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Ein
Prozeß in Moskau
Von einem
Infodienst der ZJs
Prozeßbeginn am 09.02.1999
Auch in
Moskau läuft seit Dienstag vergangener Woche der Prozeß
gegen Jehovas Zeugen. Die Anklage versucht krampfhaft
unter Anwendung des neuen Religionsgesetzes ein Verbot
der Zeugen Jehovas zu erwirken. Fatal wirkt dabei
jedoch, daß eine Falschanklage nach der anderen wie
ein Kartenhaus zusammenbricht. In Moskau wird man dabei
an die Vorgänge in Deutschland im Jahre 1933 und
danach erinnert. In der DDR wiederholten sich diese
Vorgänge bezüglich Falschanklagen, Verleumdungen u.
dergl. im Jahre 1950 und danach in bemerkenswerter
Weise. Das war in beiden Fällen das Ende von Freiheit
für Andersdenkende und Minderheiten. Wir selbst sind
Zeitzeugen dieser Ereignisse.
Rußland
steht zur Zeit an einem Wendepunkt bezüglich der
Menschenrechte und der Religionsfreiheit.
Offen
ist noch immer die Frage, wer hinter diesen Ereignissen
in Moskau steht. Sind es etwa kirchliche Kreise, die
davor Angst haben, daß das allgemeine Volk den Inhalt
der Bibel kennenlernt?
Trotz
der Behauptungen, die russisch-orthodoxe Kirche hätte
mit dem Verfahren, Jehovas Zeugen in Moskau zu
verbieten, nichts zu tun, füllten z.B. am letzten
Dienstag etwa 50 orthodoxe Anhänger den Gerichtssaal.
Darunter waren Priester, Mitglieder der privaten
Streitmacht der Kirche in Arbeitskleidung und eine
Anzahl Anhänger, die aus Gebetbüchern lasen, Ikonen
hochhielten und das Kreuzzeichen machten.
Auch der
Prozeßablauf ist bezeichnend: Hier ein Bericht von
diesem Dienstag.
Die
Verteidiger griffen die Anschuldigungen der Staatsanwältin
an und bezeichneten sie als aufgewärmte
Sowjetpropaganda und als Schande für das moderne Rußland.
Die Anschuldigung daß Jehovas Zeugen, zum Beispiel
Familien schadeten, weil sie nicht alle Feiertage
feierten, ist schon von den Nazis 1933 und den Sowjets
1951 gegen Jehovas Zeugen verwendet worden, sagte
Galina Krylowa, russische Menschenrechtsanwältin.
Krylowa schalt die Staatsanwältin wegen mangelnder
Originalität. "Haben Sie Ihre Anschuldigen von
Sowjetdokumenten kopiert?" fragte Krylowa die
Staatsanwaltschaft. "Ich schäme mich als
russische Staatsbürgerin zu hören, was in einem
Gerichtssaal im Jahre 1999 stattfindet."
Während
die Anklage um Auszüge aus den religiösen Veröffentlichungen
der Zeugen Jehovas herum aufgebaut war, die aus dem
Zusammenhang gerissen worden waren, zitierte die
Verteidigung wissenschaftliche Werke, wissenschaftliche
Studien, internationales und russisches Recht und die
Bibel. Die Studie, die vom Institute of Religion and
Law für das Duma Committee on Religious Associations
vorbereitet worden war, zeigte zum Beispiel, daß der
Glaube der Zeugen Jehovas starke Familienbande fördert.
Der
russische Verteidigungsanwalt Artur Leontjew brachte
die Analyse von mehreren hochrangigen russischen Ärzten
als Beweis dafür, daß Jehovas Zeugen entgegen der
Anklage angemessene medizinische Versorgung in Anspruch
nehmen. Indem sie die Probleme mit russischen
Blutkonserven anführten, unterstützten diese Ärzte
die Vermeidung von Bluttransfusionen. Leontjew fragte,
wie Jehovas Zeugen als unvernünftig betrachtet werden
können, weil sie Bluttransfusionen zugunsten von
medizinischer Behandlung ohne Blut verweigerten, wenn
russische Ärzte dies unterstützen.
Leontjew
widerlegte die Anschuldigung, Jehovas Zeugen förderten
religiöse Intoleranz, indem er eine psychologische
Studie zitierte, die von Victor Kagan, Arzt und
Direktor des Akademischen Programms, unter der
Russischen Akademie für Erziehung durchgeführt worden
ist. Die Studie zeigte, daß bei den Befragten ein größeres
Maß an Toleranz gegenüber Andersgläubigen
vorgefunden wurde, nachdem sie Zeuge Jehovas geworden
waren.
Weitere
Einzelheiten zum Moskauer Verfahren können Sie im
Internet finden unter: www.jw-russia.org
Wir
werden den Ausgang dieser Dinge genau beobachten.
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