaftler würden, selbst wenn sie römisch-katholisch sind, keinen katholischen Standpunkt vertreten, den unbeabsichtigten Effekt haben, andere zu überzeugen, dass sie tatsächlich zuverlässig sind, frei von katholischer Voreingenommenheit. In der Zeitung La Stampa schlug der Dichter Guido Ceronetti am 24. Mai 2001 vor, Italien solle einen Minister für religiöse Angelegenheiten haben, wie es ihn in anderen Ländern gibt. Er fuhr fort: "Es ist ganz offensichtlich, dass der Minister für religiöse Angelegenheiten von außerhalb des Parlaments kommen sollte; er oder sie sollte so gelehrt wie möglich sein und über den Parteien stehen. Ehrenvolle Persönlichkeiten wie Gianfranco Ravasi und Enzo Bianchi [beides bekannte liberale katholische Intellektuelle] kämen für diese Rolle nicht in Frage, weil sie als von einer Partei oder Kirche kommend wahrgenommen werden. Meine Idealvorstellung wäre Massimo Introvigne, Experte für traditionelle und neue Religionen, auch Sekten." (Guido Ceronetti, "Lanternina Rossa", La Stampa, 24. Mai 2001).

9. Siehe mein "Moral Panics and Anti-Cult Terrorism in Western Europe", Terrorism and Political Violence, Band 12, Nr. 12:1 (Frühjahr 2000), Seiten 47-59; und "So Many Evil Things: Anti-Cult Terrorism via the Internet", in Jeffrey K. Hadden ­ Douglas E. Cowan (Herausgeber), Religion on the Internet: Research Projects and Promises, Amsterdam ­ London - New York: JAI Press, 2000, Seiten 277-306.

10. Siehe zu diesem Punkt und zu Rechtsfällen der italienischen Scientology (die meisten unveröffentlicht, aber teilweise auf der CESNUR-Website verfügbar) mein "Religion as Claim: Social and Legal Controversies", in Jan G. Platvoet - Arie L. Molendijk, The Pragmatics of Defining Religion: Contexts, Concepts and Contests, Leiden - Boston ­ Köln: Brill, 1999, Seiten 41-72.

 

Update: 

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