Home Presse Sonstiges Gästebuch Wir Kontakt

 

 

 

Brief der ZJ vom 1.2.1994

zurück

RELIGIONSGEMEINSCHAFT
DER ZEUGEN JEHOVAS
IN DEUTSCHLAND

HEILIGENBERGER STRASSE 27, D-10318 BERLIN
Jutta Birlenberg 
Bogenstraße 11 
513775 Leverkusen

 

AN ALLE ÄLTESTENSCHAFTEN

VERTRAULICH !

Liebe Brüder!

Wenn Verkündiger der Versammlung, ob getauft oder ungetauft, in Rechtsfälle verwickelt werden, bei denen. biblische oder theokratische Belange berührt sind, sollte sich die Ältestenschaft frühzeitig um Hilfe an die Religionsgemeinschaft wenden (siehe auch Bekanntmachung in Unserem Königreichsdienst für August 1992) .

Das kann insbesondere zutreffen, wenn Älteste erfahren, daß Verkündigern ein Familienrechts-verfahren bevorsteht, das z. B. Sorgerecht oder das Besuchsrecht für ein Kind oder für Kinder berührt. Wenn die Rechte der Eltern oder eines Elternteils mit Argumenten, die mit unserem christlichen Glauben zusammenhängen, in Frage gezogen werden oder wenn behauptet wird, daß unser Glaube sich  schädlich oder nachteilig auf das Kindeswohl auswirkt, sollten die Ältesten umgehend die Religionsgemeinschaft unterrichten. In einigen. Eilfäl1en kann dies auch per Telefon oder Telefax geschehen. Wir werden den Sachverhalt überprüfen und entscheiden, ob und in welchem, Rahmen von uns oder Anwaltlich Hilfe geboten werden kann. Deshalb ist es von Vorteil, uns Mitteilung zu machen, bevor ein Rechtsanwalt konsultiert wird.Wir benötigen bei einem Familienrechtsfall jeweils folgende Einzelheiten .

  1. Namen der Eltern und in welchem Stand sie leben (getrennt, geschieden)

  2. Datum der Eheschließung; Religionszugehörigkeit der Eltern in Zeitpunkt der Eheschließung; jeweilige Religionszugehörigkeit im Zeitpunkt der Geburt der Kinder  

  3. Beurteilung des Geistiggesinntseins des christlichen Elternteils: Ist er oder sie neu in der           Wahrheit ? Tätig? Ausgeglichen?

  4.  Name und Anschrift des Rechtsanwaltes der Gegenseite? Der Verkündiger braucht zu diesem Zeitpunkt diese Frage nicht zum Anlaß zu nehmen, sich   einen Rechtsanwalt zu suchen. Wenn bereits ein Rechtsanwalt beauftragt wurde, gebt bitte seinen Namen und Anschrift an.

  5. Beteiligte Kinder: Namen, Alter, Religionszugehörigkeit, evtl. Taufdatum (auch in irgendeiner anderen Konfession). Besuchen oder besuchten Kinder unsere Zusammenkünfte? Wird ein Bibelstudium mit ihnen durchgeführt? Sind sie ungetaufte Verkündiger?

  6. Eine kurze Beschreibung der Tatsachen, einschließlich der Erwähnung, ob sich Abgefallene oder   andere Personen eingeschaltet haben oder ob die Erstellung eines psychologischen Gutachtens geplant ist.

  7. Stand des Verfahrens: Haben Rechtsanwälte bereits Schriftsätze geschrieben? Sind Fristen oder Termine einzuhalten? Ist ein Termin bei einer Behörde oder einem Gericht anberaumt worden? Wenn ja, wann?

  8. Sollte die betreffende ratsuchende Person bereit sein, uns Bescheide und Schriftsätze in Kopie zu überlassen, die für die Beurteilung des Falls notwendig sind, könnten wir daraus nützliche Einzelheiten entnehmen.

 

 Das vorstehend Gesagte könnt Ihr grundsätzlich auch in Fällen anwenden, wie:

  • rechtliche Probleme in Verbindung mit der Ausübung unseres christlichen Predigtdienstes

  • rechtliche Schwierigkeiten bei der Blutfrage

  •  Fälle von Kindesmißbrauch (gemäß Rundschreiben AN ALLE ÄLTESTENSCHAFTEN vom 1.Mai 1992, Seite 3)  wenn Älteste oder Dienstamtsgehilfen vor Gericht als Zeugen aussagen sollen  wir hoffen, daß diese Informationen Euch eine Hilfe sein werden, das Bedürfnis zu erkennen, frühzeitig die Religionsgemeinschaft mit dem Ziel der "Verteidigung und gesetzlichen Befestigung der guten Botschaft" zu benachrichtigen (Philipper 1:7). Wir schätzen auch Eure Bemühungen, als Älteste den Verkündigern, die in besondere Glaubensprüfungen geraten, behilflich zu sein.

Gern wünschen wir Euch, daß Ihr bei Euren verantwortungsvollen Aufgaben weiterhin von Jehova gestärkt werdet, und verbleiben mit herzlichen Grüßen

Eure Brüder in Deutschland

PS.: Der vorsitzführende Aufseher sollte Vorkehrungen treffen, in der Ältestenschaft diesen Brief vorzulesen. Danach sollte der Sekretär den Brief in der Versammlungsablage aufbewahren. Wenn künftig Älteste von Euch ausgewählt werden, um in Fällen, wie den genannten, Beistand zu leisten, sollten sie sich diesen Brief erneut durchlesen.

Wurde von KIDS e.V. gescannt. 

 

Update: 

©  2002 Kids e.V.