Religiöse
Minderheiten und Anti-Sekten-Opposition
von Massimo Introvigne
Die Situation in
Italien in vergleichender Perspektive. Ein
am 9. Juni 2001 auf der internationalen Konferenz Freiheit und
Gleichheit von Religionen und Weltanschauungen, organisiert von der
Universität Heidelberg auf ihrem Internationalen
Wissenschaftsforum, vorgelegtes Papier
Im Vergleich zu
Frankreich, Belgien oder Deutschland ist das politische und
rechtliche Milieu in Italien überraschend günstig für religiöse
Minderheiten, darunter auch die umstrittensten. Internationale
Quellen einschließlich der Jahresberichte über religiöse
Freiheit, die vom US-Außenministerium, der Helsinki-Kommission und
den Vereinten Nationen herausgegeben werden, lassen darauf schließen,
dass Italien, vergleichsweise gesagt, eines der besten Milieus für
religiöse Minderheiten bietet. Anders als in Frankreich,
Deutschland und Belgien gibt es keine offizielle Antisektentätigkeit,
obwohl eine gewisse Beobachtung von "Kulten" durch die
Polizei besteht. Als jedoch 1998 ein Polizeibericht (wenn auch gemäßigter
als seine französischen und belgischen Gegenstücke) enthüllt
wurde(1), richtete sich die
politische Kritik in erster Linie gegen die Polizei wegen möglicher
Verletzung der Religionsfreiheit, anstatt gegen die
"Kulte" selbst(2).
Antisektenbewegungen in Italien sind klein, unterfinanziert und
nicht besonders aktiv. Selbst die umstrittensten religiösen
Bewegungen wirken in Italien in einem Klima der Freiheit und haben
folgerichtig die meisten Gerichtsfälle gewonnen. Am 15. November
1991 urteilte ein römisches Gericht, das "Flirtyfishing",
wie es Die Familie (früher als Kinder Gottes bekannt) praktiziert,
sei nicht gleichbedeutend mit Prostitution und daher unter dem
italienischen Gesetz per se auch nicht ungesetzlich(3).
Das Oberste Gericht hat bei zwei verschiedenen Gelegenheiten
entschieden, dass Scientology eine Religion sei, obwohl es auch die
Meinung vertrat, dass Narconon, das von Scientology betriebene
Drogenrehabilitationsprogramm, an sich nicht religiös ist und
infolgedessen nicht der Steuerbefreiung unterliegt. Ein führender
Richter in Rom, der die Vereinigungskirche auf mögliche
Misshandlung ihrer Mitglieder untersuchte, schloss den Fall im Jahre
1980, ohne Anklage zu erheben. Jehovas Zeugen, in Frankreich
angeprangert als Inbegriff gefährlicher "Sekten", haben
ein vom italienischen Ministerpräsidenten am 20. März 2000
unterzeichnetes Konkordat geschlossen, das ihnen den Erhalt öffentlicher
Mittel gestattet. Das Konkordat steht kurz vor der Ratifizierung
durch das Parlament und es wird einige Opposition erwartet,
besonders nachdem eine Volkseingabe gegen die Ratifizierung Tausende
von Unterschriften sammelte. Die Versammlungen Gottes und die
Siebten-Tag-Adventisten, in Belgien als mögliche "Kulte"
untersucht, erhalten bereits Steuergelder unter ähnlichen
Konkordaten in Italien. All das mag sehr seltsam erscheinen, wenn
man bedenkt, dass die Religionsfreiheit ein Phänomen neueren Datums
in Italien ist (sie wurde erst nach dem Zweiten Weltkrieg in die
neue Landesverfassung aufgenommen) und der katholische Einfluss hier
wohl vorherrschender ist als anderswo in der Welt. Ich möchte die
historische Entwicklung des italienischen Gesetzes zur
Religionsfreiheit erörtern, dann einige politische Probleme in den
Vordergrund rücken und mit einer Falluntersuchung von Scientology
unter dem italienischen Gesetz schließen.
1. Die historische
Entwicklung der Religionsfreiheit in Italien
Die Vereinigung
Italiens wurde durch das Königreich von Savoyen, später das Königreich
Italien, erreicht, und zwar gegen die stimmgewaltige Opposition der
römisch-katholischen Kirche. Viele der Väter des zeitgenössischen
Italiens waren weltliche Humanisten. Andererseits blieb die römisch-katholische
Kirche, während sie sich offiziell in einer Auseinandersetzung mit
dem Staat befand, enorm einflussreich. Das erklärt, warum das frühe
Königreich Italien, obwohl feindlich gegenüber der katholischen
Kirche (und wohlwollend gegenüber Minderheiten), ihnen gewährte,
was das Gesetz eher "Duldung" statt Religionsfreiheit
nannte. Tatsächlich wurde die Proselytentätigkeit von
Nichtkatholiken durch eine recht vage und allgemeine Vorstellung von
"öffentlicher Ordnung" eingeschränkt und hing des öfteren
vom guten Willen der örtlichen Polizei ab. Im Jahre 1929 schloss
das faschistische Regime durch das Konkordat von 1929 seinen Frieden
mit der römisch-katholischen Kirche. Im selben Jahr schuf das
Regime mit dem Gesetz Nr. 1159 vom 24. Juni 1929 die erste vollständige
Regelung für religiöse Minderheiten (die entsprechenden
Vorschriften wurden am 28. Februar 1930 veröffentlicht)(4).
Vom Staat "zugelassene" religiöse Minderheiten hatten
einige grundlegenden Rechte, darunter eine teilweise
Steuerbefreiung, das Recht zu predigen und rechtlich gültige Ehen
zu schließen, aber dies (wieder einmal) innerhalb der Grenzen der
"öffentlichen Ordnung" und der "öffentlichen
Moral". Politisch wollte das faschistische Regime im Frühstadium
sich nicht von den religiösen Minderheiten distanzieren (das sollte
sich später ändern), und es wollte auch die Macht der katholischen
Kirche beschränken, indem es auch mit anderen Religionen gewissen
Kontakt hielt. In den 1930er Jahren wurde die Beziehung zwischen der
katholischen Kirche und den Faschisten fester, insbesondere auf örtlicher
Ebene, und das Gesetz Nr. 1159 wurde restriktiv ausgelegt. Wenn ein
örtlicher katholischer Priester sich beschwerte, dass eine Gruppe
von Predigern seine Tätigkeit störte, war es für einen Offizier
der Ortspolizei (oder für einen Richter) immer möglich, zu dem
Schluss zu kommen, dass die Andersgläubigen die "öffentliche
Ordnung" oder die "öffentliche Moral" gefährdeten.
Ein berüchtigter nationaler Vorfall wurde durch einen Rundbrief des
Innenministeriums mit Datum vom 9. Mai 1935 geschaffen, der alle
Pfingstkirchen schloss, weil sie nicht nur der "öffentlichen
Ordnung", sondern auch der "Reinheit der Rasse" (in
der Zwischenzeit hatte eine Rassenlehre Eingang in den Faschismus
gefunden) zuwiderlief. Während des Zweiten Weltkrieges wurden
mehrere Minderheiten (darunter die Siebten-Tag-Adventisten und die
Zeugen Jehovas) praktisch verfolgt und Protestanten im allgemeinen
wurden diskriminiert(5). Nach dem
Krieg wurden die Regierungen von den Christdemokraten beherrscht,
die es bequem fanden, weder das Gesetz 1159 noch die politische
Einstellung zu ändern, die religiösen Minderheiten im allgemeinen
argwöhnisch gegenüberstand, und zwar trotz der neuen Verfassung,
die den Minderheiten zum ersten Mal unter den Artikeln 8, 19 und 20
"Religionsfreiheit" und nicht nur "Duldung" gewährte.
So wurde beispielsweise am 16. April 1955 der gegen die
Pfingstkirche gerichtete Rundbrief offiziell außer Kraft gesetzt.
Religiöse Minderheiten waren bis gut in die 1950er Jahre hinein
Gegenstand verschiedener Formen von Diskriminierung. Erst während
der 1960er Jahre wurde das, was noch an antiprotestantischen Maßnahmen
verblieb, in einer Reihe von Entscheidungen des Verfassungsgerichts
abgebaut (nach dem Zweiten Vatikanischen Konzil ohne Gegnerschaft
und mit voller Zustimmung der römisch-katholischen Kirche). Die
Erinnerung an diese Zeit der Diskriminierung ist für Protestanten
immer noch schmerzlich und erklärt, warum es in Italien so wenig
evangelische Antisektentätigkeit gibt. Wenn ausländische Artikel,
die gegen Gruppen wie die Zeugen Jehovas oder die Mormonen
geschrieben wurden, von italienischen Evangelischen übersetzt
werden, erklärt gewöhnlich ein Vorwort, die deutliche theologische
Kritik bedeute nicht, dass der Staat diese Gruppen diskriminieren dürfe.
Das faschistische Regime führte auch eine Strafgesetzgebung gegen
"plagio" ein, ein Wort, dessen heutige Übersetzung ins
Deutsche eigentlich "Gehirnwäsche" sein sollte (obwohl
die italienische Gesetzgebung verabschiedet wurde, lange bevor
dieses Wort in den USA geprägt wurde). Am 8. Juni 1981 erklärte
der Verfassungsgerichtshof den Paragraph 603 des italienischen
Strafgesetzbuches für unvereinbar mit einer demokratischen
Verfassung, beseitigte damit plagio aus dem italienischen Gesetz und
machte es schwieriger, wieder eine Gesetzgebung gegen Gehirnwäsche
einzuführen(6). Das höchste Gericht
änderte auch eine Reihe von Bestimmungen des Gesetzes Nr. 1159. Es
ist immer noch in Kraft, aber es sollte innerhalb des Rahmens der
Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofes interpretiert werden.
Eine Anzahl juristischer Autoren ist zu dem Schluss gekommen, dass
die allgemeine Einschränkung in Bezug auf die "öffentliche
Ordnung" (implizit) nicht mehr in Kraft ist, während es die
Einschränkung in Bezug auf die "öffentliche Moral"
wahrscheinlich noch ist.
Eine Folge der
verfassungsmäßigen Neuinterpretation des Gesetzes Nr. 1159 ist,
dass Bestimmungen über die Religionsfreiheit über verschiedene
Gesetze verstreut sind, die wiederum gemäß den Entscheidungen des
Verfassungsgerichtshofes auszulegen sind. Daher auch das Bedürfnis
nach einem neuen Gesetz, das, auch ohne eine entscheidend neue
Bestimmung einzuführen, in einem einzigen Text die Vorschriften zur
Religionsfreiheit in Italien zusammenfasst. Unter den Regierungen
Prodi (1996), D'Alema (1999) und Amato (2000) brachte die Mehrheit
einen Text ein (Gesetzesentwurf Nr. 3947), der auch von einem Teil
der Opposition unterstützt wurde und dessen Hauptautor das
Parlamentsmitglied (jetzt früheres Parlamentsmitglied) Domenico
Maselli ist (ein Waldenser). Während des Jahres 2000 schien es
wahrscheinlich, dass das Gesetz vor den Wahlen im Jahre 2001
angenommen würde. Das Gesetz wurde jedoch Gegenstand des
Wahlkampfes, da ein Teil der Opposition (die nach den Wahlen im Mai
2001 zur gegenwärtigen Mehrheit wurde) es als zu liberal ansah und
es möglicherweise die Interessen des Islam begünstigte. Während
"Sekten" oder "neue religiöse Bewegungen" in
Italien kein Wahlkampfthema sind, sind es der Islam und die
Einwanderung sehr wohl, und alle politischen Parteien sind sehr
vorsichtig, wenn es an Themen des Islams geht. Eine interessante
Bestimmung des Gesetzentwurfs Nr. 3947 (in seinem Text vom 19.
Oktober 2000) war, dass er ursprünglich in Absatz 13 die Schaffung
einer "Beobachtungsstelle für Religionsfreiheit" forderte
(obwohl diese Bestimmung später aus Mangel an Geldmitteln fallen
gelassen wurde). Anders als die Beobachtungsstellen und Kommissionen
für "Kulte" und "Sekten" einer Reihe von
anderen Ländern, sollte diese Beobachtungsstelle gemeinsam mit
Wissenschaftlern und wissenschaftlichen Einrichtungen jährliche
Berichte über die Existenz der verschiedenen Religionen (nicht nur
"Kulte" oder "Sekten" in Italien) schreiben.
Ein neues Gesetz zur
Religionsfreiheit wäre praktisch, aber es würde nicht die Schlüsselmerkmale
des italienischen Rechtssystems ändern, das gegenwärtig auf der
Nachkriegsverfassung und auf der 1984 vorgenommenen Revision des
Konkordats mit der römisch-katholischen Kirche beruht. Unter dem
gegenwärtigen System sind (anders als beispielsweise in
Deutschland) alle italienischen Bürger verpflichtet, Kirchensteuern
(von einigen juristischen Autoren auch "Kultursteuer"
genannt) zu zahlen, die sich auf 0,8 Prozent ihrer gesamten
Einkommensteuer belaufen. Während in Deutschland Steuerzahler, die
keiner Kirche angehören, von der Kirchensteuer ausgenommen sind,
ist in Italien die Zahlung der religiösen Steuer gesetzlich
vorgeschrieben. Das Gesetz lässt es jedoch zu, dass Steuerzahler
die Wahl haben, ihr Geld weltlichen karitativen Einrichtungen zu
geben oder den entsprechenden Punkt in ihrer Steuererklärung nicht
auszufüllen. In diesem Fall wird ihr Geld zwischen den religiösen
Körperschaften aufgeteilt, die es sich erwählt haben, an der
entsprechenden Aufteilung teilzuhaben. Obwohl die Verfassung
vorsieht, dass nur der Vertrag mit der katholischen Kirche den
Status eines "Konkordats" hat, hat eine Anzahl anderer
Religionsgemeinschaften und Kirchen kleinere Konkordate, die als
"intese" bezeichnet werden [Anmerkung des Übersetzers:
der italienische Begriff intese - Mehrzahl von intesa - bedeutet wörtlich:
Absprachen, Einvernehmen] und die ihnen sehr ähnliche finanzielle
und andere Vorteile gewähren. Teilhabende religiöse Körperschaften
sind unter anderem die Waldenserund die Methodisten (diese beiden
Kirchen fusionierten im Jahre 1975), die Baptisten (die jedoch bis
jetzt beschlossen haben, nicht ihren Anteil an der Religionssteuer
zu erhalten), die Lutheraner, die Juden, die Versammlungen Gottes
und die Siebten-Tag-Adventisten. Im Jahre 2000 unterzeichnete
Ministerpräsident Massimo D'Alema Konkordate mit der Italienischen
buddhistischen Union und den Zeugen Jehovas, und diese erwarten die
Zustimmung des Parlamentes zur Zeit der Abfassung dieses Papiers, während
Verhandlungen mit der Kirche Jesu Christi der Heiligen der Letzten
Tage (der Mormonenkirche), der Apostolischen Kirche (einer weiteren
pfingstkirchlichen Körperschaft), der Griechisch-orthodoxen Kirche,
Soka Gakkai und der Italienischen Hindu-Union laufen und
verschiedene islamische Organisationen auch ihre Anträge
eingereicht haben. Umfragen zeigen, dass eine sehr große Mehrheit
der Italiener das System unterstützt. Weltliche humanistische
Organisationen sind im allgemeinen recht stimmgewaltige Gegner,
obwohl eine von ihnen, die Nationale Union der Atheisten und
rationalen Agnostiker, einmal den Anspruch erhoben hat, eine
Religion zu sein, und ohne Erfolg versuchte, selbst ein Konkordat
einzugehen. Obwohl der weltliche Humanismus in Italien eine kleine
Minderheit ist, ist er sowohl in den Medien als auch bei der
intellektuellen Elite etwas überrepräsentiert und wird von
Religionisten als wirkliche Bedrohung angesehen. Dies erklärt,
warum die großen Kirchen äußerst zögerlich sind, Neuzugängen in
das religiöse Steuersystem Widerstand entgegenzusetzen. Sie fürchten
sich, "schlafende Hunde zu wecken" und das ganze System
(das für sie äußerst vorteilhaft ist) einer Debatte und
Kontroverse zu öffnen. Obwohl Jehovas Zeugen nicht besonders
beliebt unter den anderen Religionen sind, unterstützten in der Tat
die meisten protestantischen Körperschaften ihren Antrag auf ein
Konkordat, und die katholische Kirche blieb offiziell still (obwohl
Kritik von einzelnen Priestern nicht selten war und viele von ihnen
eine öffentliche Petition gegen die "intesa"
unterschrieben, die von einzelnen Sektengegnern und Ex-Mitgliedern
organisiert wurde). Wiederum widersprachen im Wahlklima Anfang 2001
einige oppositionelle Politiker den Konkordaten mit den Zeugen
Jehovas und den Buddhisten, eine Haltung, die auch die Furcht vor
einem möglichen künftigen Konkordat mit dem Islam verrät. Sowohl
die Zeugen als auch die Buddhisten werden damit zum Testfall dafür,
ob sich das italienische System weiterhin bewährt, das so weit gut
funktioniert hat. Es bleibt andererseits wichtig zu betonen, dass
religiöse Körperschaften (einschließlich der Buddhisten und der
Zeugen Jehovas) selbst ohne "intese" großzügige
Steuerbefreiungen und eine Anzahl anderer Vorteile erlangen. Die
"intese" kennzeichnen einen kleineren "Club" von
Religionen, die von Staat als zuverlässige Partner anerkannt
werden, aber selbst ohne ein Konkordat ergeht es den meisten
Religionen in Italien weitaus besser als in einer Anzahl von
Nachbarländern.
2. Das politische
Umfeld
Mit der möglichen
und kürzlichen Ausnahme des Islam werden religiöse Minderheiten in
Italien nicht als potentiell umstrittenes Thema betrachtet. Der
Unterschied der italienischen Situation zu der in Deutschland und
Frankreich erfordert eine politische Erklärung. Ich würde erstens
unterstellen, dass religiöse Minderheiten in Italien nicht als
besonders bedrohlich angesehen werden, weil sie ganz einfach
vergleichsweise klein sind. Die Enzyklopädie der Religionen in
Italien (der Verfasser dieses Papiers ist Koautor)(7)
führt über sechshundert religiöse Körperschaften an, die auf
italienischem Boden tätig sind. Doch die gesamte Mitgliederzahl
dieser Körperschaften (die römisch-katholische Kirche nicht
gerechnet) macht nur 1,92% der Gesamtbevölkerung in Italien aus.
Die Situation ändert sich jedoch etwas, wenn man nicht nur die
italienische Bevölkerung betrachtet, sondern auch die Gastarbeiter
und legale und illegale Einwanderer (die keine italienischen Bürger
sind). In diesem Fall machen die Mitglieder religiöser Minderheiten
grob gerechnet 3,50% der Gesamtbevölkerung Italiens aus. Die
meisten Einwanderer sind jedoch keine Mitglieder neuer religiöser
Bewegungen (NRB), sondern Moslems (mit demzufolge wachsender Sorge
über den Islam in bestimmten Gegenden) oder östliche Orthodoxe aus
Rumänien, Jugoslawien und Russland (diese letztere religiöse
Minderheit wird nicht als besonders bedrohlich angesehen). Andere
religiöse Minderheiten als der Islam werden daher oft als bloße Fußnote
in der italienischen religiösen Szene insgesamt wahrgenommen, und
unter Akademikern werden sogar Stimmen laut, die geltend machen, man
sollte kein Geld an wissenschaftliche Untersuchungen über sie
verschwenden.
Ein weiterer Grund,
warum die Diskriminierung von Minderheiten in Italien nicht beliebt
ist, ist der Eifer aller politischen Kräfte (und in gewissem Maße
der katholischen Kirche selbst), sich von der Verfolgung von
Minderheiten im Faschismus zu distanzieren. Doch ein anderer
Unterschied zwischen Italien und (besonders) Frankreich und dem
französisch sprechenden Belgien zieht die Rolle des Freimaurertums
in Betracht. "Kult" und "Sekte" waren Etiketten,
die häufig von der römisch-katholischen Kirche und politisch
linken Kritikern gegen das italienische Freimaurertum gebraucht
wurden, eine Organisation, die jahrzehntelang oft der lauteste
Exponent des säkularen Humanismus war (wofür sie sich von den
britischen und amerikanischen Körperschaften lösen musste).
Freimaurerei war auch eine gelegentliche Kritik an der großen
italienischen kommunistischen Partei. Die einzige "Antisekten"-Gesetzgebung,
die in Italien eingebracht und angenommen wurde, war in der Tat
gegen das Freimaurertum gerichtet. In den 1980er und 1990er Jahren,
nach zwei Freimaurerskandalen, erließen linke Regierungen Gesetze
und Verfügungen (die immer noch in Kraft sind), die verhindern,
dass Freimaurer Positionen in der Rechtsprechung oder z. B. als Präsidenten
von Industrie- und Handelskammern einnehmen. Während in Frankreich
und in anderen Ländern weltliche "kontinentale"
Freimaurerkörperschaften (getrennt vom nicht antiklerikalen
britischen und amerikanischen Freimaurertum) sehr rege darin sind,
Antisektenkreuzzüge zu organisieren, hat das italienische
Freimaurertum verständlicherweise über die Jahre eine ganz andere
Haltung entwickelt, weil es durch Erfahrung gelernt hat, dass
Antisektenkampagnen in Italien oft zu neuer
Anti-Freimaurer-Gesetzgebung führen.
Wissenschaftler in
Italien sind in der Vergangenheit (wie in den Vereinigten Staaten
und anders als in Frankreich und Deutschland) ziemlich aktiv
zugunsten von religiös und anderweitig Benachteiligten gewesen.
Anders als in Frankreich hat es jedoch seit wenigstens den 1980er
Jahren auch eine beträchtliche Menge an empirischen Untersuchungen
über NRB gegeben. Die veröffentlichte sozialwissenschaftliche und
historische Literatur über NRB ist möglicherweise doppelt so
umfangreich wie in Frankreich. Gute siebzig Prozent dieser Literatur
ist in Form von etwas fünfzig Büchern und Hunderten von
Zeitschriftenartikeln und -kapiteln erschienen und ist von
Wissenschaftlern im Verbund mit CESNUR, dem Zentrum für Studien über
Neue Religionen, gegründet 1988 in Turin, verfasst worden. Direkt
seit Beginn hat CESNUR ein internationales Kollegium gehabt, dessen
aktivste Mitglieder international bekannte Kritiker der
Antisektenbewegung sind. In den zwölf Jahren seines Bestehens ist
CESNUR häufig von öffentlichen Einrichtungen, Justizbehörden und
großen religiösen Körperschaften konsultiert worden; seine Kurse,
Seminare und Berichte (ergänzt durch mehrere hundert Interviews in
den Medien) haben mitgeholfen, eine nicht gegen Sekten gerichtete
Sicht in Fragen religiöser Minderheiten in Italien zu verbreiten.
Im nahen Frankreich
wird die Politik immer noch von weltlich humanistischen
"Altlinken" mit einer paternalistischen Sichtweise von
Regierung und Staat dominiert. In Deutschland werden
Antisektenkreuzzüge oft von der "alten Rechten" angeführt,
die sich enger Beziehungen zu den etablierten Kirchen erfreut und im
allgemeinen Gesetz und Ordnung im Sinn hat. In der italienischen
Politik sind im Gegensatz dazu eine "neue Linke" und eine
"neue Rechte" vorherrschend, die sich offensichtlich
voneinander unterscheiden, aber beide antipaternalistisch und
liberal sind. Beide haben jedem Versuch widerstanden, die staatliche
Kontrolle der Religionen und der Antisektentätigkeit auszuweiten.
Eine bildliche Veranschaulichung dieses Punktes ist die gemeinsame
Vertretung der Scientology-Kirche in neueren Prozessen durch zwei
hochrangige Anwälte. Einer der Anwälte war ein früherer
Kabinettsminister vom liberalen Flügel der konservativen Partei
"Forza Italia", der andere ein gleichfalls liberales
Parlamentsmitglied einer kleinen neomarxistischen linken Partei.
Solch eine Rechtsvertretung zugunsten von Scientology durch
prominente Politiker, die zufällig auch Anwälte sind, wäre in
Frankreich oder Deutschland undenkbar.
3. Antisektentätigkeit
Ein Beobachter außerhalb
Italiens, der seine Schlussfolgerungen auf der Grundlage der
Informationen, die er aus dem Internet bekommt, zieht, mag diese
Ergebnisse anzweifeln. Einige der extremsten Antisekten-Websites
werden von Italienern betrieben (obwohl sie sich gelegentlich ausländischer
Provider bedienen, um gesetzliche Beschränkungen in Italien zu
umgehen). Die italienische römisch-katholische
Antisektenorganisation GRIS hat ebenfalls eine bedeutende
internationale Präsenz sowohl in Europa wie auch in Lateinamerika
und eine kleine Website. Das stimmt zwar alles, aber es bleibt eine
Tatsache, dass die bekanntesten italienischen Sektengegner fast
ausschließlich online arbeiten und eine sehr beschränkte
Offline-Präsenz haben. Ihre Websites haben im Ausland mehr Einfluss
als in Italien. Es gibt beispielsweise eine ganze Website (von einem
ehemaligen Führer der italienischen Neuen Akropolis betrieben), die
sich der Verleumdung von CESNUR widmet. In diesem Fall jedoch sind
über drei Jahre lang mehrere hundert Seiten online gewesen, ohne
(soweit ich weiß) eine einzige Kommentarzeile in irgendeinem der
großen italienischen Medien zu hinterlassen. Andererseits ist die
Anti-CESNUR-Website (in der viele Seiten in anderen Sprachen als
italienisch enthalten sind) im Rahmen örtlicher Feldzüge gegen
"Sekten" (und "Sektenapologeten") in Frankreich
und Deutschland zitiert worden, und ihre Argumente sind von gegen
Sekten eingestellten Wissenschaftlern wie Stephen Kent verwendet
worden. Eine Anti-Soka Gakkai-Seite aus Italien und eine große
Anti-Scientology-Website, die von jemandem mit dem Pseudonym
"Martini" betrieben wird, haben vielleicht im Ausland auch
größere Bedeutung als in Italien. Die meisten ihrer Besucher sind
Italiener, aber die Wirkung auf die Medien ist begrenzt und in der
akademischen oder politischen Gemeinde praktisch nichtexistent.
Andererseits wird "Martinis" Anti-Scientology-Website oft
von Sektengegnern in anderen Ländern als Italien zitiert. GRIS ist,
wie bereits erwähnt, eine etwas unterschiedliche Organisation mit
wirklicher Präsenz in verschiedenen italienischen Städten. Sie rühmt
sich, die Zustimmung der nationalen katholischen Bischofskonferenz
zu haben (obwohl mehrere Dutzend katholischer Gemeinschaften
gleichfalls "gebilligt" werden und die
"Billigung" GRIS nicht das Recht gibt, für die Kirche zu
sprechen). In den letzten Jahren ist sie von Vernichtungskämpfen
heimgesucht worden, hat in den verschiedenen örtlichen Kapiteln
unterschiedliche Haltungen an den Tag gelegt, und ihre Präsenz
scheint auf nationaler Ebene abzunehmen. Sie hält jedoch immer noch
den Kontakt mit verschiedenen italienischen katholischen Bischöfen
und mit gegen Sekten eingestellten Bischöfen und Priestern in
Deutschland, Lateinamerika und anderswo aufrecht.
Am 9. März 2001
setzte ein französischer Sektengegner namens Mathieu Cossu einen
vertraulichen Brief von Dr. Alberto Amitrani in die Usenet-Newsgroup
it.cultura.religioni. Amitrani war früher Präsident des
GRIS-Kapitel in Rom und von seiner Stellung als Mitglied des
nationalen GRIS-Kollegiums zurückgetreten (später verließ
Amitrani GRIS ganz). Wie Cossu an den privaten Brief gelangt ist,
ist unbekannt. Wie dem auch sei, und angenommen, der Brief ist echt
(in den nachfolgenden Auseinandersetzungen hat niemand angedeutet,
er sei es nicht), er gibt die Schuld an der gegenwärtigen Krise von
GRIS der Haltung ihres nationalen Sekretärs, Giuseppe Ferrari, der
als etwas besessen davon beschrieben wird, CESNUR zu beleidigen. Gemäß
Amitrani war Ferrari offensichtlich so sehr beschäftigt damit,
gegen CESNUR zu kämpfen, dass er die Leitung von GRIS vernachlässigte
und nur noch gegen "Sekten" kämpfte. Dass GRIS (oder
zumindest ihr nationaler Sekretär) vollkommen bereit war, mit jedem
zusammenzuarbeiten, um "Sektenapologeten" zu bekämpfen,
wurde ein paar Tage nach dem Einstellen des Briefes von Cossu über
CESNUR bezeugt, als die Anti-CESNUR-Website zugunsten von Ferrari in
seiner Auseinandersetzung mit Amitrani herauskam -- mit
Informationen, die von GRIS selbst hätten stammen können. Später,
am 24. Mai 2001, berichtete die Anti-CESNUR-Website wiederum über
die Auseinandersetzung, indem sie in starken Worten eine
Verteidigung Ferraris gegen Kritik von Dr. Raffaella Di Marzio,
Amitranis Frau, und dem neu gewählten Präsidenten des römischen
Zweiges von GRIS veröffentlichte. Es war leicht vorauszusagen, dass
die Verteidigung behauptete, Di Marzio und Amitrani (beides
lautstarke Befürworter des Gehirnwäsche-Arguments und Gegner von
CESNUR) seien Teil einer größeren CESNUR-Verschwörung, um GRIS zu
"übernehmen". Es wurde auch die Teilnahme von Di Marzio
als Redner auf der Konferenz im April 2001, "Der geistliche
Supermarkt", mitorganisiert an der Londoner Wirtschaftsschule
von INFORM, CESNUR und anderen, als Beweis für die Verschwörung
erwähnt, und das trotz der Tatsache, dass andere "Sekten"-Kritiker
(darunter David Clark von der American Family Foundation) unter den
Rednern in London wie auch auf anderen CESNUR-Konferenzen waren (zum
Beispiel legten sowohl Herbert Rosedale von der American Family
Foundation als auch Priscilla Coates, eine historische Gestalt der
amerikanischen Antisektenbewegung, bei der CESNUR-Konferenz im Jahre
1999 in Bryn Athyn Abhandlungen vor). Ironischerweise empfahl ein
paar Tage später der deutsche Sektengegner Tilman Hausherr (ein
bekannter Kritiker von "Sektenapologeten" und Autor von
Artikeln in der Anti-CESNUR-Website) zwei Aufsätze von Amitrani und
Di Marzio, die gerade in Cults & Society (der
Internet-Zeitschrift American Family Foundation) veröffentlicht
worden waren, seinen Mitgegnern in der Newsgroup
alt.religion.scientology. Wie Amitrani und Di Marzio von der
Anti-CESNUR-Website (offensichtlich wiederum in enger Zusammenarbeit
mit dem nationalen Sekretär von GRIS) behandelt werden, zeigt, dass
Antisekten- und Sektengegenbewegungen nicht mehr freundlich mit
Leuten umgehen, die sie als "Abtrünnige" statt als
"Sekten" selbst ansehen.
Allgemein gesagt gibt
es nur ein begrenztes Maß an weltlicher Antisekten- und
katholischer Gegensektenaktivität in Italien. Die italienischen
Medien sind andererseits so interessiert daran, reißerische Enthüllungen
über "gefährliche Sekten" zu veröffentlichen wie
anderswo. Und während die allgemeine Bedeutung der italienischen
Sektengegner im Inland recht beschränkt ist, werden sie von der
internationalen Antisektenbewegung gefeiert. Weil eine Anzahl
italienischer Wissenschaftler, die über NRB arbeiten (sowohl mit
CESNUR verbunden als nicht), wie auch einige italienische Politiker
und Rechtsexperten unter den lautstärksten Kritikern der europäischen
(insbesondere französischen) Antisektenbewegung sind, haben europäische
Sektengegner ein persönliches Interesse an der Behauptung, diese
"Sektenapologeten" seien zu Hause "umstritten".
Besonders die nationale Kommission von GRIS betrachtet es als ihre
heilige Mission (zumindest gemäß einem maßgeblichen ehemaligen
Mitglied wie Amitrani), italienische "Sektenapologeten",
die zufällig auch römisch-katholisch sind, daran zu hindern, die
katholische Haltung zu "Sekten" in mehreren Ländern zu
beeinflussen. Die Behauptung von GRIS, sie habe tatsächlich
Wissenschaftler, die Verbindung zu CESNUR haben, daran gehindert, zu
internationalen katholischen Ereignissen eingeladen zu werden, ist
schwer zu bewerten. Wir wissen nicht, wer uns nichteinlädt, und
warum nicht. Andererseits erhält CESNUR mehr Einladungen zu Vorträgen
im In- und Ausland (darunter von angesehenen katholischen
Einrichtungen), als es realistischerweise annehmen kann(8).
Als der umstrittene katholische Erzbischof Emmanuel Milingo am 27.
Mai 2001 in einer von Reverend Moon geleiteten Zeremonie die
koreanische Akupunkteurin Maria Sung heiratete, suchte die Mehrzahl
der italienischen Medien die Meinung von CESNUR zu erfahren,
darunter die katholische Tageszeitung Avvenire, und mehrere
katholische Radiostationen taten in Italien und im Ausland dasselbe;
kein Kommentar über den Vorfall, der einen enormen Eindruck in
Italien hatte, erschien auf der Website von GRIS, noch taten sich
die Sprecher von GRIS in der darauf folgenden nationalen Debatte
besonders hervor. Schließlich wurde die Enciclopedia delle
Religioni in Italia, Anfang 2001 von CESNUR herausgegeben, schnell
das meistrezensierte Sachbuch in Italien in dem Zeitraum; die
Rezensionen waren einheitlich im ganzen Spektrum der großen Medien
in Italien vorteilhaft, während Protestbriefe gegen
"Sektenapologeten" von einigen Medien einfach an CESNUR
geschickt oder ignoriert wurden. Wieder einmal hat ein Feldzug, der
(gemäß Amitrani) mit fast schon manischer Wut über mehrere Jahre
geführt wurde, keinerlei augenscheinliche Ergebnisse in Italien
hervorgerufen, obwohl er im Ausland gelegentlich bemerkt und erwähnt
wurde ("im Ausland" schließt in diesem Falle vielleicht
die privaten Korridore einiger Vatikanabteilungen mit ein).
Es ist auch
bemerkenswert, dass sowohl die Zeugen Jehovas wie auch Soka Gakkai
ihre größte Anhängerschaft in Italien haben, und dasselbe mag
auch auf Scientology zutreffen, obwohl in diesem Falle harte
Statistiken bekanntermaßen schwer zu erlangen sind. Sektengegner in
Ländern wie Deutschland und Frankreich behaupten verständlicherweise
gerne, dass diese größeren italienischen Gemeinschaften in Italien
selbst so umstritten seien wie in den entsprechenden anderen Ländern.
Es wäre zwar eine Übertreibung zu behaupten, dass die italienische
Antisektenbewegung (meistens über das Internet propagiert)
keinerlei Spuren in Italien hinterlasse, aber man könnte zu recht
sagen, dass das Material meistens für den Export und für die
Verwendung in anderen Ländern hergestellt wird.
Im Jahre 2000 veröffentlichte
ein selbsternannter "verstimmter ehemaliger italienischer
Sektengegner" eine Enthüllung und mehrere Dokumente über die
umstrittene US-Website tellitall.org (wo jeder, so wird der Anspruch
erhoben, alle möglichen schändlichen Behauptungen veröffentlichen
darf, Anonymität garantiert). Es wurde die Behauptung aufgestellt,
die extremen italienischen Antisekten-Websites (besonders die von
"Martini" betriebene Anti-Scientology-Site) würden von
einer Gruppe betrieben, die mit der heimlichen Hilfe von Beamten des
Innenministeriums in illegale Aktivitäten verwickelt seien. Die
Scientology-Kirche lenkte die Aufmerksamkeit mehrerer
Parlamentsmitglieder auf die Enthüllung, und es folgten eine
Diskussion im Parlament und eine offizielle Untersuchung. Diese
zeigte entgegen den Behauptungen auf tellitall.org (die völlig
unglaubwürdig und offenkundig erfunden zu sein schienen), dass kein
Regierungsbeamter sich gegenüber extremen Antisekten-Websites
kooperativ gezeigt hatte, und den besorgten Parlamentsmitgliedern
wurde gesagt, dass jede illegale Aktivität auf diesen Websites in
Zukunft überwacht und verfolgt werde. Es bleibt unklar, wer genau für
die Enthüllung auf tellitall.org verantwortlich war (mit Kritikern,
die offensichtlich auf die Scientology-Kirche selbst wiesen), doch
die ganze Geschichte veranschaulicht, dass extreme Sektengegner in
Italien in offiziellen Kreisen mehr als Teil des Problems denn als
Teil der Lösung betrachtet werden. Es gab auch Vermutungen, dass
Geheimdienste in Ländern mit aggressiverer Antisekteneinstellung
(als ihre italienischen Gegenstücke, wie die tellitall.org-Enthüllung
andeutete) eine Rolle in dem ganzen italienischen Schwindel, der den
ganzen "Antisektenterrorismus über das Internet" umgibt,
spielen könnten.(9) Ein gewisser
Druck, den Frankreich gegen das Konkordat mit den Zeugen Jehovas ausübt,
wurde zur Zeit der Abfassung dieses Papiers zweifellos empfunden und
besteht weiterhin. So wie die italienische Sektengegnerschaft hauptsächlich
ein Produkt für den Export ins Ausland ist (die italienische, mit
der internationalen Antisektenföderation FECRIS verbundene
Organisation namens ARIS ist so klein, dass sie völlig unbedeutend
ist, aber vielleicht wiederum im Ausland ernster genommen wird), mag
die Sektengegnerschaft aus Ländern wie Deutschland und Frankreich
wohl nach Italien importiert werden. Vorschläge, offizielle
Kommissionen einzusetzen, die die italienischen "Sekten"
untersuchen, wie dies bereits in Frankreich und Deutschland
geschehen ist, sind von einigen Mitgliedern des italienischen
Parlaments auch schon gemacht worden. Bisher sind diese Vorschläge
nicht allzu ernst genommen worden, aber sie mögen eine zunehmende
Antisektentätigkeit in der Zukunft ankündigen. Die Affäre Milingo
mag auch die Auswirkung zunehmender gegen Sekten gerichteter
Empfindungen innerhalb der römisch-katholischen Kirche haben, und
dasselbe mag zutreffen im Falle einer sich dahinziehenden und
erbitterten parlamentarischen Debatte über das Konkordat mit den
Zeugen Jehovas.
3. Eine
Fallstudie: Scientology
Am 8. Oktober 1997
erließ der italienische Kassationsgerichtshof (das höchste Gericht
für die Rechtsprechung in Italien) ein wichtiges Urteil über
Scientology. Ich gebe hier eine Zusammenfassung des Urteils -- äußerst
wichtig nicht nur für den italienischen Fall, sondern auch für die
laufende interne Debatte über das Wesen und die Definition von
Religion(10) --, ohne hier in eine
ausdrückliche Diskussion über Scientology einzutreten.
Einige italienische
Gerichte (darunter Rom und Turin) haben Scientology zwar als
Religion angesehen, doch das Berufungsgericht in Mailand kam zu
einem anderen Urteil. Indem die Berufungsrichter in Mailand ein
erstinstanzliches Urteil zugunsten von Scientology umstießen,
fanden sie am 5. November 1993 eine Anzahl von Scientologen
verschiedener Verbrechen für schuldig, alle angeblich vor 1981
begangen, und übergingen die Frage, ob Scientology eine Religion
sei. Der italienische Kassationsgerichtshof annullierte am 9.
Februar 1995 das Mailänder Urteil aus dem Jahre 1993. Es vertagte
sich und forderte das Berufungsgericht auf, noch einmal über die
Frage nachzudenken, ob Scientology wirklich eine Religion sei. Am 2.
Dezember 1996 entsprach das Berufungsgericht in Mailand dem, vertrat
aber die Meinung, Scientology sei keine Religion. Ähnlich wie ihre
Kollegen in Turin bemerkten die Berufungsrichter in Mailand, dass
"es keine gesetzgeberische Definition von Religion" gebe
und "nirgendwo im [italienischen] Gesetz ein nützliches
Element" sei, "um eine religiöse Organisation von anderen
sozialen Gruppen zu unterscheiden." Die Mailänder Richter wählten
aus einer Reihe möglicher Definitionen eine aus, die Religion als
"ein Lehrgebäude" bezeichnet, das von der Voraussetzung
der Existenz eines höchsten Wesens ausgehe, das Beziehungen zum
Menschen hat, wobei der letztere die Pflicht hat, es anzubeten und
zu verehren." Es wurden noch zusätzliche Kriterien aus der
Fallrechtsprechung des italienischen Verfassungsgerichtshofes
betrachtet, doch diese sind eindeutig der Hauptdefinition
untergeordnet. Theoretisch kann man den Hinweis auf ein "höchstes
Wesen" auch nicht-theistisch auslegen. Dies war die
Interpretation in der Fallrechtsprechung des US-Kassationsgerichts,
das den Universal Military Training and Service Act aus dem Jahre
1948 auslegte und auch in seine Definition von Religion einen
Hinweis zu einer "Beziehung zu einem höchsten Wesen"
aufnahm. Die Mailänder Richter interpretierten jedoch "höchstes
Wesen" in einem theistischen Sinne. Als Folge konnten sie
leicht die nicht-theistische Weltsicht von Scientology von der Sphäre
der Religion trennen.
Am 9. Oktober 1997
annullierte der Kassationsgerichtshof auch das Mailänder Urteil aus
dem Jahre 1996, wiederum, um sich zu vertagen (was bedeutet, dass
eine andere Kammer des Mailänder Berufungsgerichts die Fakten des
Falles noch einmal untersuchen wird: tatsächlich urteilte das Mailänder
Berufungsgericht nach der Vertagung am 5. Oktober 2000 zum dritten
Mal in demselben Fall, schloss schließlich die 20 Jahre alte
Geschichte, beendete den Zwist mit dem Kassationsgerichtshof und
urteilte zugunsten der Scientologen). Der Kassationsgerichtshof sah
die Mailänder theistische Definition von Religion als
"unannehmbar" und als einen "Fehler" an, weil
sie "sich nur auf das Paradigma der biblischen Religionen stützte."
In dieser Form würde die Definition den Buddhismus ausschließen,
deren italienische Hauptorganisation, die Italienische buddhistische
Union, seit 1991 in Italien als "Religionsgemeinschaft"
anerkannt sei. Gemäß dem Kassationsgericht würde der Buddhismus
"sicher nicht die Existenz eines höheren Wesens bezeugen und
als Folge keine direkte Beziehung des Menschen mit Ihm
vorschlagen."
Es stimmt, so
beobachtet der Kassationsgerichtshof, dass "die Eigendefinition
einer Gruppe als religiös nicht genügt, um sie als echte Religion
anzuerkennen." Das Mailänder Urteil aus dem Jahre 1996
zitierte die Fallentscheidung des italienischen
Verfassungsgerichtshofes und seinen Hinweis auf die "öffentliche
Meinung", um zu entscheiden, ob eine Gruppe eine Religion sei.
Gemäß dem Kassationsgerichtshofs ist die entscheidende "öffentliche
Meinung" jedoch eher "die Meinung der
Wissenschaftler", als die "öffentliche Meinung".
Letztere sei gewöhnlich feindlich gegenüber religiösen
Minderheiten eingestellt und überdies noch schwer zu ermitteln: Man
fragt sich, bemerkt das Kassationsgericht, "aus welcher Quelle
die Mailänder Richter die öffentliche Meinung der gesamten Nation
kannten." Andererseits scheinen die meisten Wissenschaftler --
so das Kassationsgericht -- eine Definition von Religion
vorzuziehen, die weit genug ist, um Scientology mit einzuschließen
und, wenn gefragt, zu dem Schluss kommen, dass Scientology in der
Tat eine Religion sei, weil es "die Befreiung des menschlichen
Geistes durch die Erkenntnis des göttlichen Geistes, der in jedem
Menschenwesen wohnt", zum Ziel habe. Das 48-seitige Urteil des
Kassationsgerichts untersuchte auch einige der Argumente, die
Kritiker (und 1996 die Mailänder Richter) benutzen, um Scientology
den Status einer Religion zu verweigern. Fünf Hauptargumente wurden
diskutiert.
1. Erstens: Kritiker
wenden ein, Scientology sei "synkretistisch" und stelle
keinen wirklichen "ursprünglichen Glauben" dar. Dies sei,
argumentiert das Kassationsgericht, irrelevant, das der Synkretismus
unter den echten Religionen "nicht selten vorkommt" und
viele in neuerer Zeit anerkannte christliche Religionsgemeinschaften
sehr wenige "Originalmerkmale" zeigen, wenn man sie mit älteren
Religionsgemeinschaften vergleicht.
2. Zweitens: Es wird
argumentiert, Scientology werde voraussichtlich Bekehrten als
Wissenschaft und nicht als Religion angeboten. Das Kassationsgericht
entgegnet, dass die christliche Theologie zumindest seit Thomas von
Aquin den Anspruch erhebe, eine Wissenschaft zu sein. Andererseits
mag eine Wissenschaft, die den Anspruch erhebt, zu nichtempirischen
Ergebnissen wie einer "Erkenntnis Gottes" (oder dass
"Menschen Gott sind") zu führen, "schlechte
Wissenschaft" wie auch "von Natur aus religiös"
sein.
3. Drittens: Kritiker
beziehen sich auf Ex-Mitglieder (meistens militante Abtrünnige wie
"Atack and Armstrong", die in dem Mailänder Urteil von
1996 zitiert werden), die behaupten, Scientology sei keine Religion,
sondern nur eine Fassade, um dahinter kriminelle Aktivitäten zu
verstecken. Das Kassationsgericht fragt, wie man wissen kann, dass
die Meinung verstimmter einzelner Ex-Mitglieder repräsentativ für
eine größere Zahl von Ex-Mitgliedern sei. Andere Ex-Mitglieder
sind in der Tat als Zeugen der Verteidigung aufgetreten, und auf
jeden Fall scheine die Zahl der Ex-Mitglieder von Scientology recht
groß zu sein. Die Meinung zweier oder auch von zwanzig von ihnen
sei daher kaum repräsentativ für das, was ein
Durchschnitts-Exmitglied glaube.
4. Viertens: Texte
von L. Ron Hubbard, dem Gründer von Scientology, und von frühen
italienischen Führern scheinen anzudeuten, dass es das Grundziel
von Scientology sei, Geld zu machen. Das Interesse solcher Texte an
Geld ist, gemäß dem Kassationsgericht, "übertrieben",
aber "es scheint vielleicht weniger übertrieben zu sein, wenn
man in Betracht zieht, wie Geld in der Vergangenheit von der
katholischen Kirche aufgetrieben wurde." Das Kassationsgericht
führt Ananias und Sapphira aus der Apostelgeschichte an (die
starben, weil sie einen Teil dessen, was sie mit dem Verkauf ihres
Besitzes erzielten, für sich behielten und den Bischof anlogen,
statt ihm alles zu geben), sodann spätmittelalterliche
Auseinandersetzungen über den Verkauf von Luxusgütern und die
Tatsache, dass die katholischen Kirchen bis in neuere Zeit hinein
eine "Liste mit angebotenen Dienstleistungen [Messen und ähnliches]
mit den entsprechenden Kosten" an der Kirchentür anzuheften
pflegten. Die letzten Bemerkungen bestätigen gemäß dem
Kassationsgericht, dass quid pro quo-Dienste unter den Religionen
weiter verbreitet sind, als die Mailänder Richter 1996 zu glauben
schienen. Bezüglich Scientology fuhr das Kassationsgericht fort zu
bemerken, dass die "verwirrenderen" Texte über Geld nur
einen sehr geringen Teil der enormen Literaturproduktion Hubbards
ausmachten (es sind "etwa 8.000 Werke"), und dass sie
meistens als Rundbriefe oder Bulletins "für die Funktionäre,
die für die Finanzen und die wirtschaftliche Struktur
verantwortlich waren", gedacht seien, "und nicht für das
Durchschnittsmitglied. Schließlich: Sollte jemand den
"kruden" Kommentar in einem technischen Bulletin von
Scientology (der nicht von Hubbard geschrieben wurde) für bare Münze
nehmen, "der einzige Grund, warum LRH [L. Ron Hubbard] die
Kirche gegründet habe, sei der gewesen, Dianetics und Scientology
zu verkaufen", hieße das nicht, so das Kassationsgericht, dass
Scientology keine Religion sei. Was ist schließlich der eigentliche
Zweck "des Verkaufs von Dianetics und Scientology"? Es
gibt keinen Beweis, deutet das Kassationsgericht an, dass solche
"Verkäufe" nur vorgenommen werden, um das persönliche
Wohl der Führung sicherzustellen. Wenn sie als Werkzeug gedacht
sind, Leute zu bekehren, dann ist das Geldmachen nur ein mittelbares
Ziel. Der eigentliche Zweck ist die "Bekehrung" von
Leuten, und dieses Ziel "könnte kaum typischer für
Religion" sein, selbst wenn "gemäß der Strategie des Gründers
[Hubbard] Neubekehrte durch den Verkauf von Dianetics und
Scientology" gesucht und organisiert werden.
5. Ein fünfter
Einwand, der vom Kassationsgericht erörtert wird, ist, dass
Scientology keine Religion sei, weil aus dem Mailänder Fall selbst
ersichtlich werde, dass eine Anzahl Scientologen sich "betrügerischer
Verkaufstechniken" bedienten oder insbesondere schwache Kunden
missbrauchten, als sie ihnen Dianetics oder Scientology
"verkauften". Diese illegalen Aktivitäten, bemerkt das
Kassationsgericht, sollten vor Gericht kommen, aber es liegen keine
Beweise vor, dass das mehr als "gelegentliche abweichende
Aktivitäten" einer gewissen Zahl von Führern und Mitgliedern
im Mailändischen Zweig sind, "mit keiner allgemeinen
Bedeutung" in bezug auf die Natur von Scientology im
allgemeinen.
Das Urteil des
italienischen Kassationsgerichts aus dem Jahre 1997 enthält eine
der wichtigsten Diskussionen -- soweit und im internationalen Maßstab
--, wie Gerichte bestehende Gesetze anwenden können, die von ihnen
offensichtlich eine Entscheidung fordern, ob eine besondere Gruppe
eine Religion ist oder nicht. Es argumentiert, das Nichtbestehen
einer rechtlichen Definition von Religion in Italien (und sonstwo)
sei "nicht zufällig". Jede Definition würde schnell
veralten und praktisch die Religionsfreiheit einschränken. Es ist
viel besser, so der italienische Kassationsgerichtshof, "das
weite Feld der Religionsfreiheit nicht durch eine Definition
einzuschränken, die allein schon dem Wesen nach restriktiv
sei." "Religion" ist ein sich ständig
weiterentwickelndes Konzept, und Gerichte dürfen sie nur im Rahmen
besonderer historischer und geografischer Zusammenhänge
interpretieren, wobei sie die Meinung der Wissenschaft zu Rate
ziehen.
In einem weiteren
Urteil vom 1. März 2000 bestätigte der italienische
Kassationsgerichtshof, Scientology sei unter dem italienischen
Gesetz eine Religion, er stellte aber fest, dass die
gewinnorientierten Aktivitäten von Narconon, Scientologys
Drogenrehabilitationszweig, nicht steuerbefreit sind. Das Urteil von
1997 untersuchte auch die Aktivitäten von Narconon und kam zu dem
Schluss, sie seien nicht ungesetzlich. Die Frage, ob sie
steuerbefreit seien, kam in dem Fall von 1997 nicht auf. Das neue
Urteil bestätigt, dass Scientology eine Religion ist und kritisiert
enge Kriterien, "die auf dem hegemonialen Paradigma der
"Religionen des Buches" (Christentum, Judentum und Islam)
beruhen, die Scientology seinen Status als Religion verweigern würden.
In diesem Sinne wurde das Urteil aus dem Jahre 1997 bestätigt,
obwohl es auch einige weniger als freundliche Bemerkungen über
Narconon enthielt. Das Urteil aus dem Jahre 2000 bestätigt auch
(entgegen den Entscheidungen des Mailänder Gerichts, die 1997 vom
Kassationsgericht umgestoßen wurden), dass die Aktivitäten von
Narconon nicht illegal sind. Sie sind jedoch nicht steuerbefreit.
Das Kassationsgericht stellte fest, es sei gut möglich, dass die
Aktivitäten von Narconon wiederum religiös seien. Doch die Nebentätigkeiten
einer religiösen Körperschaft sind, wenn sie zu Gewinnen führen,
nicht steuerbefreit. Es ist, sagt das Gericht, keine religiöse
Diskriminierung von Scientology, wenn Narconon besteuert wird, da
zweitrangige, gewinnbringende Tätigkeiten aller Religionen unter
dem italienischen Gesetz der Steuer unterliegen. Das Gericht erwähnt
zwar, dass die Dienste von Narconon gegen eine quid pro quo-Gebühr
angeboten werden und gewinnorientiert sind, es enthält sich aber
der Diskussion, ob das Auditing, die typischste Tätigkeit der
Scientology-Kirche, der Steuer unterliege. Tatsächlich hat das
italienische Finanzministerium in Beschlüssen über örtliche
Zweige der Scientology-Kirche entschieden, das Auditing unterliege
nicht der Steuer, und das Turiner Gericht kam in einem rechtgültigen
Urteil ebenfalls zu dem Schluss, womit eine lange Schlacht zwischen
den örtlichen Zweigen der Scientology-Kirche und den italienischen
Finanzbehörden beigelegt wurde.
So bestätigt der
Fall Scientology, dass Italien eine etwas liberalere
Herangehensweise selbst gegenüber umstrittenen Minderheiten hat als
andere europäische Länder. Einwände aus der Sektengegnerecke gibt
es, aber die Gerichte neigen dazu, sie gründlich zu untersuchen,
den Sektengegneraktivismus nicht guten Glaubens zu akzeptieren und
öfter ja als nein gegen die Antisektenhaltung zu entscheiden.
Endnoten:
1. Ministero
dell'Interno, Dipartimento della Pubblica Sicurezza - Direzione
Centrale Polizia di Prevenzione, Sette religiose e nuovi movimenti
magici in Italia, Rom: Innenministerium 1998.
2.
Siehe
mein Viel Lärm um nichts? Der "Italienische
Sektenbericht", verfügbar auf der Website von CESNUR: http://www.cesnur.org/testi/Report.htm.
3.
Siehe
mein "The Children of God and The Family in Italy", in
James R. Lewis - J. Gordon Melton (Herausgeber), Sex, Slander and
Salvation. Investigating The Family/Children of God, Stanford
(Kalifornien): Center for Academic Publication, 1994, Seiten
113-120.
4.
Zu
diesem Gesetz und seinen Auswirkungen siehe Silvio Ferrari
Giovanni Battista Varnier, Le minoranze religiose in Italia,
Cinisello Balsamo (Mailand): San Paolo, 1997.
5.
Siehe
Giorgio Rochat, Regime fascista e Chiese Evangeliche, Turin:
Claudiana, 1990.
6.
Zu
"plagio" siehe Alessandro Usai, Profili penali dei
condizionamenti psichici. Riflessioni sui problemi penali posti
dalla fenomenologia dei nuovi movimenti religiosi, Mailand: Giuffré,
1996. Die wesentlichen Texte der "plagio"-Auseinandersetzung
sind in deutscher Übersetzung verfügbar: Gehirnwäsche und Sekten.
Interdisziplinäre Annäherungen, Hg. von J. Gordon Melton und
Massimo Introvigne (Marburg: diagonal-Verlag, 2000).
7.
Siehe
Massimo Introvigne PierLuigi Zoccatelli Nelly Ippolito Macrina
Verónica Roldán, Enciclopedia delle religioni in Italia,
Leumann (Turin): Elle Di Ci, 2001.
8.
Andererseits
mag das Beharren von GRIS, CESNUR und mit ihm verbundene
Wissenschaftler würden, selbst wenn sie römisch-katholisch sind,
keinen katholischen Standpunkt vertreten, den unbeabsichtigten
Effekt haben, andere zu überzeugen, dass sie tatsächlich zuverlässig
sind, frei von katholischer Voreingenommenheit. In der Zeitung La
Stampa schlug der Dichter Guido Ceronetti am 24. Mai 2001 vor,
Italien solle einen Minister für religiöse Angelegenheiten haben,
wie es ihn in anderen Ländern gibt. Er fuhr fort: "Es ist ganz
offensichtlich, dass der Minister für religiöse Angelegenheiten
von außerhalb des Parlaments kommen sollte; er oder sie sollte so
gelehrt wie möglich sein und über den Parteien stehen. Ehrenvolle
Persönlichkeiten wie Gianfranco Ravasi und Enzo Bianchi [beides
bekannte liberale katholische Intellektuelle] kämen für diese
Rolle nicht in Frage, weil sie als von einer Partei oder Kirche
kommend wahrgenommen werden. Meine Idealvorstellung wäre Massimo
Introvigne, Experte für traditionelle und neue Religionen, auch
Sekten." (Guido Ceronetti, "Lanternina Rossa", La
Stampa, 24. Mai 2001).
9.
Siehe
mein "Moral Panics and Anti-Cult Terrorism in Western
Europe", Terrorism and Political Violence, Band 12, Nr. 12:1
(Frühjahr 2000), Seiten 47-59; und "So Many Evil Things:
Anti-Cult Terrorism via the Internet", in Jeffrey K. Hadden
Douglas E. Cowan (Herausgeber), Religion on the Internet: Research
Projects and Promises, Amsterdam London - New York: JAI Press,
2000, Seiten 277-306.
10.
Siehe
zu diesem Punkt und zu Rechtsfällen der italienischen Scientology
(die meisten unveröffentlicht, aber teilweise auf der
CESNUR-Website verfügbar) mein "Religion as Claim: Social and
Legal Controversies", in Jan G. Platvoet - Arie L. Molendijk,
The Pragmatics of Defining Religion: Contexts, Concepts and Contests,
Leiden - Boston Köln: Brill, 1999, Seiten 41-72.